Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?

Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?  Tobias Claren

Hallo.

Es ist legal einen Wohnwagen mit Auflaufbremse (wohl alle) ohne TÜV und Zulassung mit einem gedrosselten Mofa (wie Mofa und Fahrrad was Anhänger angeht) zu ziehen.
Aber was können 3,1kW ziehen? Praktisch, nicht was irgendwelche Experten auf Basis ihrer Erfahrungen und gesetzlicher Regelungen (die hier nicht gelten) mit Autos sagen.
Die fahren ja auch schneller als 25km/h.
350Kg sollten mit Sicherheit möglich sein.
Auch mehr. Ich zog einmal einen Sportanhänger hinter einem Pedelec mit 250W Unterstützung.
Wenn man das auf 3100W (auch gedrosselt?) hochrechnet, wären 620Kg vergleichbar.
Mir nannte jetzt jemand mit einem eigentlich halbwegs klein aussehenden Wohnwagen den Ich anhand des Fotos (bei 50cm angenommener Türbreite) auf 3,75m schätzte, es sind 4,2m und 1300Kg.
Kleine Wohnwagen sind seltener. Große auch immer wieder ab "weg-damit-0-Euro". Da wirkte der hier schon recht klein.
Andererseits ist das eine Fenster breit, und nicht gleich neben der Türe.


Danke.

Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?  ABurger

Ahja.
Alles klar.

Also so wie "rund ist löslicher als orange" ... oder?

Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?  DoReNo

Auch bei mehrmaligem lesen Ihres Threads habe ich weder Sinn noch Frage so richtig verstanden, weil Sie in diesem Thread ganz offensichtlich Selbstgespräche führen.

Fazit...Sie planen einen Wohnwagen, welcher 0 Euro kosten soll/wird unversichert und unangemeldet, mit einem Zweirad zu ziehen und wollen wissen wie viel so ein Wohnwagen wiegt, bzw wiegen darf und ob Ihr Zweirad diesen/welchen? ziehen kann?

Ich würde einen kleinen WoWa suchen .. herausfinden wieviel er wiegt....und ihn an mein Zweirad hängen und losfahren.
Nach kürzester Zeit wären alle Ihre Fragen beantwortet :D

Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?  Marsu123

Guten Morgen,

du müsstest das Moped auf 6Km/h drosseln damit es zulassungsfrei ist.
Fahrzeuge mit bis zu 6 km/h Höchstgeschwindigkeit und ihre Anhänger sind stets zulassungsfrei und ihr Halten damit nach § 3 Nr. 1 KraftStG steuerfrei.
Kann das Zugfahrzeug schneller fahren, muss auch der Anhänger angemeldet werden.

Wenn du dein Moped durch Umritzeln drosselst, solltest du recht viel Drehmoment zur Verfügung haben.
Heißt du kannst ordentlich Gewicht ziehen, aber halt nur mit 6Km/h

Grüße Ralf.

Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?  Marsu123

Schau mal nach einem Qek Junior.
Der ist sehr leicht und hat keine Aflaufbremse.

Bild

Bild

Grüße Ralf.

Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?  Zauselix

Die Achillesferse ist die Bremse. Mit einem potenten Moped wie z.B. einer Simson Schwalbe bringst Du mit einem 80 kg Fahrer mal gerade 160 kg Masse des Zugfahrzeugs zusammen. Die Bremsen sind für ein Gewicht von ca. 200 kg ausgelegt. Nun schiebt von hinten ein leichter Wohnwagen vom Stil eines klassischen Eriba Puck mit ca. 500 kg an einem Einspurfahrzeug, das den Berg hinab fahren möchte. Der Fahrer dürfte erhebliche Schwierigkeiten haben, nicht einfach von seinem Wohnwagen überrollt zu werden, dessen Auflaufbremse noch nicht einmal auslöst, weil sie gegen faktisch keine Masse schiebt.
Die Stützlast von 50 kg entlastet zudem das stärker bremsende Vorderrad, so dass die Fuhre wenn Du Glück hast wild schlingernd im Graben landet. Weniger von Fortuna geküsste Zeitgenossen landen im Gegenverkehr.

Mal abgesehen von der Unmöglichkeit, eine funktionierende Kugelkopf-Anhängerkupplung an irgendeiner Stelle sinnvoll an Deinem Zugfahrzeug zu befestigen, halte ich das gesamte Unterfangen für so ziemlich das Bemarmeltste, was ich seit langem gelesen habe. Eine Clownerie, die hoffentlich nie im Straßenverkehr ausprobiert wird.

Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?  Marsu123

Eine Kugelkopfanhängevorrichtung wird man schon an ein Moped bekommen.
Es gibt ja auch Mopedanhänger.

Die Bremse ist natürlich nicht außer acht zu lassen.
Wenn aber das Moped durch Umritzeln auf max. 6Km/h gedrosselt wird.
Kann mit der Motorbremse auch einiges abgefangen werden.

