Führerschein frage: Wieviel darf ich ?

Führerschein frage: Wieviel darf ich ?  klobrille

Hallo - liebe Wohnwagen gemeinde - nach langem hin und her möchte ich gern wissen ob ihr mir weiter helfen könnt.

Ich hab einen Führerschein klasse B (seit 2000)und den Führerschein A ( motorrad)
Es gibt ja auch noch den BE.

Gesetzestext B:
Anhänger bis 0 -75 t zulässiger Gesamtmasse oder als Zug bis 3 -5 t Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges).

Das heist doch jetzt einfach nur das ich an meinen BMW (1 -5T) einen WOWA mit max 1 -5T hängen darf. oder nicht. Was hat das mit den 0 -75T auf sich.

BE:

Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0 -75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt)..

Ich finde es sehr verwirrend - wollte mir bald einen Größeren Wohnwagen kaufen daher wollt ich wissen obs möglich ist. Viele sagen das ich nur anhänger bis 750Kg ziehen darf mit meinem Klasse B Führerschein.

hoffe ihr wisst Rat.
Gruss Daniel

Führerschein frage: Wieviel darf ich ?  jonathan

Dein BMW hat mit Sicherheit ein höheres zGg als 1 -5 to. Bei mir ist es so: Unsere Tochter hat extra BE - weil B allein nicht reichte - um mit dem Multivan - 3 -0 to zGg einen 1 -8 to PFerdeanhänger zu ziehen (zusammen also 4 -8 to). Hinter unserem Golf Variant mit rd. 2.000 kg zGg hätte sie nur mit "B"noch einen Anhänger von 1.500 kg ziehen dürfen - also Anhänger mit 1 Pferd darin (oder entsprechenden WoWa-logisch). Da der Golf aber nur 1.400 kg zul. Anhängelast hat - gilt hier der niedrigere Wert. Also muss sie BE haben - um einen schweren Zugwagen + Anhänger ziehen zu dürfen
Werner

Führerschein frage: Wieviel darf ich ?  klobrille

Okay - das leuchtet ein. Mein BMW hat aber wirklich nur 1 -5T weil 316i compact. Schwerer würde ich aber auch nicht nehmen wegen Verbrauch usw... Also dürfte ich da auch max 1 -5 Tonnen anhängen ? dann währen es ja nur 3 Tonnen insgesammt.

Gruss Daniel

Führerschein frage: Wieviel darf ich ?  migula

Ergänzung:
Auch wenn der Zugwagen bis 3 -5 t zul.Ges.Gew. hat darfst du mit dem "B" noch einen Anhänger mit bis zu 0 -75 t ziehen.

Führerschein frage: Wieviel darf ich ?  klobrille

:) okay ich glaub jetzt hab ich das endlich verstanden !!! :D

Führerschein frage: Wieviel darf ich ?  Paule2

Hallo Daniel klobrille - )

hast Du mal hier genau gelesen?

Ich übersetze mal frei:

- Du darfst Fahrzeuge fahren - deren zulässige Gesamtmasse (zulässiges Gesamtgewicht) 3 -5 to nicht übersteigen.
- Daran darfst Du zusätzlich einen Anhänger bis 750 kg anhängen.
- Du darfst auch einen schwereren Anhänger mitnehmen - wenn die zG das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen [b:02fddf1432]UND[/b:02fddf1432] beide zusammen nicht über 3 -5 to zG wiegen.

Rechenbeispiele:
1 -5 to zG Zugfahrzeug
1 -5 to zG Anhänger
---
3 -0 to zG i.O.

2 -5 to zG Zugfahrzeug
1 -5 to zG Anhänger
---
4 -0 to zG nicht möglich!

MfG Paule2

PS.: Ich war wohl etwas zu langsam. :)

Führerschein frage: Wieviel darf ich ?  Polarwolf

[quote:e027c76948="klobrille"]...Das heist doch jetzt einfach nur das ich an meinen BMW (1 -5T) einen WOWA mit max 1 -5T hängen darf. oder nicht. Was hat das mit den 0 -75T auf sich...[/quote:e027c76948]

Das siehst du genau richtig: Der Anhänger (zGG) darf nie schwerer sein - als dein Zugfahrzeug (Leergewicht). Außerdem darf in diesem Fall das Gespann ein Zuggesamtgewicht von 3 -5 t nicht überschreiten (zgg des Autos + zGG des Anhängers). Es kann aber auch sein - dass das Zugfahrzeug bereits ein zGG von 3 -5 t hat (Transporter - schwerer Geländewagen oder ähnliches). Dann darfst du noch einen Anhänger mit einem zGG von 0 -75 t anhängen.

