Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

... um nach der "Threadverwässerung" noch einmal auf das ursprüngliche Thema Rücktritt vom Kaufvertrag zurück zu kommen:


http://bgb.jura.uni-hamburg.de/agl/agl-437-323.htm

Zitat aus dem Link:
"Abs. 4 BGB:
Ein Rücktrittsrecht des Käufers wegen Mangelhaftigkeit der Sache kann sich bereits vor Gefahrübergang ergeben.
K kauft bei V einen gebrauchten Wohnwagenanhänger - den V in zwei Wochen liefern soll. Einige Tage später erfährt K durch einen Dritten - dass der Anhänger eine undichte Gasanlage hat. Als K daraufhin V zur Rede stellt - erklärt V - dass die Gasanlage tatsächlich undicht sei. Er sei jedoch nicht dazu bereit die aufwendige Reparatur vorzunehmen. Obwohl V erst in zwei Wochen liefern sollte - will K sofort vom Vertrag zurücktreten.
AGL: § 323 Abs. 1 BGB direkt?
Um vor Gefahrübergang nach § 323 Abs. 1 BGB zurücktreten zu können - müsste die Leistungspflicht des V im Zeitpunkt des Rücktritts fällig sein. Dies ist hier jedoch nicht der Fall - da V erst in zwei Wochen liefern sollte. § 323 Abs. 1 BGB daher (-).
AGL: § 323 Abs. 4 BGB?
Hier ist der Rücktritt bereits vor Fälligkeit der Leistungspflicht des Schuldners möglich - wenn offensichtlich ist - dass die Voraussetzungen des § 323 Abs. 1 BGB eintreten werden. Es ist vorliegend zu erwarten - dass V in zwei Wochen mangelhaft leisten wird und auch seiner dann entstehenden Pflicht zur Nacherfüllung gem. § 439 BGB nicht nachkommen wird. Die Voraussetzungen der §§ 437 Nr. 2 - 323 Abs. 1 BGB werden daher eintreten. "


.... jetzt schaun mer mal ...

lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  Tipsel

Irgendwie hab ichs scheinbar nicht kapiert - um was es wirklich geht.

Der Käufer tritt vom Vertrag zurück - weil der Wohnwagen nicht - wie zugesichert - einwandfrei war.

Der Wohnwagen wurde noch nicht übergeben - das Geld auch nicht.

Also kam kein Kauf zustande und gut ists.

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Hier geht es um die 250 € Aufwandsentschädigung - die der Verkäufer verlangt. Und wenn dies Inhalt des Vertrages ist ..... ok. schade - Pech gehabt - das Kleingedruckte nicht gelesen : (

Ansonsten ist doch eigentlich kein Vertrag und garnix zustande gekommen. Ganz vorn stand ja auch was von Rücktritt vom Kaufvertrag.

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

Langer Rede kurzer Sinn - der Händler ist im Dezember 2008 in die Insolvenz gegangen. -

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  avalon

Hallo lucky7 -
hab sowas in der Richtung auch erlebt. Bei mir ging es um ein Womo und der Händler ist auch seit Dez. Pleite... Aus welcher Ecke kommst Du denn? Wird doch nicht der Gleiche....
Gruß Jörg

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

wenn es denn ein Rapido war - könnte es wohl derselbe gewesen sein. - oder du schickst mir ne pn.

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  dappi

Hallo lucky-7 -
was ist denn mit Deiner Anzahlung die € 1.500 -00 geschehen. :nixweiss:
Hat der Händler bzw. dessen Firma die mit ins Grab genommen :?:

Liebe Grüße :hallo:

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

€ 1250 --- hatt ich zurück bekommen - den leidlichen Rest von € 250 ---- hab ich nach der Insolvenz denn unter "Lehrgeld" abgeschrieben. -
So kann ich allen hier nur empfehlen - einen gebrauchten Wohnwagen vom Händelr ganz genau unter die Lupe zu nehmen und sich die Kiste vom Verkäufer nicht ins Blaue schönreden lassen.
Hinter einer vielleicht kleinen unscheinbaren Durchfaulung verbirgt sich oft ein nicht zu unterschätzender Wasserschaden. - Liegt ggf. ein Reserverad lose im Deichslkasten ist anzunehmen - dass die Holzbeplankung dahinter wohl nur noch Torf ist. -
Drückt mit dem Handballen gegen die Beplankung - wenn sie weich nachgeben sollte - am allerbesten "Finger weg" -

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  Südwind im Norden

Hallo und guten Tag alle zusammen -
Guten Tag RANTANPLAN -

Auch wir haben eine frage!

kurzvorstellung wir das sind eine Familie aus dem Norden und haben uns einen Wowa gekauft und wurden (arglistig) getäuscht
Wowa Knaus Südwind Gerichtsverfahren ist anhängig Moralisch und Wirtschaftlich ein Sieg für uns jetzt kommt das ABER da sich unser Ra nur auf den Hagelschaden fixiert hat und die anderen Mängel nicht ordentlich benannt hat - entschied der Richter der Beklagte muss summe X Bezahlen (Gütevorschlag) der seinerseits bietet nur die Hälfte der Richter sagt dann dreiviertel - jetzt geht es darum einen Sachverständigen einzuschalten unser Ra meint das dass eine unsichere Angelegenheit ist er meint bei einen Wowa von 10 Jahren würde es nur eine Marginale (Symbolisch) bis keine Entschädigung durch den Sachverständigen geben und wir sollten die 75% anehmen die dann aun noch unter Tausend &#8364 liegen.
Könntest Du uns vielleicht mit Erfahrungswerten weiterhelfen?
Vielen Dank im voraus vom Südwind im Norden

Grüße an alle im Forum und ein schönes Wochenende

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  dappi

Hallo Lucky-7 -

da hast Du ja noch mal Glück gehabt das nicht die ganze Anzahlung der Insolvenzmasse zum Opfer fiehl. :)

Liebe Grüße :hallo:

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

die € 1250 --- hatte ich mir schon im August 08 zurückgeholt ... es stand ja denn "nur" noch der vertraglich nicht vereinbarte Händlereinbehalt für nicht nachweisbare Kosten des Händlers denn noch aus. -
Es handelte sich um einen Fendt 395 n mit Fahrgestellnummer 0825 -
Mitte Januar 2009 stand der Caravan jedenfalls immer noch - und vor allem unrepariert auf dem Hof. - Auch war das Teil bei mobile.de für über € 2.800 ---- ausgeschrieben und verkauft. -

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