Wäre ja nicht der erste Wohnwagen hinter einem Moped :

https://www.mofakult.ch/life/anhaenger-fuers-toeffli/

Bild

Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?  Zauselix

Marsu123 hat geschrieben:Eine Kugelkopfanhängevorrichtung wird man schon an ein Moped bekommen.
Es gibt ja auch Mopedanhänger.

Die Bremse ist natürlich nicht außer acht zu lassen.
Wenn aber das Moped durch Umritzeln auf max. 6Km/h gedrosselt wird.
Kann mit der Motorbremse auch einiges abgefangen werden.

Wäre ja nicht der erste Wohnwagen hinter einem Moped :

https://www.mofakult.ch/life/anhaenger-fuers-toeffli/

Bild

1. Das will ich sehen, wie Du eine 50 mm Kugelkopfanhängerkupplung für einen handelsüblichen Wohnwagen an ein Mofa baust.
2. Motorbremse bei einem Zweitakter? Na Mahlzeit!
3. Das ziehende Fahrzeug braucht für ein stabiles Gespann auch eine Eigenmasse.
... und der "Wohnwagen" auf Deinem Bild ist eine Leichtbau Schlafmuschel ohne jegliche weitere Ausstattung. Die 60kg bekommst Du grade noch so geregelt.

Die Gesetze der Physik lassen sich nicht durch reinen Trotz verändern. Versuchs mal. Aber bitte irgendwo, wo sonst keiner gefährdet wird. Und heul danach nicht.

Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?  Marsu123

Zauselix hat geschrieben:1. Das will ich sehen, wie Du eine 50 mm Kugelkopfanhängerkupplung für einen handelsüblichen Wohnwagen an ein Mofa baust.
2. Motorbremse bei einem Zweitakter? Na Mahlzeit!
3. Das ziehende Fahrzeug braucht für ein stabiles Gespann auch eine Eigenmasse.

Die Gesetze der Physik lassen sich nicht durch reinen Trotz verändern. Versuchs mal. Aber bitte irgendwo, wo sonst keiner gefährdet wird. Und heul danach nicht.


Wer redet von einer 50mm Kugelkopfkupplung ?
Die gibt es auch in kleiner.

Wir reden hier von einem Moped welches MAXIMAL 6Km/H fahren kann !
Nicht von einem Rennwagen....
Hast du mal einen Anhänger von Hand geschoben und angehalten ? Dürfte nach deinem Physikverständnis ja auch nicht möglich sein...
Ich bin raus bei soviel Unwissenheit und Starrsinn deinerseits......

Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?  Tobias Claren

Was ist daran nicht zu verstehen?
Nur weil man etwas ablehnt oder selbst nicht nachvollziehen kann, wird die offensichtliche Frage doch nicht weniger verständlich.

Frage:
* Was wiegen kleine Wohnwagen?
* Wieviel Kg kann Ich pro Kw ziehen, wenn 25kmh die Höchstgeschwindigkeit ist?

Auführlicheres hänge Ich unten unter einer Reihe X an. für das rein technische Thema muss man das nicht lesen.
Z.B. wie ich es einsetzen will.



@ DoReNo

Er muss keine "0 Euro" kosten, aber viele der Wohnwagen die mir reichen würden, kosten 0 Euro. Meist aber groß und lang.
Auch wenn es ein paar Hundert Euro wären, wäre dass OK, wenn der passt (klein und leicht). Dann darf der Zustand im Inneren natürlich auch etwas besser aussehen.


"Ich würde einen kleinen WoWa suchen .. herausfinden wieviel er wiegt....und ihn an mein Zweirad hängen und losfahren."

Bevor ich dafür evtl. hunderte km weit fahre, die Frage hier im Forum.




@ Marsu123

Nein, die Grenze liegt bei 25kmh.
Ich habe da viele Foren und auch die Gesetzestexte gelesen, und für Fahrräder und Moffas gilt, max. 12m lang, max. 4m hoch und max. 2,55m breit. OHNE Gewichtsgrenze. Evtl haben die damals nicht gedacht, dass jemand mit Fahrrad oder Mofa so etwas Großes oder Schweres ziehen will...
Daher wird die Grenze von 3,5t als geltend angenommen.
Es gibt aber für motorisierte Zweiräder ausdrück eine Grenze ohne Auffahrbremse. Irgendiene Formel,. wo bei einem 99Kg schweren Roller evtl. um 175Kg rauskommt. Mit Auffahremse, die bei Wohnwagen scheinbar Standard ist, gilt diese Grenze aber nicht.

Falls jemand eine Grenze von 80Kg für einen gebremmsten Anhänger findet, die ist nicht gültig.
Auch wenn die die Trottel aller "Bußügeld----Seiten übernommen haben.
Steht in keinem Gesetz.
Es heißt die haben ein TÜV-Mann erfunden, um seine privat entWickelte Fahrradanhänger-Auffahrbremse zu vermarkten.
Und wenn man Artikel findet die diese Grenze verbreiten, die haben das unkontrolliert von diesen Bußgeld...-Seiten übernommen.
Ich habe zuletzt mehrfach hinter einem Fahrrad (Pedelec) einen Anhänger gezogen der leer 38Kg wiegt, und beladen 100, 120, evtl. 140Kg wog.
Ohne Auffahrbremse.
Das ging.
Und einen PKW-Sportanhänger, der laut Papieren 50Kg wiegt, aber mir mitunter schwerer vorkam als der schwer beladene Fahrradanhänger.


