100 km/h Zulassung mit WoWa zGG höher als

100 km/h Zulassung mit WoWa zGG höher als  Fluchtfahrzeug

Hallo zusammen,

Wir haben einen gebrauchten WoWa gekauft und Gott sei Dank ist in dem Teil eine Achse verbaut, die es uns ohne technische Änderungen erlaubt, auf 1500kg aufzulasten (Leergewicht 1150kg). Die 1500kg stehen jetzt schon auf dem Typenschild und im Fahrzeugbrief

Jetzt ist unser Golf Variant aber mit 1436kg Leergewicht eingetragen und somit wäre eine 100km/h Zulassung nicht möglich.
Der WoWa steht derzeit beim Händler, die Papiere werden mir die Tage zugeschickt. Dann könnte ich zulassen.

Jetzt zu meiner Frage:
Wie läuft so eine 100km/h Zulassung ab? Man bringt die Papiere vom WoWa (Versicherungsnachweis, TüV-Bescheinigung, Fahrzeugschein(alt), Fahrzeugbrief) und den Fahrzeugschein vom Zugfahrzeug mit. Ausserdem ein Kennzeichen und ein jungfräuliches 100km/h Schild.
Der Sachbearbeiter kann jetzt einfach einen Schein für den WoWa ausstellen, in dem er statt 1500kg eben 1430kg zGG stehen hat? Oder braucht der dazu ein Gutachten des TÜV/Dekra/etc, dass eine Ablastung funktioniert?

Trägt die Zulassungsstelle das dann auch in den Brief ein? oder bleibt die 1500kg Angabe da stehen und es wird nur im Schein nach unten korrigiert?


Fragen über Fragen von jemandem der schon verdammt viel Urlaub in Wohnwagen aller Art gemacht hat aber noch nie einen zugelassen hat.


Gruß und Danke schonmal für eure Antworten.

Fluchtfahrzeug

100 km/h Zulassung mit WoWa zGG höher als  piggitux

2.Versuch

Hi,

letztens erst gemacht.

also Du brauchst zuerst ein TÜV Gutachten.

Es gibt dafür eine Formel kann man auch nach Googlen.

bei WoWa
1. Multiplikator 1 (bedeutet WoWa Zulässiges Gesamtgewicht 1500kg, muss das Zufahrzeug auch mind. dieses Gewicht haben)
2. Räder dürfen nicht älter sein als 6 Jahre und müssen 100km/h Zulassung haben.
3. WoWa hat Stoßdämpfer und Bremse mit Antischlinger Kupplung

Kostet ca 40€, mein Prüfer meinte wird nur noch selten gemacht, da neuere WoWa von Hause aus 100km/h dürfen.

Mit dem Erstellten TÜV Gutachten gehts dann zur Zulassungstelle und das wird dann im Fahrzeugschein vermerkt und du bekommst ein Siegel deiner Stadt für den 100km/h Aufkleber

cYa

100 km/h Zulassung mit WoWa zGG höher als  turbokurtla

Tja, aber wenn mich jetzt nicht alles täuscht,
darf das zl. Gesamtgewicht des Hängers nicht schwerer sein als das Auto leer.

100 km/h Zulassung mit WoWa zGG höher als  piggitux

da hat der Kulla recht habe ich etwas Schwammig beschrieben...

hier nochmal ein offizieller Link

-> http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne

und sogar 120Km/h Zulassung für die Reifen...

100 km/h Zulassung mit WoWa zGG höher als  Jack Sparrow

Tach alle,
also nach der neuen Regelung ist der Wowa autark zu sehen und wird nicht mehr an das Zugfahrzeug gebunden.
Sprich, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind ( Bremsen, ASK, Stoßdämpfer, Reifen und Achslast) bekommt der Wowa die 100er Zulassung.
Der Fahrer/Halter des Zugfahrzeuges ist dafür verantwortlich das die StvZO eingehalten wird, also auf das Leergewicht des Zugfahrzeuges zu achten zwecks 100er Regelung, des max. zulässigen Gespanngewichtes, zustand des Hängers zur Verkehrssicherheit usw und die Reifen.
Das obliegt dem Fahrzeugführer und wird mittlerweile bei Kontrollen genau kontrolliert und hart geahndet.
Meisst drohen hier Stillstand, Geldbusen oder Fahrverbote wenn die Differenzen zu groß sind.
Zur Ablastung muss der Tüv neue Papiere ausstellen (ca.60 Euro), damit geht man zur Zulassungsstelle und bekommt einen neuen Brief mit dem neuen zGG.

