Schlauch von Gasflasche zum Rohrsystem

Schlauch von Gasflasche zum Rohrsystem  RalphHeike

Hallo WoWa Freunde
Ich komme gerade von der Gasprüfung und da hat mir der freundliche Herr beim TÜV den Hinweis gegeben - dass der verbaute Schlauch jetzt schon 19 Jahre im Fahrzeug ist und eigentlich schon seit den letzten 4 Gasprüfungen ausgetauscht hätte werden müssen. Er schaut aber immer noch aus wie neu - nur zu meiner Ehrenrettung :-)
Jetzt meine Frage: Der in der Bescheinigung eingetragene Schlauch soll 30 cm lang sein - drin ist jetzt ein 40 cm langer ( und er hat nicht gemeckert ). Da ich im Winter auch fahre und da immer ( logisch - war noch nie anders ) in der Nacht das Gas ausgeht - würde ich jetzt gerne einen 60cm oder 80cm Schlauch einbauen. Dieser würde dann ohne viel Umbau auch auf die Reserveflasche passen. Würde mir die nächtliche Schlafpause verkürze.
Darf ich das einfach machen? Muß man das in das Prüfbuch eintragen oder reicht das bei der nächsten Gasprüfung? Ist diese Eintragung problemlos? Gibt es sonstige sicherheitstechnische Bedenken von Euch?
Danke für Eure Infos.
Gruß
Ralph

Schlauch von Gasflasche zum Rohrsystem  turbokurtla

Kein Problem - solange er nicht über nen Meter ist.
Sollte halt der Prüfer bei der nächsten Gasprüfung auf 60 cm ändern. Macht aber keiner weil zuviel Schreiberei wegen nix. Hätte ja auch schon bei den 30/40 cm passieren sollen.

Gruß Kurt

Schlauch von Gasflasche zum Rohrsystem  k1

Hallo Kurt -

bist Du Dir sicher mit dem 1 Meter?

Ich kenne mich nur richtig aus bei Gasanlagen für Sportboote. Und in der DIN steht drin: max. Schlauchlänge in Flaschenkästen = 40cm +- 5 mm.

Schlauch von Gasflasche zum Rohrsystem  mk9

Hallo Ralph -

da kannst Du mal sehen - wie lasch man bei Deinem Fahrzeug die Gasabnahme vorgenommen hat. !9 Jahre - das kann doch wohl nicht wahrsein.
Auf den Schläuchen steht ein Herstellungsdatum drauf. Dem Schlauch kann man es wohl nicht ansehen - ob er noch dicht ist. Das Risiko - evtl. einen undichten Gasschlauch mal zu bekommen - würde ich nicht eingehen. Kostet doch nicht die Welt. Ebenso ist es doch auch mit dem Druckmanometer. Den wechsle ich aus Sicherheitsgründen auch turnusmäßig aus. Bei Gas möchte ich keinerlei Risiko eingehen.
Soviel ich mich erinnern kann - darf der Schlauch von der Flasche bis zur festen Gasleitung ( ob aus Edelstahl oder Kupfer ) nur eine bestimmte Länge haben. Ich schätze mal 40 cm. Kann es aber nicht genau sagen.
Aber dafür gibt es auch bestimmte Vorschriften.

Gruß
mk9 ( Manfred )

Schlauch von Gasflasche zum Rohrsystem  meier923

Hallo
Mit der Schlauchlänge habe ich auch irgendwo gelesen :!: ich glaube alles über 40 cm muss umgetragen werden ( will hier jetzt aber nichts behaupten :!: :!: :!: )

Ich habe bei mir einen 80 cm Schlauch drauf ... der Alte war zu kurz ... und ich musste dann immer die Flaschen umstellen wenn ich eine neue anschliessen wollte...nun nicht mehr :) Den Gasprüfer hats nicht gestört ....

ER MEINTE NUR : WENN DICHT DANN DICHT ALLES ANDERE IST MIR EGAL ::: HAUPSACHE DIE ANLAGE IST iO. UND HAT KEIN LECK::::

ich finde er hat Recht !

ein Stempel oder Siegel auf dem Fahrzeug garantiert ja nicht das nichts passieren kann .....

gruß
Carsten

Schlauch von Gasflasche zum Rohrsystem  peroha

[quote:92e9db5ec2="turbokurtla"]Kein Problem - solange er nicht über nen Meter ist.
Sollte halt der Prüfer bei der nächsten Gasprüfung auf 60 cm ändern. Macht aber keiner weil zuviel Schreiberei wegen nix. Hätte ja auch schon bei den 30/40 cm passieren sollen.

Gruß Kurt[/quote:92e9db5ec2]

Moin Ralph -

es ist sehr wohl ein Problem - denn im DVGW Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" steht:

[b:92e9db5ec2] Die Verbindung zwischen dem Druckregelgerät der Flaschenanlage und der Flüssiggasinstallation ist mit einer Schlauchleitung nach DIN 4815 Teil 2 herzustellen. Die Schlauchlänge darf bei Aufstellung der Flaschen in Schränken und Kästen 30 cm oder 40 cm betragen.[/b:92e9db5ec2]

Die Versicherungen fackeln nicht lange - wenn Du einen Schaden hast und Dich nicht an die Vorschriften bzw. anerkannte Regeln der Technik hältst.

