Die Links hast Du angeklickt, aber nicht ganz verstanden?
Beim Anhänger zählt immer das tatsächliche Gewicht.
Bei der Zuglast zählt für egal was, immer die zul. Anhängelast.
Für die 100er muß das Zug-Fz. mind. soviel Leergew. haben, wie der Anhänger wiegt, dann gilt die 1,0er Regel,
fehlt dem Anhänger eine ASK oder hat er kein ATC bzw.
ist das Zug-Fz leichter als der Anhänger oder er kein ABS und ein EPS dann gilt die 0,8er Regel,
dann darf der Anhänger nur max. 0,8 vom Leergewicht des Zug-Fz haben.
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https://www.tuev-nord.de/de/dienstleist ... zulassung/D.h., der Anhänger hat eine ASK oder ATC und Stoßdämpfer, das Zug-Fz. hat ein eingetr. Leergewicht von 1.620 kg
dann darf der Anhänger max. 1.620 kg wiegen, wenn Du 100 fahren willst.
Max. 1.650 kg darf der Anhänger sowieso nur wiegen, da die Anhängelast mit 1.650 kg eingetragen ist.
Desweiteren mußt Du das max. Zug-Ges-Gew. beachten - das steht im Schein unter Nr. F.2
siehe -->
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... tscheidendIch gehe davon aus, Dein Auto hat ABS und EPS o.ä. und der Anhänger mind. eine ASK?
Dann darfst Du 100 km/h fahren, wenn der Anhänger nicht mehr wiegt als 1.620 kg,
ist er schwerer, dann darfst Du nur 80 km/h fahren - der Anhänger darf er aber nicht schwerer sein als 1.650 kg.