Gewicht und Geschwindigkeit

Gewicht und Geschwindigkeit  Noppi

Moin zusammen,
habe einen Fendt im Auge.
Zul. Gesamtgewicht 1.800kg aufgelastet. 100kg Stützlast. 100km/h Zulassung.
Im Schein steht folgendes, (konnte kein Foto hochladen, php
Fehler)

GEM.3.ÄND.VO.Z.9.AUSN.VO.Z.STVO.TEMP.100KM/H IKOMBINAT. WENN
ZUG-FZ. M.. ABV U. LEERMAS. MIND. 1800KG

Habe einen Nx4 mit 1.650kg Zuglast und 100kg Stützlast.

Darf ich den WW ziehen, oder garnicht?
Oder nur 80km/h fahren?

Gruß
Noppi

Gewicht und Geschwindigkeit  ABurger

Du darfst alles ziehen, was nicht schwerer als 1.650 kg tatsächlich wiegt.

Dein Zug-Fz. muß mind. 1.800 kg leer wiegen (Eintrag im Fz-Schein),
dann darfst Du gem. der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO 100 km/h mit dem Gespann fahren,
sofern die anderen Voraussetzungen ebenfalls erfüllt werden, die hier aufgeführt sind:
--> https://www.tuev-nord.de/de/dienstleist ... zulassung/
--> https://anssems.com/100-kmh-zulassung/

Zul. Zug.-Ges.-Gew. und Leergew. des Zugfahrz. stehen im Fz.-Schein des Nx4,
das Alter der Reifen und der Li stehen auf dem Reifen,
bevor Du anhängst, solltest den Anhänger (reisefertig) wiegen, die Stützlast nicht überschreiten.
Einen passenden FS besitzt Du?
- wenn Du alles ausnützt, kommt Dein Gespann auf ~3,6 to.

Weitere Infos
--> https://autovermietung.adac.de/wohnmobi ... wohnwagen/

Sofern die Bed. nicht erfüllt sind, gilt 80 km/h -- siehe auch Tempolimits im Ausland,
die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO 100 km/h gilt eh nur in Deutschland auf Autobahnen u. autobahnähnl. ausgeb. Kraftfahrstraßen.

Gewicht und Geschwindigkeit  Noppi

Hi Rüdiger,
hab Leermasse 1620kg.
2165kg zul. Gesamtmasse.
Bin u100 mit altem FS.
Komme - da NX4 1650kg ziehen darf - nicht ü. 3,5t.
Wenn ich den WW mit max. 1650kg belade.
Dr Eintrag bedeutet dann wohl, dass ich 80km fahren darf, daPKW zu leicht ist?
Oder hab ich einen Rechenfehler?
Ablastung bringt auch nix?

Gewicht und Geschwindigkeit  ABurger

Die Links hast Du angeklickt, aber nicht ganz verstanden?

Beim Anhänger zählt immer das tatsächliche Gewicht.
Bei der Zuglast zählt für egal was, immer die zul. Anhängelast.

Für die 100er muß das Zug-Fz. mind. soviel Leergew. haben, wie der Anhänger wiegt, dann gilt die 1,0er Regel,
fehlt dem Anhänger eine ASK oder hat er kein ATC bzw.
ist das Zug-Fz leichter als der Anhänger oder er kein ABS und ein EPS dann gilt die 0,8er Regel,
dann darf der Anhänger nur max. 0,8 vom Leergewicht des Zug-Fz haben.
--> https://www.tuev-nord.de/de/dienstleist ... zulassung/

D.h., der Anhänger hat eine ASK oder ATC und Stoßdämpfer, das Zug-Fz. hat ein eingetr. Leergewicht von 1.620 kg
dann darf der Anhänger max. 1.620 kg wiegen, wenn Du 100 fahren willst.
Max. 1.650 kg darf der Anhänger sowieso nur wiegen, da die Anhängelast mit 1.650 kg eingetragen ist.
Desweiteren mußt Du das max. Zug-Ges-Gew. beachten - das steht im Schein unter Nr. F.2
siehe --> https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... tscheidend

Ich gehe davon aus, Dein Auto hat ABS und EPS o.ä. und der Anhänger mind. eine ASK?
Dann darfst Du 100 km/h fahren, wenn der Anhänger nicht mehr wiegt als 1.620 kg,
ist er schwerer, dann darfst Du nur 80 km/h fahren - der Anhänger darf er aber nicht schwerer sein als 1.650 kg.