Liebe Grüße von
Peter

Schlauch von Gasflasche zum Rohrsystem  turbokurtla

Tag
Jetzt wurde ich doch unsicher mir meiner schnellen Behauptung gestern und hab nachgeschaut.
Hier
http://www.t3-infos.de/images/Gasanlage_DVGW607.pdf
stehen die Richtlinien.
Unter 3.3.1. und 3.3.2. steht das über die Schlauchlänge.
Ist halt wie so oft sehr zweideutig geschrieben.
Bei nur von außen zugängigen Kästen ist es für außen aufgestellte Flaschen
erlaubt.
O.K. ist halt ne Ermessenssache des Prüfers. Wir haben sowas immer akzeptiert - außer der Schlauch war länger und wurde für 33 kg Flaschen im Außenbereich verwendet. Denn da brauchste meist 1 - 5 m um ran zu kommen.
Wer es absolut korrekt möchte - der sollte einen 40 cm Schlauch nehmen. Wenn man den in die Mitte der beiden Flaschen montiert - sind allerdings auch beide Flaschen gut damit erreichbar. Die Flaschen muss man halt so drehen - dass die Anschlüsse beide zur Mitte zeigen.
Für große - außen aufgestellte Flaschen sollte dann eine Gassteckdose mit Steckverbindung und 1 m Schlauch genommen werden.
Sorry nochmal für die nicht ganz korrekte Aussage gestern.
Gruß Kurt

Schlauch von Gasflasche zum Rohrsystem  Krabbe

@ Kurt -

sorry - aber Du solltest eigentlich wissen - dass das - was Du da verlinkt hast - veraltet ist. Seit Mai 2005 ist eine neue Version des DVGW Arbeitsblattes G607 gültig.

@ Ralph -

Dein TÜV-Prüfer hatte auch unrecht - mit den letzten 4 Prüfungen. Die Vorschrift - dass der Schlauch zwingend nur noch max. 10 Jahre alt sein darf - gibt es auch erst ab 5/2005.

Zulässig (bei Versorgung aus Flaschen im Flaschenaufstellraum) sind Gasschlauche mit einer Maximallänge von 450 mm. Sollten die Gasflaschen auf einem Auszug stehen und (zum Wechseln) herausgezogen werden können - dann darf der Schlauch 750 mm lang sein.

Somit ist Dein Plan einen 60er oder 80er Schlauch einzubauen nicht zulässig.
Das Wechseln des Schlauches ist im übrigen ein Eingriff in die Gasanlage - der lt. Vorschrift eine neue Gasprüfung notwendig macht.

Schlauch von Gasflasche zum Rohrsystem  turbokurtla

Oha -
danke Krabbe für den Hinweis - ich wusste es nicht.
Es stand ja auch kein Datum drauf. Hab nur gegoogelt.
Kannst Du mal die neueste Version verlinken ?
Gruß Kurt

Schlauch von Gasflasche zum Rohrsystem  RalphHeike

Hallo zusammen
Vielen Dank für die vielfältigen Ratschläge. Damit ich wirklich auf Nummer Sicher gehe - benutze ich jetzt einfach einen 40er Schlauch und fertig. Ich will ja keinen Ärger und das mit dem Umbau im Winter ist ja auch nicht dasssss Problem.
Allerdings: Der TÜV Mann hat mir nicht gesagt - dass ich nach dem Wechsel noch einmal hin soll. Somit - Krabbe - Danke für Deinen Hinweis. Nur ich bin froh - dass mein 21 Jahre Hobby DeLuxe jetzt mal wieder für 2 Jahre Ruhe hat vor diesen Doktoren in blau. Für mich habe sie ihn für toll und voll funktionsfähig befunden und der Schlauchwechsel ist lediglich ein "geringer Mangel" laut Bericht. Von daher tausche ich das Teil für 4 -5 € einfach aus und somit habe ich keinen Ärger mehr und bin auf der sicheren Seite.

Vielen Dank auf jeden Fall für Eure Meinungen und Euer Wissen.
Ich wünsche Euch noch schöne Pfingsten und immer eine handbreit Teer unter den Rädern ( wie wir Caravanisti zu sagen pflegen :D )
Grüße aus Oberbayern

Ralph

Schlauch von Gasflasche zum Rohrsystem  willi_chic

Hallo -
so sah der bei mir verbaute Schlauch nach [b:a1f5919b89]2 Jahren aus - 40 cm lang und absolut normgerecht[/b:a1f5919b89]
Weil er einfach zu kurz war um die Duomatic sauber anzuschließen stand er dauernd unter Knick-Spannung - und das Ergebnis waren diese Risse.
ich hab mir dann im Fachhandel für technische Gase einen Neuen machen lassen - 15 cm länger und 3 mm dickeres Material - und seitdem kann ich echt gut schlafen - und dem Gasprüfer wars auch egal

Soviel zur unbedingten Gläubigkeit an Vorschriften
klaus
Dateianhänge
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Schlauch von Gasflasche zum Rohrsystem  Krabbe

@ Kurt -

leider kann ich Dir keinen Link zur aktuellen G607 liefern - hab ich noch nicht im Originaltext im Netz gefunden. (Aber auch noch nicht groß danach gesucht - da ich zum Nachschlagen die G607 und DIN EN 1949 als Papierform habe.) Aber auf den neuen Gasprüfbescheinigungen steht die neue Version ja auch drauf. Zu erkennen u. a. daran - dass als zulässiger Druck (für Neuanlagen) nur noch 30 mBar zulässig ist.

@ Klaus -
ob da der Schlauch zu kurz war - oder die Duomatic falsch verbaut - darüber kann man wohl getrennter Meinung sein.




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