Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  achimHH

Hallo abo....

lass doch den "lucky" machen -)

eventuell hat er ja Glück -
und wir liegen alle falsch... :wink:

ansonsten - wenn er den richtigen Händler erwischt hat -
und dieser Bock drauf hat weil "Lucky " ihn
sehr verärgert hat - wird er lernen müssen ob er will oder nicht. :D

Das witzige ist - das " Lucky " selbst einen Link zu Tipps setzt -
die der Händler gut gegen ihn verwerten kann.

gruss nach Wien
achim

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  migula

Hat lucky eigentlich nicht bemerkt - dass sein Anwalt bereits eine Niederlage andeutet? Nach luckys Linck kann bereits ein Jurastudent im 1. Semester die Ausichtslosigkeit seiner Forderung erkennen!

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  Gast

Ich lese hier immer von Arglist. Handelt es sich eigentlich um einen WW eines Herstellers aus Norddeutschland (da hatte Rantanplan doch mal etwas von Dichtigkeit undNutzungsentschädigung geschrieben).

Wie lucky schreibt - hat der Händler einen Wasserschaden bei Vertragsabschluss nicht genannt. Hätte er um diesen Schaden wissen müssen ?

Dann hat lucky nach Kaufvertragsabschluss die Gelegenheit gehabt das Fahrzeug näher zu inspizieren (ok - ich mache das vor Vertragsabschluss - ist aber für den Vorgang auch egal). Dabei hat er eine Durchfeuchtung festgestellt. Unklar ist an dieser Stelle - ob der Händler diese im Rahmen der lucky bis dato zugesicherten Arbeiten abgestellt hätte. Eine Antwort hierauf wird uns der Händler wohl bis zur Gerichtsverhandlung schuldig bleiben.

Auf zum nächsten Akt. Nun ist eine Durchfaulung von lucky festgestellt worden und der Händler bagatellisiert den Schaden. Kann dem Kunden ja eigentlich egal sein solange wie der Schaden gänzlich beseitigt wird. Außerdem gibt es hier im Forum ja auch genügend User mit langer Freizeitfahrzeugerfahrung die an ihrem Fahrzeug auch nur eine kleine feuchte Stelle gefunden haben und erst bei der Beseitigung das wahre Schadensausmaß entdeckt haben. Also mir fällt es schwer hier von Arglist zu reden.

Aber vor Gericht und auf hoher See ....

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

... interessant wäre es möglicherweise - darüber zu erfahren - inwieweit der Händer jetzt versuchen wird - diesen Wagen einem neuen Interessenten aufs Aug zu drücken.

Auch wenn er den Schaden inzwischen behoben hätte - so dürfte er bei fair-play dem zukünftigen Käufer den behobenen Schaden nicht verschweigen.

Lockvogel lässt grüssen. - In diesem Fall wäre dies vom Händler nicht mehr nur arglistig - sondern vorsätzlich. -

Vorsatz der arglistigen Täuschung.



lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  Gast

[quote:cd0d4abe2f="lucky-7"]... interessant wäre es möglicherweise - darüber zu erfahren - inwieweit der Händer jetzt versuchen wird - diesen Wagen einem neuen Interessenten aufs Aug zu drücken.

Auch wenn er den Schaden inzwischen behoben hätte - so dürfte er bei fair-play dem zukünftigen Käufer den behobenen Schaden nicht verschweigen.

Lockvogel lässt grüssen. - In diesem Fall wäre dies vom Händler nicht mehr nur arglistig - sondern vorsätzlich. -

Vorsatz der arglistigen Täuschung.



lucky[/quote:cd0d4abe2f]

Irgendwie nervt das hier schon gewaltig...

Fahrlässige Arglist gibt es nicht. In "Arglist" steckt immer "Vorsatz" drin. Also was soll das Geschreibe - wenn man keine Ahnung hat!?

Ich klicke diesen Thread nicht mehr an. Es ist hoffnungslos.

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  Lancelot

[quote:21aedbeb8b="rantanplan"]
Ich klicke diesen Thread nicht mehr an. Es ist hoffnungslos.
[/quote:21aedbeb8b]

:daumen2:

:stumm:

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

lucky [quote:79f896aa15="rantanplan"]

Irgendwie nervt das hier schon gewaltig...

Fahrlässige Arglist gibt es nicht. In "Arglist" steckt immer "Vorsatz" drin. Also was soll das Geschreibe - wenn man keine Ahnung hat!?

Ich klicke diesen Thread nicht mehr an. Es ist hoffnungslos.

[/quote:79f896aa15]



wenn schon - dann schon ausführlich !!!

http://www.lexexakt.de/glossar/arglistigetaeuschung.php

http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003 ... rglist.htm

lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  migula

@rantanplan

ich stimme dir 100%ig zu!

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

wie auch mal eben immer ... " es gibt stets zwei möglichkeiten." - so wie es hier auch Ansichten geben mag. -
was micht mal eben angeht - ich lasse die Angelegen gelassen auf mich zukommen ....

"@rantamtam ..."
natürlich gibt es keine fahrlässige Arglist - davon war so auch nicht die Rede gewesen ... ?????

lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  jonathan

Ich könnt mich kringeln-hab schon mal nen Weizen ausm Keller geholt :D

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

prost jonathan .. das möcht ich sehn ... .

Auf dein wohle und natürlich ein erholsames wochenende wünsch ich dir ... allen Anderen hier natürlich au - genau !!!

KLAR !!! .... HINTERHER WEISS "MAN" IMMER MEHR - und es ist keine Schande "unwissend" zu sein - doch es ist eine Schande nichts dagegen zu tun.


Zitat aus dem vorherigen Link "Anfechtung wegen arglistiger Täuschung"" ..