Gewicht und Geschwindigkeit  Noppi

Eigentlich kenne ich die Voraussetzungen.
Mein Hyundai ist 1 Jahr alt und bringt ABS und weitere Antischleuder Dingens mit.
Der Fendt hat eine 100er Zulassung und wurde bisher mit einem dicken Audi gezogen.

Mich macht der Fahrzeugschein Eintrag, s. unten, unsicher. Habs 1 zu 1 unten aufgeschrieben.

GEM.3.ÄND.VO.Z.9.AUSN.VO.Z.STVO.TEMP.100KM/H IKOMBINAT. WENN
ZUG-FZ. M.. ABV U. LEERMAS. MIND. 1800KG

Wenn ich die Abkürzungen richtig deute, wird es für mich eng. Dachte, dass eine Ablasung helfen könnte.

Gewicht und Geschwindigkeit  ABurger

Nicht den Anhänger ablasten, denn selbst wenn der ein zul.GG von 2,5 to hätte,
dürftest Du ihn anhängen und damit fahren, solange er nicht schwerer ist als 1.650 kg für überhaupt
bzw. für 100 km/h nicht schwerer als 1.620 kg.
Für die zul. Anhängelast gilt das, was dort steht: An Dein Auto darf nichts angehängt werden,
was real schwerer ist als 1.650 kg (bzw. 1.620 kg, wenn Du die 100 km/h fahren willst).
Da kannst Du hin- und herlasten, was Du willst.
Die Anhängelast wurde übers KBA so vom Hersteller festgelegt - wie auch das zul. GG vom Auto.

Du könntest aber versuchen, ein höheres Leergewicht für das Auto einzutragen,
um für die Formel bzgl. den 100 km/h das zu erreichen, dort mehr als 1.620 kg hinzubekommen.
Was steht denn zu dem Leergewicht des Autos in der CoC?
Möglicherweise ist das Auto schwerer, als die CoC ausweist, weil dort die AHK nicht berücksichtigt ist,
die wiegt ja auch was (30-40 kg?).
Beim TÜV nachwiegen lassen und eine Änderung des Leergewichts beantragen.
Der Prüfer stellt dann eine Bescheinigung aus, die zur Vorlage beim Strassenverkehrsamt dient, um die
Änderung eintragen zu lassen.
Wobei dann nur eine andere (höhere?) Zahl im Fz-Schein steht - am zul GG des Autos ändert das nichts,
auch nicht am zul. Zug-Ges.-Gew. - außer daß dadurch die Zuladung sinkt.
Im Endeffekt ist es doch so, daß es eh nix bringt, denn egal was im Papier vom Anhänger steht,
maßgeblich ist das tatsächliche Gewicht am Haken des Autos.

Gewicht und Geschwindigkeit  Noppi

Ja OK,
Muss sehen, was ich hinkriege, ist ein Leasing PKW...
Aber herzlichen Dank für deine Hilfe, weiss nun mehr als Gestern. :dankeschoen:
Gruß
Noppi

Gewicht und Geschwindigkeit  ABurger

Noppi hat geschrieben:Ja OK,
Muss sehen, was ich hinkriege, ist ein Leasing PKW...
Aber herzlichen Dank für deine Hilfe, weiss nun mehr als Gestern. :dankeschoen:
Gruß
Noppi

Bei einem Leasing-Fz ist es halt schlecht möglich, da etwas über die Zulassungsstelle umzuschreiben.