Führerschein frage: Wieviel darf ich ?  jonathan

[quote:d9692720f8="klobrille"]Okay - das leuchtet ein. Mein BMW hat aber wirklich nur 1 -5T weil 316i compact. Schwerer würde ich aber auch nicht nehmen wegen Verbrauch usw... Also dürfte ich da auch max 1 -5 Tonnen anhängen ? dann währen es ja nur 3 Tonnen insgesammt.

Gruss Daniel[/quote:d9692720f8]

Nochmal: Neben den Bestimmungen den Führerschein betreffend - was ja nun wohl gut erklärt wurde - ist Folgendes weiterhin wichtig Die zugelassene Anhängelast des &gtZugwagens darf nicht überschritten werden - ideal und für Tempo 100 Zulassung notwendig ist - daß das LEERGEWICHT (steht im KFZ-Schein) mindestens dem Gesamtgewicht des WoWa entspricht-besser höher.
Werner

Führerschein frage: Wieviel darf ich ?  klobrille

Okay - danke euch für die vielen Antworten -
es war nur halt so das mir jeder etwas anderes erzählt hat - z.b. mein Vater meinte ich dürfte nur 750Kg ziehen egal wie schwer was ist - das hat ihm wohl ein bekannter erzählt dessen Azubi BE gemacht hat damit er mit Hänger fahren darf. Okay wenns halt wie beschrieben ein Sprinter und hänger zusammen dann über 3 -5 TO sind ist es logisch. Ich denke das man bei Wohnwagen sehr gut damit leben kann da ich nicht vorhabe mir so ein Riesen Teil zu kaufen. :)

Nochwas: Eine Tandemachse wird doch als eine Achse gesehen und währe theoretisch damit auch möglich oder ??

Gruss Daniel

Führerschein frage: Wieviel darf ich ?  abo1

[quote:a6608ed0f7="klobrille"]
Nochwas: Eine Tandemachse wird doch als eine Achse gesehen und währe theoretisch damit auch möglich oder ??
[/quote:a6608ed0f7]

hallo

kommt drauf an wo

aber beim FS (neu) sit die achsenzahl kein thema mehr

wenn du einen 18-achser mit unter 3 -5t HZLGG finden solltest dann dürftest du den auch fahren ...

lg
g

PS:
achtung beim überschreiben von FS (alt) auf FS (neu)
hier wird angeblich fallweise die achszahlbeschränkung (max 3 achsen) vom FS (alt) in den FS (neu) übernommen.
was ich für chuzpe halt - ob man sich dagegen wehren kann weiss ich nicht ..
lg
g

Führerschein frage: Wieviel darf ich ?  meier923

Hallo

mal alles hier geschriebene beiseite lassen und und l e s e n :!: :!: :!:
mein Sohn macht gerade Führerschein Klasse BE... W E I L ....

er darf mit der neuen B - Klasse nur noch PKW bis 3 -5 to solo fahren .....
um selbst einen Anhänger von 750 kg zu fahren muss er eine Extra Prüfung machen für Anhänger ( sog. E ) .

wichtig ist hier zu wissen das es für diese Reglung einen Stichtag gab .. der sicherlich irgendwo nachzulesen ist ...

@ Klobrille...Dein Vater liegt da gar nicht so verkehrt es kommt drauf an..... ab wann :!: :!: die neue Reglung gilt ....
Ruf doch einfach mal beim Ordnungsamt an und Frag doch da mal nach die müsstens ja genau wissen :!: :!:

Gruß
Carsten

Führerschein frage: Wieviel darf ich ?  Paule2

[quote:c8088a810c="meier923"]W E I L ....

er darf mit der neuen B - Klasse nur noch PKW bis 3 -5 to solo fahren .....
um selbst einen Anhänger von 750 kg zu fahren muss er eine Extra Prüfung machen für Anhänger ( sog. E ) .

wichtig ist hier zu wissen das es für diese Reglung einen Stichtag gab .. der sicherlich irgendwo nachzulesen ist ...
[/quote:c8088a810c]

Hallo Carsten -

lies doch mal bitte hier - ich glaube nicht - das dies alles falsch ist.

