Hallo liebe Menschen....
hat jemand vielleicht ein Urteil oder Gesetzt zur Hand welches besagt, daß ich mit meinem KFZ, an dem ein 7m WOWA hängt, nicht in Spanien rumfahren darf, weil da 2 VERSCHIEDENE KENNZEICHEN DRAUF SIND ????
Klar ist, in Spanien sind die Anhänger, ob groß oder klein, grundsätzlich auf das Zugfahrzeug versichert...d.h. der Anhänger hat das gleiche Kennzeichen wie das Zugfz.
Ich hab nun ein Knöllchen von 90€ hier liegen, weil ich
1. 2 verschiedene (deutsche) Kennzeichen habe, eins für KFZ, ein anderes für den WOWA
2. weil ich den WOWA , der ordentlich versichert ist und TÜV hat, stundenweise vom KFZ abgehängt habe....auf einem öffentlichen Parkplatz...
nun: da ich der spanischen Sprache mächtig bin, habe ich geduldig versucht den Gesetzeshütern ( :D ) zu erklären,
daß ich in Deutschland, wo ich gerade herkomme, nicht einfach das gleiche Kennzeichen auf den WOWA machen darf, da ich mich damit strafbar mache...
daß der WOWA seine eigenen Papiere, Versicherung, STeuer und TÜV hat, die ich bezahlt habe....damit ich ihn auch auf öffentlichen Parkplätzen "kurzparken" kann...
da sie jedoch entweder zuwenig aktivierte Hirnzellen besitzen um die Logik darin zu erkennen, bestehen sie auf 90€....
DIE ICH NICHT BEZAHLEN WERDE.....