Andrerseits bleibt die Frage, wozu das am Ende gut sein soll?
Anhängen darfst Du so oder so nur max. 1.650 kg - weil der Hersteller nicht mehr zuläßt.
Wenn Du nun drauf schaust, daß der Anhänger nicht mehr als 1.620 kg wiegt,
darfst Du sogar 100 km/h mit dem Gespann fahren.

Ob sich der ganze Aufwand wegen dem 100 km/h fahren zu dürfen, überhaupt lohnt?
Wie oft braucht man das denn? Nutzen kann man das eh nur auf deutschen Autobahnen
und autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrstraßen - im Ausland eh nicht.
Bei der Verkehrsdichte auf vielen Straßen ist es eh selten möglich,
dazu kommt noch der Zuschlag an der Tankstelle, plus der Nervenabrieb beim Fahren.

Überlegs Dir ...

Gewicht und Geschwindigkeit  Noppi

Hast Recht,
mich hat nur die Formulierung im F- Schein unsicher gemacht.
Mir schien, unter 1800 kg gibt's keine 100.
Aber die Abkürzungen dete ich evtl. falsch.
Und längere 100km/h Strecken gibt's wirklich nicht.
Ist der Sammler und Jäger in mir
Gruß nach Nizza

Gewicht und Geschwindigkeit  ABurger

:D
Alles klar!
:hallo:

Gewicht und Geschwindigkeit  IGHaff

ich stand vor paar Jahren vor einem ähnlichen bzw. gleichen Problem, wegen der 100 km/ Zulassung...

bei mir war es der 2 t. Tandemanhänger in der Kombination mit einem meiner Zugfahrzeuge...
für die 100er Zulassung hätte ich den Tandemanhänger ca. 230 kg ablasten müssen.

Grund war, das Zugfahrzeug hatte in der Kombination einen zu kurzen Radstand. Hatte extra den Hersteller angeschrieben um genauere Auskünfte aus 1. Quelle zu bekommen.

von den Achslasten und auch technischen Einrichtungen ( Fahrwerk, Federn, Abs etc.) hat alles gepasst. Hier gab es keine Beanstandungen.

Nur wie geschrieben, der Radstand des Zugfahrzeugs war zu kurz. Der Hersteller schrieb mir dann auch, das dass Zugfahrzeug in Grenzsituationen, obwohl Abs etc., zu instabil wird.. bei Bremsmanöver....das war der technische Grund, warum es mit 2 t. keine 100er Zulassung gab.

Ich hätte ablasten müssen, dann hätte ich die 100er Zulassung bekommen. Habe es nie gemacht, 80 km/h reichen auch völlig aus im Zugbetrieb mit diesem Zugfahrzeug (Motormässig schafft der die 2 t. locker) und hier ist das Gespann sicher und bleibt "gestreckt" bei Bremsmanövern.

Von daher kann ich immer nur sagen, es ist immer die Gesamtheit der Gespann-Kombination entscheidend, auch wenn alle technischen Einrichtungen im/am Zugfahrzeug vorhanden sind. Wird selten im Vorfeld von den technischen Überwachungsvereinen oder Zulassungsstellen kommuniziert. Meist fällt es erst auf, wenn man in der Behörde sitzt und einer genauer in den Kfz-Schein schaut. Das alles wollte ich mir damals ersparen und habe im Vorfeld alles recherchiert. :ja:

Gewicht und Geschwindigkeit  IGHaff

was vergessen....
wie kam ich darauf.. wegen der 100er Zulassung...

im Motorraum ist das Typenschild des Fahrzeugs, hier findet man(n) dann auch die Angaben für die Gewichte des Zugfahrzeugs...auch das Gesamtgewicht für Gespannbetrieb.

diese Werte dürfen nicht überschritten werden....

Die Hersteller prüfen bei Zulassung (KBA) die Gespannkombination mit 80 km/h....da reden wir nicht von einer 100er Zulassung...oder Sicherheitseinrichtungen in Wohnwägen oder Anhängern.

das muß dann im Nachhinein nochmal geprüft werden. Und da ist es in manchen Fällen so (je nach Fahrzeugtyp), dass abgelastet werden muß, wegen der Sicherheit.