Daher die Frage was kleine Wohnwagen wiegen.
Und was Ich leicht für wenig Geld bekommen kann.
Die Zulassung ist irrelevant, ich muss nur für mich persönlich sicher stellen dass das Fahrgestell und Reifen sicher sind. Für 25kmh...
Eher 20, wegen der Zuglast
Wie auch beim Roller selbst, da kontrolliert ja auch nie der TÜV.
Nicht mal bei einer Autogasanlage eines Rollers. Sieht auch nie den TÜV.


Ich weiß nicht wie der Roller gedrosselt ist, Ich habe aber das TÜV-Gutachten hier.
Was dabei übrigend lächerlich ist, dass man eine Anbaubestätigung durch einen KFZ-Sachverständigen braucht.
Reine Geldmache, ohne Nutzen, Denn der, von dem Ich das Teil habe, hat scheinbar gleich nach der Bestätigung alles wieder zurück gebaut...

Hier die Geänderten Fahrzeugteile einer Suzuki UX 50 WX Zillion:
- Gaschieberanschlag, Höhe 9mm
- Variatoranschlag, Höhe 8mm
- Drosselblende im Auspuffkrümmer, 10mm
- Sitzabdeckung, Tasche.

Letzteres ist gefallen, man darf jetzt auch auf gedrosselten Rollern einen Beifahrer haben.


Ja, den QEK sah ich mehrfach.
Aber ohne Auflaufbremse darf ich den nicht ziehen, weil zu schwer.
Für motorisierte Zweirräder gibt es eine Formel mit Basis des Fahrzeuggewicht.
Bei den 99Kg Rollergewicht sind das unter 200Kg Anhängergewicht.
Evtl. auch nur 170Kg.
Ich habe hier einen Sportanhänger. Scheinbar nur 50Kg.
Auch wenn Ich evtl. noch 100KG aufbauen könnte, eine Auffahrbremse ist doch nützlich.
Außerdem erspart so ein Wohnwagen einen eigenen Aufbau, wo man den Kpompromiss zwischen Stabilität und Gewicht finden muss, dann noch dafür zahlt, dass selbst zusammejn kloppen muss etc..
Wohnwagen gibt es an 0 Euro, und die haben einen fertigen Aufbau.
Wenn Ich denb noch tarnen will, kann Ich die leichtesten PLatten au0en anbringen. Also wie ein Kastenanhänger verschalen. Ist auch eine bessere Fläche für Plakate und Bildschirme. Und Fenster brauche Ich eigentlich nicht, bin nicht so der "Fenstermensch" Man hat ja meist noch eine Dachluke für Licht. Und Ich kann ja Platten der Fensterfläche abnehmbar halten. Müsste eh etwas für die Türe finden.
Wenn man mal irgendwo steht, ist so eine Verkleidung auch eine Tarnung gegen "da campt einer".
Ich fuhr mal ein 45kmh-"Auto" vpon Wien nach ~Köln. Irgendwo im Bayrischen Wald parkte Ich, und schlief ein paar Stunden in dem "Smart".
Die liefen ein paar junge Alkoholaffine Seppel rum und klopften an die Scheibe etc..
Angenommen ich würde an einer Studie in Zudlaren bei Groeningen teilnehmen. Da würde Ich für jede Zeit zwischen Stationären/Ambulanten Phasen 50km bis nach Ostfriesland fahren. Die Gesetze in den Niederlanden sind moral8sch ja ziemlich daneben.
Es gab wohl mal ein Auto, das parkte mit Licht irgendwo. Alle 4 Insassen erhielten eine STrafe von fast 100 Euro wegen Schlafen im Auto. Was sie wohl nicht mal taten. Scheinbar darf man sich nicht mal an einer Rastsstätte zurück lehnen und die Augen zu lange zumachen, oder zwecks Widerherstellung der Fahrtüchtigkeit hinten rein legen.
Das gilt sogar, wenn Kinder im Garten ihrer Eltern zelten wollen. Ist verboten.
Auch wenn es das Gleiche kosten würde da irgendwo "abzusteigen", denen gönne Ich keinen Cent. Denn solche faschistischen Gesetze wo man den Verdacht hat es dient der Pfründesicherung der örtlichen Hotielliers und Pensionen, werde ich nicht mit Geld belohnen.
Was das Autowaschverbot in den diversen Gegendden Deutschlands angeht, dient das wohl nicht wirklich nur dem Umweltschutz.
Das Blech enthält ja nicht mehr Schadstoffe als Gartenmöbel, Gehwegplatten etc., die man weiterhin legal brausend und mit Hochdruck reinigen darf. für Radkästen etc. kann man ja trockene bzw. wischfeuchte Reinigung vorschreiben.




