Frage zu Gewichten, speziell Zuggesamtgewicht!

Frage zu Gewichten, speziell Zuggesamtgewicht!  Galvon

Guten Tag,

ich heiße Andreas und ich habe eine Frage zum Zuggesamtgewicht.

Ich hege die Hoffnung, das wer von euch eine ähnliche Situation hatte und/oder sich diesbezgl. auskennt.

Zu den trockenen Daten und Zahlen meiner Fahrzeuge aus den Zulassungsbescheinigungen Teil 1, beide Fahrzeuge sind so neu ab Werk bestellt/gekauft ohne jegliche nachträgliche Änderungen:

Unser Wohnwagen ist ein LMC Musica, Modell 2021, aufgelastet auf 2.000 kg. Leergewicht 1.455 kg, Stützlast 100kg, 100 km/h Zulassung.

Unser Zugfahrzeug ist ein Opel Insignia, original Anhängerkupplungspaket ab Werk, Anhängelast gebremst 1.950 kg, Leergewicht 1.733 kg, Zuladung 507 kg,
zul. Gesamtgewicht 2.240 kg, Stützlast 90 kg, Achslasten je 1.125 kg +90 kg bei Anhängerbetrieb, zul. Zuggesamtgewicht 4.165 kg.

Mir geht es um das zul. Zuggesamtgewicht, welches ich rein rechnerisch nicht erreichen kann. Das Wohnwagengewicht welches ich ziehen darf beträgt 1.950 kg, max. Zugfahrzeuggewicht ist 2.240 kg
minus 100 kg Stützlast vom Wohnwagen=2.140 kg ergeben 4.090 kg.

Begehe ich einen Rechenfehler (z. B. bei den Achslasten?) oder greift hier eine andere Regel? Ja, es geht um lediglich 75 kg und wir fahren meist mit einem Zuggesamtgewicht zwischen 3.900 kg
und 4.000 kg in den Urlaub, wodurch es nicht zu "Gewichtsproblemen" kommt. Es ist einfach Neugier, warum meine Rechnung bzw. das was in den Papieren steht rechnerisch nicht aufgeht.

Für eine Aufklärung/Antwort bin ich im voraus dankbar.

Liebe Grüße und allen allzeit Gute Fahrt.

Andreas

Frage zu Gewichten, speziell Zuggesamtgewicht!  ABurger

:hallo:

Servus Andreas!

Das Zug-Gesamtgewicht ist die Summe aus dem zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und der maximalen Anhängelast, die das Fahrzeug ziehen darf.
Dabei kann dieser Wert ohne weiteres von dem abweichen, was aus der Addition aus zul. Ges.-Gew. vom Zug-Fz und der max. zul. Anhängelast resultiert!

Das Zuggesamtgewicht ist entscheidend

Wichtig:
Nicht nur die eingetragene Anhängelast des Zugfahrzeugs ist entscheidend. Immer mehr Fahrzeuge haben in den Fahrzeugpapieren einen Zusatzeintrag,
der das Zuggesamtgewicht des Gespanns limitiert – das liegt oft unter dem Wert, der sich rein rechnerisch ergibt,
wenn man das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und dessen maximale Anhängelast addiert.
Nutzt man also die Anhängelast komplett aus, darf man das Zugfahrzeug nicht mehr voll beladen.

Grund:
Das Gespann muss in der Lage sein, an einem Berg mit zwölf Prozent Steigung in fünf Minuten fünfmal anzufahren, ohne dass ein Bauteil am Fahrzeug versagt. Zusätzlich müssen das Fahrwerk und die Bremsen des Zugfahrzeugs für eine sichere Führung des Gespanns ausgelegt sein.


Aber lies selbst - da ist es nochmal erklärt: --> https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... tscheidend

Das tatsächliche Gewicht des Zuges (Zugfahrzeug + Anhänger) darf das zulässige Zug-Gesamtgewicht nicht überschreiten.
Die Stützlast (Gewicht, das der Anhänger auf die Anhängerkupplung drückt) zählt nicht zur Anhängelast,
muss aber bei der Beladung des Anhängers berücksichtigt werden.
Eine Überschreitung des zulässigen Zug-Gesamtgewichts kann zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg führen, besonders bei Überladungen.
Schlimmstenfalls kommt auch "Fahren ohne Führerschein" dabei rum.