" ....Heute ist man sich im Hinblick auf den Zweck des § 123 I BGB - die rechtsgeschäftliche Entschließungsfreiheit zu schützen - weitgehend einig - dass es für die "Arglist" weder auf die Gesinnung noch auf eine Vermögensbeschädigungsabsicht ankommt - sondern dass "Arglist" vielmehr mit "Vorsatz" gleichzusetzen ist. Unter Vorsatz versteht man die wissentliche und gewollte Tatbestandsverwirklichung. Der Täuschende muss also wissen und wollen - dass sich ein anderer infolge seiner Täuschung irrt und durch diesen Irrtum zur Abgabe einer Willenserklärung bestimmt wird. Hierbei reicht es hinsichtlich der Wollenskomponente allerdings bereits aus - dass der Täuschende mit bedingtem Vorsatz (dolus eventualis) handelt - wenn er es also ernstlich für möglich hält - dass sein Gegenüber täuschungsbedingt irrt und er sich damit abgefunden hat. Dies ist z.B. dann der Fall - wenn ein Verkäufer ohne genauere Kenntnisse über den Kaufgegenstand - also gleichsam "ins Blaue hinein" - Erklärungen abgibt.
Beispiel: Der Autohändler behauptet auf die Frage seines Kunden - ob das Fahrzeug unfallfrei sei - dies sei der Fall - ohne dass er dies genau weiß und ohne dass er das Fahrzeug hat untersuchen lassen."

- Nach mehrfacher Befragung des Verkaufsleiters auf den vermeintlich leichten Wasserschaden am Unterboden hat dieser den Schaden dem Kunden gegenüber bewusst bagatellisiert und ins Blaue schön geredet.

Hätte dieser seiner Sorgfaltspflicht entsprochen (er muss ja wissen - dass Wasser von oben kommt) hätte es für diesen Hern Verkaufsleiter klar sein müssen - dass sich dahinter ein größerer Schaden verbirgt.
Aber nein - der Schaden wird dem Kunden gegenüber unbesehen in Blaue schön geredet und bagatellisiert. -
Da kann sich kein Fachhändler herausziehen - es wäre ihm nicht zuzumuten gewesen - den dahinter liegenden grösseren Schaden zu erkennen. -

lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

... auch wenn es den Einen oder Andern hier im Forum neven sollte - nichts desto Trotz - hier ein weiterer interessanter Link wie folgt - der Ausführlichkeit halber. -

Unfallschaden oder Wasserschaden - beides ist bei einem Wohnwagen in der Wertigkeit ebenbürdig.

http://juratelegramm.de/faelle/privatre ... 6_2839.htm

lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  jonathan

[quote:dd241450f8="lucky-7"]... Unfallschaden oder Wasserschaden - beides ist bei einem Wohnwagen in der Wertigkeit ebenbürdig.

lucky[/quote:dd241450f8]

Wo steht denn das ?
Werner

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  franz_99

das ist hier doch ein Fake!

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

Hier z.B. gibt es einen Gutachter - der sich besser damit auskennt ...

http://www.wohnwagengutachter.de/camp.html


fragt sich mal eben nur noch - wie hoch der Wasserstand gewesen war.

Doch Spass beiseite ....

Eines haben Wasserschaden - Hagelschaden - Unfallschaden etc.pp jedoch gemeinsam - es kann schnell sehr teuer werden.

Schon der Austausch einer Stoßstange bei einem VW-Passat mit einer minimalen Touchierung wird den Schädiger oder dessen Versicherer mehr als 1000 Euro Kosten - Neulackierung inclusive.

Jetzt soll mal einer noch behaupten wollen - dass "man" einen Wasserschaden von sagen wir mal € 1000 --- Euro vom Kostenaufwand her nicht mit einem Unfallschaden in Höhe von € 1000 --- vergleichen könne. -
Für beides gibt es Gutachter und Schaden ist Schaden - Unfall her - Wasserschaden hin ... letztendlich spielt es sich über den Preis ab.

Natürlich dürft ihr gerne mal wieder anderer Meinung sein ... wir leben ja schließlich in einer Demokratie.

lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  michaelschna

Kann man sowas kaufen ? halt kein Wasserschaden eher das Gegenteil.

Also leichter Brandschaden mehr nicht.




lg micha


Ps. Ist nicht ernst gemeint von mir !
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Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  Leif

[quote:9ce7d5729a="michaelschna"]Kann man sowas kaufen ? halt kein Wasserschaden eher das Gegenteil.

Also leichter Brandschaden mehr nicht.
[/quote:9ce7d5729a]

klar! allemal. lässt sich mit ganz geringem einsatz alles neu machen an der kiste. und sieht aus wie tabbert. hält also eigentlich ewig :D

nur frisch drüber polieren und dann gehts damit ab in den urlaub.

gute fahrt!

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

Ja ganz bestimmt gibt es einen - der so ein Teil für sich und seine Zwecke auschlachten kann.
Den feuerverzinkten Rahmen kann man bestimmt noch anderweitig verwenden und die Kupplung vorne ist doch wirklich sorgfältig verpackt.

Die Hütte wird vermutlich abgerissen und fertig. - Da kannste dir nen super Transportanhänger für Kajaks zusammenbasteln

Wird sich so wohl auch nur über den Preis abspielen -

lucky

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  michaelschna

Dachte ich auch dem Händler so 2500 bis 3000 in die Handgedrückt ein bischen Politur drauf und ab geht die gelbe Post


Gruß

Wasserschaden - Gebrauchtkauf verschw.Mangel  lucky-7

Alles was Recht ist .... doch 2500 --- Euro für ne Hütte - die du erst mal abreissen musst und dann auch noch entsorgen - sind eindeutig zuviel des Guten. -
Wie entschädigt dich denn die Kaskoversicherung dahingehend?


lucky

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