Gesamtgewicht/ Zuladung

Gesamtgewicht/ Zuladung  Michaelaltea

Hallo zusammen,
wie haltet ihr es eigentlich mit der Zuladung. Habe einen Adria mit 1500 kg (Leergewicht ca. 1200).
Mit normaler Beladung komme ich knapp an 1450 kg. Jetzt noch 2 Gasflasche und 2 biker auf die Deichsel und schon wirds eng. Habe eine stützlast von knapp 100 kg.
Wenn ich so manche Kollegen sehe die 4 Räder auf der Deichsel und 2 12kg Flaschen im Kasten......
Seh ich das zu eng .? Wiegt ihr euren wowa ?
Gruß Michael

Gesamtgewicht/ Zuladung  ABurger

Verstehe die Frage jetzt nicht ...

Du brauchst doch selbst gar nicht zu wiegen, um das zulässige Gewicht bzw. die Stützlast zu ermitteln,
um damit dafür Sorge zu tragen, die zulässigen Gewichte einzuhalten.

No Risk - no Fun!

Warte einfachab, bis Dir die Rennleitung dabei hilft und es amtlich feststellt.
Dann bekommst Du es schwarz auf weiß und bekommst gleich ein Ticket dazu,
falls Du die Gewichte überschritten hast - falls dem so wäre, wäre dann auch ein guter Denkzettel für's näxte Mal.

Keine Ahnung, wie Du bei 1.450 kg plus zwei Gasflaschen plus zwei Fahrrädern davon reden kannst,
daß es nur "eng" würde - nach Adam Riese und meinem Wissen kommst Du damit auf weit über 1.500 kg.

KeineAhnung weiterhin, an welche Gasflaschen Du dabei denkst:
Große Alu-Gasflasche leer 6,5 kg, plus 11 kg Gasfüllung = 16,5 kg
kleine Alu-Gasflasche leer 3,7 kg, plus 6 kg Füllung = 9,7 kg
Stahlflasche groß leer ca. 12,5 kg, plus 11 kg Füllung = 33,5 kg
Stahlflasche klein leer ca. 7 kg, plus 5 kg Füllung = 12 kg

Bei den Fajrrädern käme es auf die Größe an, ob Stahl- oder Alurahmen
und ob es welche mit E-Antrieb sind, plus den Fahrradträger.

Meiner Ansicht nach wirst Du da nie und nimmer bei 50 kg zusätzlich bleiben.

Dann kommt die Frage nach der zul. Stützlast - darf die Deichsel vom Hänger soviel
und darf die AHK vom Zugfahrzeug das auch?
Wenn Du jetzt schon bei "knapp" 100 kg bist, wirst Du mit den zwei Gasflaschen plus zwei Fahrrädern
die Stützlast auch weit über das Zulässige überschreiten.

Schau Dir einfach mal den Bußgeldkatalog an ...
Dann wird Dir die Entscheidung leichter fallen.

Zuletzt bleibt noch zu Überlegen, darf Dein Zugfahrzeug soviel Gewicht ziehen,
was macht das zul. Gespanngewicht und reicht Dir Dein Führersein dafür?

Wegen all dem Aufgezählten verstehe ich Deine Frage im Startbeitrag nicht.

Wahrwscheinlich wird Dir nichts anderes übrig bleiben, die Zuladung im Wohnwagen zu verringern.
Also aus- und aufs Zugfahrzeug umladen, falls dort noch Reserven vorhanden sind oder zu Hause lassen.
Damit die Stützlast nicht überschritten wird, wirst Du innerhalb des Anhängers umpacken müssen.
Daß schwere Sachen auf bzw. ganz in die Nähe der Achse gehören, ist klar?
Und auch, daß man oben, in den Schränken, nur die leichten Sachen packt
sowie zw. rechts und links das Gleichgewicht hält, ist auch klar
?
Und ebenso sollte klar sein, daß man zum Leichtern der Stützlast
nicht schwere Sachen ins Heck des Anhängers packt!

Das Einhalten der zulässigen Gewichte dient nicht alleine der Einsparung von Tickets und Punkten in Flensburg,
sondern vor allem wegen der Fahrstabilität des Gespanns und der Verkehrssicherheit.

Apropos Tickets ... in Deutschland sind innerhalb gewisser Toleranzen die Tickets noch sehr billig,
im Gegensatz zu den Vorschriften und Strafen im Ausland, wo es zumeist gar KEINE Toleranzen gibt.

Also, lieber Camper-Newbie: Rechnen und Wiegen!




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