:zustimm:

Frage zu Gewichten, speziell Zuggesamtgewicht!  ABurger

Hallo Andreas ...

Unser Zugfahrzeug ist ein Opel Insignia, original Anhängerkupplungspaket ab Werk, Anhängelast gebremst 1.950 kg, Leergewicht 1.733 kg, Zuladung 507 kg,
zul. Gesamtgewicht 2.240 kg, Stützlast 90 kg, Achslasten je 1.125 kg +90 kg bei Anhängerbetrieb, zul. Zuggesamtgewicht 4.165 kg.

Also darfst Du, weil es so in Deinem Schein steht, nur mit 4.165 kg auf die Piste - nicht mit 4.190 kg ...

:schlaumeier:

Frage zu Gewichten, speziell Zuggesamtgewicht!  bullipilot

wieso "minus 100kg SL) ? lässt du die zu Hause ?

Wenn du ein Zuggesamtgewicht eingetragen hast, dann ist das die maximale Tonnage welche Anhänger und Pkw zusammen auf die Waage bringen dürfen.

Deine Achslast hinten darf im Hängerbetrieb +90kg mehr haben, das zulässige Gesamtgewicht des Pkw's bleibt aber unverändert.

Frage zu Gewichten, speziell Zuggesamtgewicht!  Galvon

Moin zusammen und danke an alle für die Antworten. :)

@ ABurger 4.190 kg hatte ich nicht geschrieben, du hast da wohl aus einer Null eine Eins gemacht. :wink: Die Erklärungen vom ADAC sind etwas "einfach" ausgeführt, weil sie nicht auf die Feinheiten eingehen.


@bullipilot Lt. Gesetz (zumindest liest sich dies so) habe ich die Stützlast des Anhängers (100 kg) von der Zuladung des Zugfahrzeugs abzuziehen.
§44 der StVZO: Die Stützlast eines Wohnwagens muss von der zulässigen Zuladung des Zugfahrzeugs abgezogen werden.Dann darf mein Opel nur noch 2.140 kg statt 2.240 kg wiegen.

Diese 2.140 kg plus die 1.950 kg des Wohnwagens ergeben dann 4.090 kg und somit komme ich nicht auf die erlaubten und eingetragenen 4.165 kg Gesamtzuggewicht. Das verwirrt mich, daher meine Frage.

Selbst wenn es eine Regel gäbe, das ich die +90 kg auf der Hinterachse bei Anhängerbetrieb wieder zurechnen dürfte, käme ich rein rechnerisch auf 4.180 kg, was dann 15 kg zuviel wären.

Was also zählt letztlich? Das ist, was ich leider nicht in Erfahrung bringen konnte.

Gruß

Frage zu Gewichten, speziell Zuggesamtgewicht!  bullipilot

ja das stimmt so.
Die Stützlast wird von der Zuladung des Pkw's abgezogen, darfst also weniger in's Auto einladen.

Dennoch bleibt das maximal erlaubte Gewicht erhalten. Die 100kg SL, welche du von der Zuladung abzuiehst, sind ja dennoch da.
In deinem Fall mit Auto und WW also 4090kg > bist also im erlaubten Limit.

Die 90kg Plus auf der Hinterachse sind nur eine Verschiebung des zGG des Autos. Bedeutet, die Hinterachse darf um 90kg höher belastet werden, aber das Gewicht von 2240kg minus Stützlast darf dennoch nicht überschritten werden. Was mir aber die Frage aufwirft, ob du die 100kg SL überhaupt nutzen darfst ? Was steht denn auf dem Typschild der AHK am Auto oder in der BA?

Ansonsten sieht die Rechnung nämlich anders aus. Auto max 2240kg - 90kg SL = 2150kg max Gewicht Auto + 1950kg WW = 4100kg Zuggesamtgewicht ( immer noch im Limit ). Selbst wenn deine AHK die 200kg dürfte, um deinen 2T WW komplett auszureizen, bleibst du im Limit. ( 2150kg + 2000kg = 4150kg < 4165kg )

Du bist also einer der Glückchen Gespannfahrer, der mit seinen Gewicht im Limit liegt. Das hatte ich auch schon anders, da war das Zuggesammtgewicht kleiner als die max zulässigen Einzelgewichte.

Frage zu Gewichten, speziell Zuggesamtgewicht!  bullipilot

bullipilot hat geschrieben: die 200kg dürfte,


sollte 2000kg heissen...