LG
Harry

100 km/h Zulassung mit WoWa zGG höher als  Nebukad

Einfacher ist es wahrscheinlich nicht den Wohnwagen abzulasten, sondern das wirkliche Leergewicht des Zugfahrzeugs mal zu ermitteln und ggf. in den Papieren anzupassen.

100 km/h Zulassung mit WoWa zGG höher als  turbokurtla

Ev. wäre es auch rechtlich möglich den Wowa nicht voll zu beladen um das tatsächliche GG unter dem beschriebenen Wert zu halten.
Das müsste man erfragen.

100 km/h Zulassung mit WoWa zGG höher als  opiwan

Geht zwar jetzt nicht um 100 Km/h.....
Bis vor einiger Zeit war ich der Meinung, daß das eingetragene Gesamtgewicht als Anhängelast maßgebend ist.
Dem ist nicht so.
Es darf ein 2t-Anhänger gezogen werden wenn das tatsächliche Gewicht für das Zugfahrzeug als Anhängelast nicht überschritten wird.
Möglich, daß das auch für die Geschwindigkeit gilt.

100 km/h Zulassung mit WoWa zGG höher als  soul

opiwan hat geschrieben:Es darf ein 2t-Anhänger gezogen werden wenn das tatsächliche Gewicht für das Zugfahrzeug als Anhängelast nicht überschritten wird.


jepp hat sich geändert:
"Für die Einhaltung der höchsten zulässigen Anhängelast laut Zulassungsbescheinigung ist nur das momentane Gesamtgewicht des Anhängers maßgeblich, nicht das
höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers "


gilt für alle B-klassen ( B, B96, BE )

100 km/h Zulassung mit WoWa zGG höher als  turbokurtla

Nein, hat sich nicht geändert.
Das war schon vor 25 Jahren so. :D
Ja ich weiß, ich bin ein alter Sack. 8) :mrgreen:
Und genau das wollte ich mit meinem Beitrag sagen,
ev. gilt das auch bei der Tempo 100 Regelung.
Es grüßt ein Alter

100 km/h Zulassung mit WoWa zGG höher als  Nebukad

soul hat geschrieben:
opiwan hat geschrieben:"Für die Einhaltung der höchsten zulässigen Anhängelast laut Zulassungsbescheinigung ist nur das momentane Gesamtgewicht des Anhängers maßgeblich, nicht das
höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers "


gilt für alle B-klassen ( B, B96, BE )


Nein, da eben nicht. Beim Führerschein gilt immer das zulässige Gesamtgewicht. Bei der Tempo 100 Ausnahmeregelung übrigens auch. Also egal wie schwer der Anhänger tatsächlich ist, es zählt was in den Papieren steht.

100 km/h Zulassung mit WoWa zGG höher als  opiwan

Da werde ich noch mal meine Kollegen fragen.
Die tragen alle Uniform.
Mein Sohn übrigens auch.
Melde mich dazu nächste Woche noch einmal.

Seltsam hier mit der Editierfunktion.
Wollte nach 5 sek. noch einen Satz anhängen... Geht nicht. Nur löschen und neu schreiben.

100 km/h Zulassung mit WoWa zGG höher als  opiwan

Auszug aus dem Bußgeldkatalog:

.....Weil eben nicht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, sondern seine tatsächliche Masse für die Anhängelast entscheidend ist, können auch Anhänger gezogen werden, dessen zulässige Gesamtmasse höher ist als die zulässige Anhängelast des Kraftfahrzeugs......

Ich werde mir das und das mit der Höchstgeschwindigkeit noch bestätigen lassen.

100 km/h Zulassung mit WoWa zGG höher als  Nebukad

Das gilt aber nur für die Anhängelast.

Beim Führerschein und bei der Tempo 100 Zulassung hingegen gilt immer was in den Papieren steht. Ansonsten wäre es ja schon Fahren ohne Fahrerlaubnisreform, wenn der Anhänger 1kg mehr auf die Waage bringt, als er dürfte.

100 km/h Zulassung mit WoWa zGG höher als  opiwan

Folgendes ist von den Kollegen der Autobahnpolizei für Tempo 100 geklärt worden:
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Ergo:
Ich darf zwar einen 2t-Anhänger mit 100er Zulassung an ein Fahrzeug hängen welches nur 1500kg ziehen darf und das tatsächliche Gewicht des Anhängers die 1500kg nicht überschreitet, darf dann aber nur max. 80km/h fahren.

Nächste



Zurück zu Urteile, Gesetze und Verordnungen





cron