@ Zauselix

Ich hatte mal eine Schwalbe, wurde gestohlen. Aber ob sich das lohnen würde, eine Schwalbe auf 25kmh gedrosselt...
Meine Yamaha UX 50 Zillion ist für ein Maximalgewicht von 285Kg ausgelegt/zugelassen.
Dennoch darf ein Anhänger dahinter evtl. um 170Kg wiegen. Ungebremst. Gebremst ohne offiziele Grenze, also 3,5t.


Die Kugelkopfkupplung kann man unten mit dem Motoraufbau verbinden.
Der stabilste Platz am geanzen Roller.
Ich habe 4 Stück für je 1 Euro bei ATU bekommen, also die die von ich glaube €18 reduzierten.

Ich hatte hinter meinem Fahrrad mit seinen dünnen (verglichen mit den Rädern eines Rollers) 28"-Reifen und den Fahrradbremsen (ich glaube Bremsklötze) einen ungebremmsten Anhänger mit Gesamt evtl. 120, 120, 140 Kg Gewicht. Ich hbin jetzt nicht sicher, wie stark es da bergab ging, denn die meisten Touren waren Köln/Erfstadt, und immer beladen den Berg hoch (zurück).

Bergab hinter dem Rad auch den PKW-Sportanhänger, da hilft es durchgehend zu bremsen, um mit evtl. 10kmh oder langsamer herunter zu fahren.
Sonst käme man ja schnell auf 30, 40... kmh.
Auch mit einem Fahrrad.

Es muss kein Zweitatker sein, gibt auch 4-Takter mit 50ccm ;-) .
Und sogar mit Autogas...
Und so etwas wie Yamaha Giggle hat 4-Takt und Einspritzer...



@ Wer redet von einer 50mm Kugelkopfkupplung ?
Die gibt es auch in kleiner.

Für einen PKW-Wohnwagen-Anhänger?
Denn nur um die geht es hier.
Keine "Schlafröhren" für hinter Fahrräder etc..
Ich will, darin auch auf Klo gehen können.
Auch wenn der Wohnwagen "ab Werk" nichts eingebaut hat, kann man eine einfache Toilette ja überall einbauen und möglichst verstecken.
Ich will bestimmt keinen Wohnwagen an einer kleinen Fahrrad-Anhängerkupplung anbringen.
Auf Ebay verkauft sogar einer seine selbst gebrutzelten 50mm-Kupplungen für an Fahrräder.
Dem geht es dabei aber um Fahrradanhänger, die mit der dicken Kupplung sicherer halten sollen.
Denn die Teile kommen ja oben unter den Fahrradsattel, und das ist die falsche Höhe für PKW-Anhänger.

"Wir reden hier von einem Moped welches MAXIMAL 6Km/H fahren kann !"

Nein, hier geht es um einen Roller der maximal 25kmh fahren kann, und mit Anhänger auch fahren darf.
Anhänger mit maximal 12 x 4 x 2,55 Meter und ohne Gewichtsbeschränkung (die erste Zahl wäre "3,5t").
Die darf man auch selbst bauen, und braucht keinerlei "Abnahme" etc.. Daher kann man natürlich auch einen fertigen mit ABE nehmen, braucht die ABE aber nicht.
Denn dass ein Fahrzeug professionell hergestellt wurde, und eine ABE hat, kann hier ja nicht zum Nachteil gereichen.
Wegen der Leistung bei evtl. 200, 300, 400 Kg Gewicht evtl. nur 15-20kmh.
Mit dem Pedelec mit 250W Unterstützung fuhr ich auch so um 18kmh mit evtl. an die 150Kg hinten dran.
Das wären hochgerechnet auf 3000W eines Roller sogar 1800Kg. Aber das will ich ja gar nicht.
Das 4,25m lange Teil halbwegs in der Nähe hat 1,3t.
Natürlich wäre mir lieber, um so leichter, um so besser. Dennoch aber Auffahrbremse, denn ein "QET" hat scheinbar keine.
Ich habe hier noch den Sportanhänger. Der hat keine, und ich fand keine Lösung zur Nachrüstung. Das wäre auch eine Möglichkeit, wenn es die gäbe.
Und wie schon erklärt, ein Wohnwagen hätte einen fertigen Aufbau. Das spart Arbeit und Geld.



xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Danach folgen Hintergrund-Erklärungen rechtlicher und technischer Art, denn es ist nicht ausgeschlossen dass Leser sonst behauptet hätten/würden,
das wäre unzulässig, ich solle das doch lassen, "lohne" sich nicht etc. etc. etc..
Es gibt ja auch Menschen die nicht verstehen können, warum jemand zu bestimmten Themen Aktivismus plant, oder bestimmte Freizeitaktivitäten nicht nachvollziehen können,
weil sie nur ausgehen/trinken/Fußball/Kopulationspartnersuche kennen ;-D.
Also z.B. mit solch einem Ding gezogen von einem Roller vor den Kölner HBF oder auf die Domplatte fährt, und außen drauf als Mobile mehrseitige Infowand Plakate und Bildschirme installiert.
Evtl. davor Klappstühle und Kamera aufstellt, und eine Guerilla-Talkshow macht. Es gab mal einen Mann der hatte eine Pappwand mit so etwas gebastelt, und sich damit auf die Domplatte gestellt.
Und nicht zu "akzeptierten" Allerwelts-Themen wie Klimawandel (nichts dagegen, aber jeder hat andere Präferenzen, wenn mioch die FFF-ler ansprächen würde Ich denen auch damit helfen), sondern eher zur Sekte GWUP, Pro BGE, Rassistische und gewalttätige Polizei, Menschenrechtsbrüche in Gesetzen (StGB 90, 90a, 90b, 166, 185-189, 192...), Wissenschaftliche Fakten zu parapsychologischer Forschung (komnbinierbar mit dem Thema Sekte GWUP), Aktivismus gegen die GEZ-Gebühr und pro Verkleinerung des ÖRR (nicht aber die Existenz der ÖRR!), Boykottaufruf gegen die DEKRA vor deren Fillialen (haben aus reiner Gier in der EU mit anderen korrupten Prüforganisationen lobbyiert, dass Roller/Mofas eine Prüfpflicht erhalten, TÜV etc. haben das nicht gemacht) etc..
Aber auch Werbung für die Möglichkeit der IQ-Eugenik für jeden.
Dass sich Paare Eizelle und Spermium von Spendern mit z.B. IQ180 beschaffen, und so ziemlich sicher ein Kind mit IQ um 140 bekommen.
IQ-Schnitt der biologischen Eltern plus 100 geteilt durch 2 = Scheitelpunkt der Gaußschen Verteilung des IQ der Kinder.
Ein Zehnjähriger mit IQ145 hat gerade sein erstes Studium beendet. Nachweislich haben intelligente Menschen höheres Lebensglück.
Meinere Meinung nach leicht damit zu erklären, dass die eher studieren, und dann etwas dass sie wirklich interessiert:
Ausbildungberufe werden nur zum Geld verdienen ergriffen, und heute ja meist dass was sich bietet...

Ich mache auch keine Urlaubsreisen, trinke keinen Alkohol, höre keine Musik, habe NULL Interesse Fußball (auch nicht zur EM/WM, auch kein Endspiel mit Dt. Beteiligung), führe keine Partnerschaften etc., etc., etc. ;-) .

"Campingplätze" hätten für mich keinen Nutzen.
Da ist zum einen die Anwendung als Guerilla-Aktivismus-Mobil, zum Anderen könnte Ich z.B. mal den Wald von Brieselang mit Kamer, Wärmenbildkamera etc. aufsuchen (natürlich nicht das Teil reinfahren, ist verboten).
OK, das könnte man als "Umterhaltung" einstufenm, sogar inkl. schlafen ohnen Zelt im Wald. Da Ich diesem Ort nahe sein müsste, kommt ein Campingplatz eh nicht in Frage.
Denn mich intessieren nicht "die Menschen", Sonne, Essen, etc., nur konkrete Orte/Dinge/Nutzaktivitäten. Arbeiten und Studienteilnahme wäre ähnlich der "Waltz" von Handwerkern... Nur ohne andere Menschen kennen lernen zu müssen ;-), un d mit eigenem Fahrzeug. Ich käme NIE auf die Idee ein Hotel zu nutzen. Zumindest das wird man in den Forum hier eher nachvollziehen als in der breiten Masse ;-) .
Sogar eine Jugendherberge für "günstige" 27 Euro (ich glaube mit Mitgliesdkarte) ist teuer für ein paar Stunden Schlaf.
Wenn Ich mal mit dem Roller mit 50kmh weit fuhr, und sehr müde war, habe ich gebiwakt...
Und auf dem Weg zu solchen Orten kann Ich kleine Arbeiten ausführen, Satantenne ausrichten etc..
Ich wollte auch schon solche Tätigkeiten in 100, 125, 150km Entfernung ausführen, aber da ist doch irgendwo eine "Grenze" was die Dauer der Fahrt angeht. Für 170km bräuchte Ich evtl. 4h einfache Fahrt.
Mit so einem Wohnwagen kann Ich einfach mal losfahren, ohne darüber nadchzudenken wie lange es dauert.
Das Gleiche, falls Ich mal auf "Tournee" mit einem Thema (Plakate/Bildschirme) gehen will.
Und wer meint man müsse mit allem was man tut Geld verdienen, mit den Aufnahmen solcher Tätigkeiten kann man auf YouTube auch Geld verdienen...
Wenn da auf dem Wohnwagen zum Thema Rassismus und Gewalt bei der Polizei fett aber legal "Die Polizei ist ein Sammelbecken für Asoziale und Kriminelle (Dr. Brosa)" prangt, und Passanten ihre Meinung in die Kamera sagen dürfen, ist das wohl ein unterhaltsames bis spannendes Video. Und das bringt sogar durch Zuschauer Views und damit Geld, die eigentlich ein Problem damit haben...
Wenn die das in ihren Foren etc. mit Hass verbreiten, steigen auch wieder die Views...
Und das für einen guten Zivilcourage-Zweck.

Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?  Zauselix

Marsu123 hat geschrieben:Wer redet von einer 50mm Kugelkopfkupplung ?
Die gibt es auch in kleiner. ...

Fertige Wohnwägen, die Tobias Claren im Sinn hat, sind durchwegs für 50mm Zugkupplungen ausgerüstet. Da wird Dir vermutlich eine kleinere Zugkugel wenig helfen ...

Marsu123 hat geschrieben:... Wir reden hier von einem Moped welches MAXIMAL 6Km/H fahren kann !
Nicht von einem Rennwagen....

Erstens redet Tobias Claren von einem Mofa, mit dem er 25 km/h fahren will und hinten dran bis zu drei Tonnen hängen. Zweitens ist die Geschwindigkeit gleichgültig, wenn es um die Masse des Zugfahrzeugs beim Bremsen bergab geht. Versuche Mal einen Eriba Pan mit 690 kg bei 10% Gefälle nur mit Muskelkraft zu halten, geschweige denn aus 25 km/h abzubremsen. Viel Vergnügen bei Physik hautnah!
Marsu123 hat geschrieben:... Hast du mal einen Anhänger von Hand geschoben und angehalten ? Dürfte nach deinem Physikverständnis ja auch nicht möglich sein...

Ja habe ich. War kniffelig bei nur geringer Steigung ...
Marsu123 hat geschrieben:...Ich bin raus bei soviel Unwissenheit und Starrsinn deinerseits......

Danke für Deine Einschätzung. Ich werde sie mir auf ein Kissen sticken.

@ Tobias Claren: "Zulassungsfrei" bedeutet nicht "außerhalb der Gesetze stehend". §1 der Verkehrsordnung gilt für Alle. Die leichtesten handelsüblichen (und nirgendwo für kleines Geld oder gar kostenlos auffindbaren) Wohnwagen wiegen ca. 400 kg oder knapp darunter. 400 kg, auch gebremst, hinter Deiner Yamaha UX 50 Zillion sind sträflicher Leichtsinn.

Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?  Marsu123

Tobias Claren hat geschrieben:
@ Marsu123

Nein, die Grenze liegt bei 25kmh.
Ich habe da viele Foren und auch die Gesetzestexte gelesen, und für Fahrräder und Moffas gilt, max. 12m lang, max. 4m hoch und max. 2,55m breit. OHNE Gewichtsgrenze. Evtl haben die damals nicht gedacht, dass jemand mit Fahrrad oder Mofa so etwas Großes oder Schweres ziehen will...
Daher wird die Grenze von 3,5t als geltend angenommen.
Es gibt aber für motorisierte Zweiräder ausdrück eine Grenze ohne Auffahrbremse. Irgendiene Formel,. wo bei einem 99Kg schweren Roller evtl. um 175Kg rauskommt. Mit Auffahremse, die bei Wohnwagen scheinbar Standard ist, gilt diese Grenze aber nicht.

.


Hast du einen Link zu diesem Gesetzestext ?

Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?  Marsu123

Tobias Claren hat geschrieben:
Nein, hier geht es um einen Roller der maximal 25kmh fahren kann, und mit Anhänger auch fahren darf.
Anhänger mit maximal 12 x 4 x 2,55 Meter und ohne Gewichtsbeschränkung (die erste Zahl wäre "3,5t").
Die darf man auch selbst bauen, und braucht keinerlei "Abnahme" etc.. Daher kann man natürlich auch einen fertigen mit ABE nehmen, braucht die ABE aber nicht.
.



Naja....

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) besagt in § 4 FZV Folgendes: Zulassungsfreie Fahrzeuge sowie Anhänger :

„dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.“

Der jeweilige Führer des Fahrzeugs hat die Pflicht, diese Bescheinigungen stets mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Tut er dies nicht, muss er mit einer Strafe rechnen.

Welche Sanktionen sind bei Verstößen gegen § 4 FZV möglich?
§ 4 FZV bestimmt, wann zulassungsfreie Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis erhalten. Diese bleibt jedoch nur bestehen, wenn die genannten Bedingungen erfüllt werden und nicht dagegen verstoßen wird.

Liegt beispielsweise keine Einzel- oder Typgenehmigung vor und Sie führen das Fahrzeug trotzdem im Straßenverkehr, müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. ...

Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?  DoReNo

...ich bin erschlagen...
Sie scheinen doch schon Alles zu wissen?!

Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?  DoReNo

Sind Sie das...?

Tobias Claren (@Tobias_Claren) | Twitter
tobias claren von twitter.com
Les tout derniers Tweets de Tobias Claren (@Tobias_Claren). * Left-wing / Linksliberal * Atheist * Flag-disparager / Flaggenschänder * Pro Mask, Vaccination etc.

Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?  Marsu123

Tobias Claren hat geschrieben:
"Wir reden hier von einem Moped welches MAXIMAL 6Km/H fahren kann !"