Frage zu Gewichten, speziell Zuggesamtgewicht!  ABurger

Galvon hat geschrieben:@ABurger 4.190 kg hatte ich nicht geschrieben, du hast da wohl aus einer Null eine Eins gemacht.
Die Erklärungen vom ADAC sind etwas "einfach" ausgeführt, weil sie nicht auf die Feinheiten eingehen.
Gruß

"Gemacht" habe ich gar nix, sondern "gerechnet" - und zwar Gewicht vom Auto plus Gewicht vom Anhänger macht Zug-Gesamtgewicht.
Das ist in der Summe bei Deinem Gespann nunmal 4.190 kg - lt. Theorie.
Da Opel Dir aber nur 4.165 kg zuläßt, gilt dies (als Ausnahme von der gesetzten Theorie).
Das ist das Gewicht, das Du max. auf die Waage bringen darfst - unabhängig davon, wie Du nun die Verteilung mit der Stützlast und HA-Last rechnen willst.
Die 100 kg der Stützlast lösen sich ja nicht in Luft auf - oder?
Dazu braucht der ADAC ja auch nicht auf Feinheiten einzugehen, weil er ja schon schrieb, daß Fz-Hersteller auch weniger genehmigen können. Punkt.

Also, alles soweit im grünen Bereich - wenn Du mal Deine offensichtliche Denkblockade mit der Stützlast aus Deinem Kopf schaffst.
Dann dürfte Deine Verwirrung nämlich auch zu Ende sein.
Hat der @Bullipilot aber schon er-/geklärt.

Am zulässigen Zuggesamtgewicht gibt es nämlich nichts zu deuteln und/oder hin- und herrechnen.
Es bleibt dabei
Das Zug-Gesamtgewicht ist die Summe aus dem zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und der maximalen Anhängelast, die das Fahrzeug ziehen darf.
Die einzige Abweichung erteilt der Fz-Hersteller - und die liegt immer unter dem Wert, wie zuvor beschrieben. Das steht dann aber im Fz-Schein und ist bindend.
Die Begründung für ein solches Limit steht auch da ...

Frage zu Gewichten, speziell Zuggesamtgewicht!  Galvon

Moin und danke für deine ausführliche Antwort :)

Sorry das ich dir etwas "unterstellt" habe, ich hatte angenommen, das du meine erwähnten 4.090 kg "falsch" gelesen hattest. :wink:

Ich soll die Stützlast aus dem Kopf bekommen? Würde ich ja gerne. :D
Stützlastwerte hatte ich im ersten Post genannt: Wohnwagen 100 kg, Opel 90 kg.

Ich fasse mal zusammmen:

Du meinst also, das bei einer evtl. Polizei-Kontrolle letztlich nur das Zuggespanngewicht (4.165 kg) zählt oder doch nur die 4.090 kg, die ja nirgends in den Papieren genannt werden?

Genau das bleibt immer noch mein Problem: Warum darf ich 4.165 kg wiegen (jetzt mal unabhängig von Achslasten usw.), wenn ich rein gesetzlich nur diese 4.090 kg wiegen darf.
"Erwische" ich einen Anhänger mit z. B. 250 kg Stützlast, müßte ich Frau oder Hunde daheim lassen. Dat gäbe Diskussionen. ;D

Andersrum, schaut doch jeder nur auf den "Gesamtwert", ich wette, die wenigsten kennen diese Stützlastregel.
Belade ich Wohnwagen und Auto voll, bis ich 4.160 kg (5 kg Reserve :D ) auf die Waage bringe, habe ich bei einer Kontrolle evtl. mit Zitronen gehandelt.

Ich bin kurz davor zur Zulassungsstelle zu fahren morgen früh. 8)

Mir reichen ja ca. 4.000 kg, mich juckt es einfach, das abzuklären.

Danke für alles und weiterhin eine Gute Fahrt.

Andreas

Frage zu Gewichten, speziell Zuggesamtgewicht!  ABurger

Hallo Andreas!
Galvon hat geschrieben:Ich soll die Stützlast aus dem Kopf bekommen? Würde ich ja gerne.
Stützlastwerte hatte ich im ersten Post genannt: Wohnwagen 100 kg, Opel 90 kg.