Gewicht und Geschwindigkeit  bullipilot

mir stellt sich die Frage, ob der WW mit seinen 1800kg überhaupt für den TE geeignet ist ? Der Pkw darf nur 1650kg am Haken haben.
Wenn der Fendt schon aufgelastet wurde, gehe ich auch von einem höhren Leergewicht aus. Um den WW legal mit dem Pkw ziehen zu dürfen, sind also 150kg weniger in den WW einzuladen. Dies ist eine riesige Menge und kann den Urlaubstripp schnell negativ beeinflußen.

Also erstmal das Leergewicht vom gewünschten WW rausfinden, danach kann man sich weitere Gedanken machen.

Eine Änderung am Pkw wird super schwierig, da Leasingfahrzeug. Da spielen die Leasinggeber meistens nicht mit.

Noch zu deinem Eingangspost, wenn du mit dem Gespann in Deutschland auf erlaubten Strassen die 100km/h fahren willst, dann muss laut Daten aus den Papieren, das Zugfahrzeug eine mindest Leermasse von 1800kg haben.
Eine Ablastung des WW bis zu dem passenden Limit deines Pkw's (1620kg) kostet meines Erachtens nach so viel Zuladung, das jede Flasche Bier im Wohnwagen bereits Überladung bedeuten kann.
Aber wie weiter oben erwähnt, ohne den WW leer zu wiegen, ist es eh nur spekulativ.

Gewicht und Geschwindigkeit  Noppi

Moin, danke für die zusätzlichen Kommentare.
Tatsächliches Gewicht kann ich gerade schlecht auswiegen.
Hab mal in den CoC Papiere nachgesehen.
Masse fahrbereit 1284kg
Tatsächliche Masse 1343kg
Zusätzliche Anbauten sind meines Wissens nach nur:
Thule Kassettenmarkise so 3,5m
Automatik Mover
Dann kommen persönliche Klamotten, Kaviar, Unterhöschen, Haarspray, Bier usw. dazu :razz:
Eigentlich sollte genügend Gewicht übrig bleiben, selbst mit Maximum 1600kg.
Der WW ist ein Fendt Bianco 465

Gewicht und Geschwindigkeit  bullipilot

Gehen wir mal von 1350kg tatsächliche Masse aus.

Dann rechnest du mal ca. 30kg für die Markise, 30kg für den Mover und je nach Batterie + Kabel für den Mover nochmal 25kg. Sind dann +85kg = 1435kg

Bleiben etwa 215kg Zuladung wenn dein Auto 1650kg ziehen darf. Man glaubt es kaum, wie schnell die aufgebraucht sind. Teller, Tassen, Besteck, Stühle, Tisch, Vorräte, Bettwäsche, Anziehsachen, usw.. Kleinteile bringen auch Gewicht. Hier hilft tatsächlich nur penibles Wiegen aller Komponenten inkl. WW.

Gewicht und Geschwindigkeit  IGHaff

kann mich meinen Vorrednern nur anschließen...
Wiegen, ist das "Zauberwort".. sonst kommt man nicht weiter....

habe es ja schon öfters ins Forum geschrieben....
einmal auf eine Kommunalwaage der Stadt, Gemeinde fahren, oder mal höflich bei Speditionen anfragen.....

so habe ich es immer gemacht. So weiß ich was Sache ist für die Beladung. Bin immer auf der sicheren Seite.
bei einer Waage bei uns in der Region kann man sogar die linke und rechte Achsseite wiegen lassen....

So ist man dann auch informiert wie die Lastverteilung, gerade was Einbauten betrifft, tatsächlich ist...
weiß man(n) das, beachtet das bei Um- u. zusätzlichen Einbauten, fährt es sich mit dem Gespann viel ruhiger und stressfreier...mit einem angepassten Beladungsplan....

die Zeit (halber Vormittag) und ggf. die paar Euro würde ich investieren....zwecks (aus-)wiegen :ja:

Gewicht und Geschwindigkeit  Noppi

Super, danke @ll




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