Stichtage gelten meines Wissens nur für die Umschreibung von den alten Führerscheinklassen 1-5.

MfG Paule2

Führerschein frage: Wieviel darf ich ?  klobrille

ui - da hab ich ja ne ganz schöne diskusion entfacht... :oops:

Das mit dem Stichtag hab ich auch schon mal wo gehört...aber :?:

Okay wenn ich keine Hänger fahren durfte hab ich jetzt ein Problem -
und verdammt viel glück gehabt :oops: ...

hab schon jede menge gegoogelt aber ich komm zu keinem klaren Text der irrgentwas aussagt...evtl wirklich mal anrufen..Fahrschue oder Ordnungsamt. Hab meinen Lappen wie gesagt seit 2000..


edit: Nachdem ich nochmals jetzt auch den Text auf dem Link gelesen habe sollte es so sein wie schon gesagt wurde - bei 3 -5T ist noch ein hänger erlaubt von 750KG (deswegen die kleine 7) und darunter darf der Anhänger nicht schwerer sein als das Auto und alles insgesammt nicht über 3 -5 Tonnen wiegen. Nem guten Bekannten von mir haben die den BE empfolen weil sie dem auch erzählt haben das er sonnst nicht fahren dürfte. Er hatt allerdings den Führerschein ca. 4 Jahre später als ich gemacht... :?:
Gruss Daniel

Führerschein frage: Wieviel darf ich ?  daindo

So ihr Lieben - noch mal hergehört !

Die Fahrerlaubnisklasse B ist wurde eingeführt am 01.07.1999. Wer die Klasse B erworben hat - und das kann nur nach dem o.a. Datum sein darf Kfz einschl. Anhänger bis zu 3 -5 to z GG führen. Ein Anhänger bis zu 750 kg bleibt ohne Einfluß auf die Fahrerlaubnisklasse. Weiterhin gilt ebenfalls das bereits Erwähnte. Das zGG des Anhängers darf nicht größer sein als das Leergewicht des ziehenden Fzg. ansonsten ist die Klasse BE erforderlich.
Wer vor dem o.a. Stichtag die Fahrerlaubnis erworben hat besitzt die alte Klasse 3.



:P

Führerschein frage: Wieviel darf ich ?  abo1

[quote:ff73d81542="meier923"]Hallo
mal alles hier geschriebene beiseite lassen und und l e s e n :!: :!: :!:
mein Sohn macht gerade Führerschein Klasse BE... W E I L ....
[/quote:ff73d81542]

lieber meier

dein sohn macht vermutlich eher den führerschein BE weil ihr euch nicht richtig informiert habt

der 3 -5t solo PKW darf mit B (also ohne E dazu) IMMER am PKW angehängt sein.

WENN also der anhänger nicht mehr als 750kg hat dann darf die gesamtzug massen nur mit B und ohne Edazu bis zu 4 -25t sein.

RICHTIG ist dass ein anhänger SCHWERER als 750kg nur dann mit B alleine gezogen werden darf - wenn zugfahrzeug und anhänger insgesamnt nichtmehr als 3 -5t haben

soweit wurde das oben schon mehrfach richtig gepostet und es gibt keinen grund das "...beiseite zu lassen ..."

ergänzend:
es gibt bei den neuen scheinen KEINE achszahlbeschränkungen -
UND
bis 2012 muss laut EU beschluss die bisherige 750kg regel fallen - ab dann darf eine beliebige kombination aus zugfahrzeug und anhänger insgesamt 4 -25t haben. damit kommt man dann in aller regel gut aus...

es wird sich dzt also vermutlich nur mehr in einzelnen fällen bei grossen zugkombinationen auszahlen den "E" zusätzlich nachzumachen

lg
g

Führerschein frage: Wieviel darf ich ?  meier923

Hallo
@Paule2 und @abo 1

Ihr habt Recht :oops: ...aber so siehts aus wenn man sich nicht mit den gesetzlichen Regeln beschäftigt....Ich habe seit 88 die alte Klasse II ...hat sich wohl einiges geändert zu welchem Vor - und Nachteil auch immer :?:
( mit dem Anhänger habe ich wirklich vom Prüfer !! Ich glaubte einfach er hat Recht .....naja jetzt ist`s egal. )

Gruß
Carsten




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