Weil die Stützlast(en) auf das zul. Zug-Ges.-Gew. in der Berechnung/beim Wiegen des kompl. Gespanns keinen Einfluß hat.
Der Hänger darf 100kg, das Auto aber nur 90 kg - es gilt immer der niedrigere Wert.
Ist dabei ohne Relevanz auf das zul. Zug-Ges.-Gew.


Galvon hat geschrieben:Du meinst also, das bei einer evtl. Polizei-Kontrolle letztlich nur das Zuggespanngewicht (4.165 kg) zählt

Richtig. Ohne den Eintrag mit den 4.165 kg dürfte das Gespann insges. 4.190 kg wiegen.

Galvon hat geschrieben:Genau das bleibt immer noch mein Problem: Warum darf ich 4.165 kg wiegen, wenn ich rein gesetzlich nur diese 4.090 kg wiegen darf.

Wo kommen die 4.090 kg her?
Das Auto darf max. 2.240 kg haben, die Anhängelast ist max. 1.950 kg - die Summe daraus ergibt ... 4.190 kg.
Die Stützlast darf max. 90 kg sein - hat aufs Zuges.-Gew. aber keinen Einfluß.

.

Frage zu Gewichten, speziell Zuggesamtgewicht!  IGHaff

man(n) kann es auch einfach machen... :wink:

schau in den Motorraum, da wo bei Opel (meist silberfarben) das Typenschild (Fahrzeug ABE steht).
Hier siehst die die Maximallast der Achse 1 + 2, und in diesen Fall das Gesamtgewicht (Gespann).
An das mußt du dich halten.

ich habe z. Bsp. bei meinem Geländewagen (kurzer Radstand) auch so eine Einschränkung, obwohl er PS und Gewichtsmässig eigentlich das höhere Anhängegewicht ziehen könnte (2800 kg). Die AHK Kupplung ist bauartbedingt gleich zum langen Radstand. Wird auch an den gleichen Befestigungspunkten am Rahmen verschraubt.

Da der kurze Radstand aber sehr nervös reagiert, beim Lastwechsel und Bremsen, wurde der kurze Radstand auf 2000 kg schon vom Hersteller her limitiert.
Also ich muß mich an de Angaben im Schein und Motorraum halten, obwohl meine AHK und auch der verbaute Rahmen, mehr ziehen könnte wie die festgelegten 2000 kg.

Nicht immer ist es die Anhängelast oder Anhängegewicht, dass gesamte Gespann incl. Radstand wird hier in den jeweiligen Fahrsituationen(Lastwechsel/Steigungen/Gefälle etc.) begutachtet. Und dann legt der Hersteller die Daten fest.

selbst wenn du dein Wohnwagen auflasten solltest, heißt das nicht, dass du das Gesamtgewicht des Gespanns (Typenschild, Schein) überschreiten darfst. Der Wert ist fest, also heißt das, weniger ins Auto, wenn mehr Sachen im Wohnwagen sind. :ja:

Frage zu Gewichten, speziell Zuggesamtgewicht!  Galvon

ABurger hat geschrieben:Hallo Andreas!

Weil die Stützlast(en) auf das zul. Zug-Ges.-Gew. in der Berechnung/beim Wiegen des kompl. Gespanns keinen Einfluß hat.
Der Hänger darf 100kg, das Auto aber nur 90 kg - es gilt immer der niedrigere Wert.
Ist dabei ohne Relevanz auf das zul. Zug-Ges.-Gew.


Galvon hat geschrieben:Du meinst also, das bei einer evtl. Polizei-Kontrolle letztlich nur das Zuggespanngewicht (4.165 kg) zählt

Richtig. Ohne den Eintrag mit den 4.165 kg dürfte das Gespann insges. 4.190 kg wiegen.

Galvon hat geschrieben:Genau das bleibt immer noch mein Problem: Warum darf ich 4.165 kg wiegen, wenn ich rein gesetzlich nur diese 4.090 kg wiegen darf.

Wo kommen die 4.090 kg her?
Das Auto darf max. 2.240 kg haben, die Anhängelast ist max. 1.950 kg - die Summe daraus ergibt ... 4.190 kg.
Die Stützlast darf max. 90 kg sein - hat aufs Zuges.-Gew. aber keinen Einfluß.

.


Moin,

die "geheimnisvollen" 4.090 kg kommen daher, das (angeblich :?: ) die Stützlast lt. §44 von der Zuladung des PKW abgezogen werden müssen :!: .