Nein, hier geht es um einen Roller der maximal 25kmh fahren kann, und mit Anhänger auch fahren darf.

.


Dann haben wir tatsächlich etwas aneinander vorbei geschrieben.

Bis 6Km/h ist das Zugfahrzeug und der Anhänger zulassungsfrei, du brauchst kein Versicherungskennzeichen und keine Betriebserlaubnis.

Bei 25Km/h brauchst du eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen für dein Zugfahrzeug.
Für deinen Anhänger, eine Betriebserlaubnis und ein Folgekennzeichen.

Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?  Zauselix

Ich kann unsachgemäße Ratschläge und wilde freie Gesetzesinterpretationen so wenig leiden, wie die Missachtung der einfachsten fahrphysikalischen Gesetze.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) §42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei

Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,

Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,

Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.

(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.


Das angepeilte Zugfahrzeug Yamaha UX 50 Zillion existiert nicht. Es gibt eine Suzuki UX 50 Zillion, die wiegt 93 kg leer. An die darf er darf er unabhängig von 25 km/h oder 6 km/h nicht mehr als 84 kg ungebremst hängen.

Dann kommt als nächstes § 32 ins Spiel:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
(1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Absatz 3) darf die höchstzulässige Breite über alles – ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen – folgende Maße nicht überschreiten:

1. allgemein 2,55 m,

2. bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten ... 3,00 m,

3. bei Anhängern hinter Krafträdern 1,00 m ...
...
...
...
(9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 folgende Maße nicht überschreiten:

1. Breite:

a) bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen 2,00 m,

b) bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch 1,00 m,

2. Höhe: 2,50 m,

3. Länge: 4,00 m.

Das heisst ein Anhänger mit maximal 1m Breite ist möglich. Damit ist jeder handelsübliche Wohnwagen raus.
Sowohl in fahrerlaubnisrechtlicher Hinsicht als auch nach den Zulassungsbestimmungen der FZV und der StVZO gibt es in Deutschland kein Verbot für Motorradanhänger. Soweit die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen hinter allen Krafträdern der Fahrerlaubnisklassen A, A2, A1 und AM Anhänger mitgeführt werden. Dies gilt auch für Mofas und Leichtmofas. Die Bau- und Ausrüstungsvorschriften der StVZO sowie die Verhaltensvorschriften der StVO müssen dabei selbstverständlich beachtet werden. Und die physikalischen Grenzen.
Das gilt auch für zulassungsfreie Fahrzeuge mit 6km/h Begrenzung.

Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?  Marsu123

Zauselix hat geschrieben:Das gilt auch für zulassungsfreie Fahrzeuge mit 6km/h Begrenzung.


Warum Stickst du nicht an deinem Kissen ?

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Wie soll die bei ZULASSUNGSFREIEN Fahrzeugen greifen ?

Grüße Ralf ;-)

Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?  Zauselix

Lieber Ralf, von hohen Rössern fällt man im Zweifel tief. Deutschland ist kein rechtsfreier Raum und wenn ich die Argumentationen hier lese beginne ich sehr froh darüber zu sein. Verkehrsclowns die unter Missachtung jeglicher physikalischer Grenzen bereit sind, drei Tonnen schwere Fahrzeuge hinter 90 kg-Mofas zu hängen und im öffentlichen Verkehr zu bewegen nehmen den Unfallod unbeteiligter Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf. Du argumentierst mit der Motorbremse bei einem Zugfahrzeug aus der Schnapsglasklasse. Was soll denn der arme gequälte Kolben noch alles können? Zuerst soll er den 900 kg schweren 1-Euro-Wohnwagen die 7% Steigung hinauf schleppen ohne dicke Backen zu machen, um ihn anschliessend das 6% Gefälle auf der anderen Seite des Berges ohne weitere nennenswerte Hilfe runterzubremsen? Nehmt doch bitte mal Euer Hirn zur Hilfe statt der Guerilla-Ideologie!

Zur Gesetzesgrundlage:
"Zulassungsfrei" bedeutet nicht "keinen Regeln unterworfen". Alle Fahrzeuge müssen eine Betriebserlaubnis haben und bestimmten allgemeingültigen Vorschriften entsprechen. Andernfalls kann ihr Betrieb im öffentlichen Raum durch Beschlagnahmung unterbunden und ein Bußgeld verhängt werden. Selbst bei einem Fahrrad kontrolliert die Polizei regelmässig z.B. vor Schulen, ob sie verkehrssicher ausgestattet sind, also z.B. über Beleuchtung und Klingel verfügen.

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bestimmt unter anderem, welche Fahrzeuge eine Zulassung benötigen und welche ohne eine solche im deutschen Straßenverkehr geführt werden dürfen. Doch auch für zulassungsfreie Fahrzeuge gelten Regeln und Bedingungen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Wird Ihnen keine Betriebserlaubnis erteilt, dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug auch nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dies gilt für zulassungfreie als auch für zulassungspflichtige Fahrzeuge.

