Gewicht und Geschwindigkeit

Gewicht und Geschwindigkeit  Noppi

Moin zusammen,
habe einen Fendt im Auge.
Zul. Gesamtgewicht 1.800kg aufgelastet. 100kg Stützlast. 100km/h Zulassung.
Im Schein steht folgendes, (konnte kein Foto hochladen, php
Fehler)

GEM.3.ÄND.VO.Z.9.AUSN.VO.Z.STVO.TEMP.100KM/H IKOMBINAT. WENN
ZUG-FZ. M.. ABV U. LEERMAS. MIND. 1800KG

Habe einen Nx4 mit 1.650kg Zuglast und 100kg Stützlast.

Darf ich den WW ziehen, oder garnicht?
Oder nur 80km/h fahren?

Gruß
Noppi

Gewicht und Geschwindigkeit  ABurger

Du darfst alles ziehen, was nicht schwerer als 1.650 kg tatsächlich wiegt.

Dein Zug-Fz. muß mind. 1.800 kg leer wiegen (Eintrag im Fz-Schein),
dann darfst Du gem. der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO 100 km/h mit dem Gespann fahren,
sofern die anderen Voraussetzungen ebenfalls erfüllt werden, die hier aufgeführt sind:
--> https://www.tuev-nord.de/de/dienstleist ... zulassung/
--> https://anssems.com/100-kmh-zulassung/

Zul. Zug.-Ges.-Gew. und Leergew. des Zugfahrz. stehen im Fz.-Schein des Nx4,
das Alter der Reifen und der Li stehen auf dem Reifen,
bevor Du anhängst, solltest den Anhänger (reisefertig) wiegen, die Stützlast nicht überschreiten.
Einen passenden FS besitzt Du?
- wenn Du alles ausnützt, kommt Dein Gespann auf ~3,6 to.

Weitere Infos
--> https://autovermietung.adac.de/wohnmobi ... wohnwagen/

Sofern die Bed. nicht erfüllt sind, gilt 80 km/h -- siehe auch Tempolimits im Ausland,
die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO 100 km/h gilt eh nur in Deutschland auf Autobahnen u. autobahnähnl. ausgeb. Kraftfahrstraßen.

Gewicht und Geschwindigkeit  Noppi

Hi Rüdiger,
hab Leermasse 1620kg.
2165kg zul. Gesamtmasse.
Bin u100 mit altem FS.
Komme - da NX4 1650kg ziehen darf - nicht ü. 3,5t.
Wenn ich den WW mit max. 1650kg belade.
Dr Eintrag bedeutet dann wohl, dass ich 80km fahren darf, daPKW zu leicht ist?
Oder hab ich einen Rechenfehler?
Ablastung bringt auch nix?

Gewicht und Geschwindigkeit  ABurger

Die Links hast Du angeklickt, aber nicht ganz verstanden?

Beim Anhänger zählt immer das tatsächliche Gewicht.
Bei der Zuglast zählt für egal was, immer die zul. Anhängelast.

Für die 100er muß das Zug-Fz. mind. soviel Leergew. haben, wie der Anhänger wiegt, dann gilt die 1,0er Regel,
fehlt dem Anhänger eine ASK oder hat er kein ATC bzw.
ist das Zug-Fz leichter als der Anhänger oder er kein ABS und ein EPS dann gilt die 0,8er Regel,
dann darf der Anhänger nur max. 0,8 vom Leergewicht des Zug-Fz haben.
--> https://www.tuev-nord.de/de/dienstleist ... zulassung/

D.h., der Anhänger hat eine ASK oder ATC und Stoßdämpfer, das Zug-Fz. hat ein eingetr. Leergewicht von 1.620 kg
dann darf der Anhänger max. 1.620 kg wiegen, wenn Du 100 fahren willst.
Max. 1.650 kg darf der Anhänger sowieso nur wiegen, da die Anhängelast mit 1.650 kg eingetragen ist.
Desweiteren mußt Du das max. Zug-Ges-Gew. beachten - das steht im Schein unter Nr. F.2
siehe --> https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... tscheidend

Ich gehe davon aus, Dein Auto hat ABS und EPS o.ä. und der Anhänger mind. eine ASK?
Dann darfst Du 100 km/h fahren, wenn der Anhänger nicht mehr wiegt als 1.620 kg,
ist er schwerer, dann darfst Du nur 80 km/h fahren - der Anhänger darf er aber nicht schwerer sein als 1.650 kg.

Gewicht und Geschwindigkeit  Noppi

Eigentlich kenne ich die Voraussetzungen.
Mein Hyundai ist 1 Jahr alt und bringt ABS und weitere Antischleuder Dingens mit.
Der Fendt hat eine 100er Zulassung und wurde bisher mit einem dicken Audi gezogen.

Mich macht der Fahrzeugschein Eintrag, s. unten, unsicher. Habs 1 zu 1 unten aufgeschrieben.

GEM.3.ÄND.VO.Z.9.AUSN.VO.Z.STVO.TEMP.100KM/H IKOMBINAT. WENN
ZUG-FZ. M.. ABV U. LEERMAS. MIND. 1800KG

Wenn ich die Abkürzungen richtig deute, wird es für mich eng. Dachte, dass eine Ablasung helfen könnte.




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