2.240 kg minus 90 kg Stützlast macht 2.150 kg plus Wohnwagen mit 1.950 kg sind zusammen 4.100 kg (ich hatte vorher aus Versehen mit 100 kg Stützlast gerechnet, daher kamen dann 4.090 kg raus :oops: ).

Daher ja überhaupt meine Frage hier an die Runde. Wenn letztendlich wirklich nur das eingetragene :!: Gesamtzuggewicht gilt (4.165 kg) wäre alles geklärt.
Ist es denn wirklich so?

Danke für deine Antwort, ich wünsche dir noch einen schönen Abend.

Andreas

Frage zu Gewichten, speziell Zuggesamtgewicht!  ABurger

Ja gut, es stimmt, daß die Stützlast auf die Anhängerkupplung drückt und somit im angespannten Zustand auf das Gewicht des Zug-Fz. aufgeschlagen wird;
die Stützlast verpufft deswegen aber nicht in der Luft, nur der Anhänger wird um diese Stützlast erleichtert (und das Auto wird schwerer).
Das ändert aber nichts am Zug-Gesamtgewicht.
Daß man mit der Stützlast weder die zul. HA-Last des Zug-Fz, noch dessen Ges.-Gew. überschreiten darf, ist selbstredend.
Was auch nicht überschritten werden darf, ist die zul. Anhängelast, da zählt die Stützlast mit zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers.

Galvon hat geschrieben:Daher ja überhaupt meine Frage hier an die Runde.
Wenn letztendlich wirklich nur das eingetragene Gesamtzuggewicht gilt (4.165 kg) wäre alles geklärt.
Ist es denn wirklich so?

Ja, so ist das wirklich.

Galvon hat geschrieben:Danke für deine Antwort, ich wünsche dir noch einen schönen Abend.
Andreas

Gerne und dito!

Frage zu Gewichten, speziell Zuggesamtgewicht!  Galvon

IGHaff hat geschrieben:
schau in den Motorraum, da wo bei Opel (meist silberfarben) das Typenschild (Fahrzeug ABE steht).
Hier siehst die die Maximallast der Achse 1 + 2, und in diesen Fall das Gesamtgewicht (Gespann).
An das mußt du dich halten.

Nicht immer ist es die Anhängelast oder Anhängegewicht, dass gesamte Gespann incl. Radstand wird hier in den jeweiligen Fahrsituationen(Lastwechsel/Steigungen/Gefälle etc.) begutachtet. Und dann legt der Hersteller die Daten fest.

selbst wenn du dein Wohnwagen auflasten solltest, heißt das nicht, dass du das Gesamtgewicht des Gespanns (Typenschild, Schein) überschreiten darfst. Der Wert ist fest, also heißt das, weniger ins Auto, wenn mehr Sachen im Wohnwagen sind. :ja:


Moin,

wie alles technisch berechnet wird, weiß ich, mein Fahrzeug hat ja wie man an den Zahlen sieht auch eine Einschränkung: Es müßten 4.190 kg sein (1.950 kg plus 2.240 kg),
Opel hat aber das Zuggesamtgewicht ab Werk auf 4.165 kg gesetzt.

Mein Modell ist eh eine "Ausnahme", weil die normalen Insignia nur 1.600 kg gebremst ziehen dürfen. 99 von 100 sind Automatikfahrzeuge und nur als Schaltgetriebe mit dem werksseitigen Anhänger-Paket darf er diese 1.950 kg ziehen.

Mich hatte nur dieser Bericht mit der angerechneten Stützlast verwirrt. Ich fahre seit 35 Jahren mit dem Wohnwagen durch Europa und ich wurde schon einige :!: Male kontrolliert.
Rauf auf die Waage, kurzer Blick auf das Ergebnis und in den Fahrzeugschein: Paßt, gute Weiterfahrt. Selbst in der Schweiz und in Österreich gab es nie Probleme und die sind 200 %ig. :D

Also weiter wie bisher, gute 100 kg "Luft" lassen und alles ist tutti.

Danke euch allen und habt weiterhin viel Spaß beim Reisen und im Urlaub. :)

Andreas

Frage zu Gewichten, speziell Zuggesamtgewicht!  IGHaff

was viele Gespannfahrer auch nicht wissen, habe mir das mal von einem TÜV- Ingenieur bei der -100 km /H- Zulassung erklären lassen.
Bezogen auf des Gesamtgewicht des Anhängers bzw. Wohnwagens.