Unabhängig davon, ob ein Fahrzeug zulassungsfrei oder zulassungspflichtig ist, muss es in jedem Fall über eine Betriebserlaubnis verfügen. Ansonsten darf es nicht auf öffentlichen Straßen geführt werden.
Was bedeutet zulassungsfrei?
Nicht alle Fahrzeuge sind von der Pflicht der Zulassung im Straßenverkehr betroffen. Ausgenommen sind unter anderem folgende Fahrzeugtypen und -modelle:

Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
motorisierte Krankenfahrstühle
Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern
Kleinkrafträder mit zwei oder drei Rädern
Leichtkrafträder
elektronische Mobilitätshilfen
Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft verwendet werden

In der Regel benötigst Du beispielsweise für eine selbstfahrende Arbeitsmaschine keine Zulassung und musst Dich keinem Zulassungsverfahren stellen. Zwar ist für zulassungsfreie Fahrzeuge keine Zulassungsbescheinigung nötig, allerdings musst Du in vielen Fällen (z. B. bei Leichtkrafträdern, Arbeitsmaschinen oder Staplern) gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 FZV trotzdem ein Versicherungskennzeichen anbringen, wenn mit den Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen gefahren werden soll. Besteht der Fall, dass auch keine Versicherungspflicht vorliegt, muss vor dem Antritt der Fahrt ein Kennzeichen nach § 8 FZV erteilt worden sein.

Im Fall von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Staplern und einachsigen Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden und deren Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht übersteigt, gilt weiterhin, dass der Halter seinen Vornamen, Namen und Wohnort oder Firmenbezeichnung dauerhaft lesbar auf der linken Fahrzeugseite anbringen muss.
Motorisierte Krankenfahrstühle müssen für den öffentlichen Betrieb zudem mit einer Kennzeichnungstafel nach der ECE – Regelung Nummer 69 an der Fahrzeugrückseite gekennzeichnet sein.

Ein zulassungsfreier Anhänger muss gewisse Bedingungen erfüllen. Unter anderem sind folgende Anhänger zulassungsfrei, wenn sie die dazugehörigen Bedingungen erfüllen:

einachsige Anhänger, die an motorisierten Krankenfahrstühlen, Kleinkrafträdern oder Krafträdern angekoppelt werden können
Anhänger, die dem Katastrophenschutz und der Feuerwehr dienen
Spezialanhänger, mit denen Sportgeräte, Rettungsboote oder Tiere für Sportzwecke befördert werden
Anhänger, die nur in der Forst- oder Landwirtschaft benutzt werden und an selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h angekoppelt werden können
Packwagen und Wohnwagen im Schaustellergewerbe, bei denen die Zugfahrzeuge ebenfalls nur maximal 25 km/h fahren können

Es gibt zwar demnach zulassungsfreie Anhänger in der Landwirtschaft, allerdings dürfen diese nur dann geführt werden, wenn das Zugfahrzeug an eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h gebunden ist. Das Gleiche gilt für Packwagen im Schaustellergewerbe und Wohnwagen. Für diese wird ebenfalls keine Zulassungsbescheinigung benötigt. Sehr wohl muss aber landwirtschaftlich bewirtschaftete Fläche im Besitz respektive ein Reisegewerbeschein für Schausteller nachgewiesen werden.

Weiterhin besagt die Verordnung in § 4 FZV Folgendes: Zulassungsfreie Fahrzeuge sowie Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.

Zusätzlich führt § 4 FZV aus, dass ein zulassungsfreier Anhänger oder ein anderes zulassungsfreies Fahrzeug, welches auf öffentlichen Straßen unterwegs ist und für das dem Halter keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde, eine „Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen“ und auf Verlangen den zuständigen Personen vorzuweisen ist. Tut er dies nicht, muss er mit einer Strafe rechnen.

§ 4 FZV bestimmt in Absatz 6, dass ein Halter die Inbetriebnahme bei einem Fahrzeug weder anordnen noch selbst durchführen darf, wenn das Fahrzeug nicht einem nach § 4 FZV Absatz 1 genehmigten Typen entspricht, keine Einzelgenehmigung vorliegt oder kein Kennzeichen nach § 4 FZV Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 oder kein Versicherungskennzeichen nach Absatz 3 Satz 1 geführt wird.

Der Gesetzestext ist hier zu finden: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_ ... 00011.html

Was wiegen kleine Wohnwagen? / Gewicht pro kW bei 25km/h?  Marsu123

Jetzt macht er auch noch einen auf Oberlehrer :ooo:
Du schreibst ja viel, leider nix zu 6Km/h.
Wenn du gelesen hättest was ich geschrieben habe anstelle immer nur Rumzumaulen das alle anderen bekloppt sind, hättest du festgestellt das ich ausschließlich von Fahrzeugen rede die 6Km/h nicht überschreiten können.

In der : Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 16 Grundregel der Zulassung, steht :
... und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... 10012.html

Von daher kann ich deiner Argumentation leider nicht folgen.

Nächste



Zurück zu Aufbau und Fahrgestell





cron