Je nach Gesamtgewicht und technischen Zustand (vom Hersteller verbautes Bremssystem, ABS, Achslasten., Länge etc.) des Zugfahrzeugs, kann es sogar passieren, dass man(n), den Anhänger oder denn Wohnwagen ablasten muß. Sogar noch weniger zuladen darf, wann man die -!00er Zulassung- für diese Gespann Kombination eingetragen haben will. Das können bei einem 1800 kg - 2000 kg Wohnwagen schnell mal bis zu 200 kg sein. Nur wegen der -100er Zulassung- Hier wird dann zusätzlich das vom Hersteller festgelegte Gesamtgewicht des kompletten Gespanns nochmal limitiert. :ja:

Frage zu Gewichten, speziell Zuggesamtgewicht!  bullipilot

Die 100er Ausnahme gibt es nicht mehr in Kombination für ein "Gespann".

Sie wird nur noch für den Anhänger erteilt. Wenn dieser alle Bedingungen erfüllt, werden die Papiere entsprechend geändert und man darf den gesiegelten 100er Aufkleber am Anhänger anbringen.

Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, das man mit jedem Zugfahrzeug und einem solchen Anhänger automatisch die 100km/h auch fahren darf. Ist liegt in der Verantwortung des Fahrers zu prüfen, ob alle Bedingungen zur Ausnahmeverordnung erfüllt sind.

Frage zu Gewichten, speziell Zuggesamtgewicht!  Galvon

bullipilot hat geschrieben:Die 100er Ausnahme gibt es nicht mehr in Kombination für ein "Gespann".

Sie wird nur noch für den Anhänger erteilt. Wenn dieser alle Bedingungen erfüllt, werden die Papiere entsprechend geändert und man darf den gesiegelten 100er Aufkleber am Anhänger anbringen.

Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, das man mit jedem Zugfahrzeug und einem solchen Anhänger automatisch die 100km/h auch fahren darf. Ist liegt in der Verantwortung des Fahrers zu prüfen, ob alle Bedingungen zur Ausnahmeverordnung erfüllt sind.


Moin,

genau, das ist völlig korrekt. Als ich unseren Neuwagen anmeldete, hatte ich vom Hersteller die Papiere dabei und auch die Prüfung/Freigabe bis 130 km/h.
Also wurde die 100 km/h-Zulassung eingetragen und mir wurde die gesiegelte Plakette ausgehändigt.

@IGHaff Es gibt weder eine Prüfung des Gespanns, noch eine Zulassung für dieses und auch keine weitere Beschränkung von PKW/Anhänger. Das "Gerücht" hält sich hartnäckig.
Dein Anhänger muß die technischen Voraussetzungen erfüllen um Tempo 100 km/h fahren zu dürfen. Die entsprechenden Anhänger werden auf 130 km/h geprüft und erhalten eine Freigabe des Herstellers/TüV.
Dann wird die 100 km/h-Freigabe im Fahrzeugschein eingetragen. Im Fahrzeugbrief wird nur die Nummer dieser EG-Genehmigung eingetragen.

Ob dein Zugfahrzeug dann diesen Anhänger ziehen darf, kann man ja in den Fahrzeugscheinen sehen. Für Tempo 100 km/h gelten dann noch zusätzliche Regeln, z. B. die technische Ausstattung von beiden Fahrzeugen und welcher Faktor dadurch greift. Den Wohnwagen ablasten mußt du dann evtl. nur, wenn dein Herz an diesen 100 km/h hängt (wenn Faktor 0.8 bis 1.0 bei dir greift und der Wohnwagen zu schwer wäre für Tempo 100 km/h).

Allerdings reden wir hier von Deutschland und in den meisten EU-Ländern darf man eh keine 100 km/h fahren. Es wird daher mMn zuviel Wind um diese Plakette beim Wohnwagen gemacht.
Ich "suche" mir einen "schnellen" LKW, klemme mich dahinter und schalte den Abstandstempomat ein. Verbrauch 9 Liter und keinen Stress. :wink:

Es ist heute leider nicht ganz einfach, einen passenden PKW zu finden, der diese aufgelasteten Wohnwagen ziehen darf, von Tempo 100 km/h ganz zu schweigen. Für mich muß alles im Rahmen bleiben, außerdem muß es für uns zwingend ein Kombi sein, da wird die Wahl eng.

Andreas




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