spleiss53 hat geschrieben:NACHTRAG: hab nochmal geguckt: für Freizeitzwecke darfst du! Wohnwagen - Bootsanhänger usw. 
-->Link Beachte bitte den Punkt 1.6
 
Genau 
Das kann ich bestätigen --->>> selbst ein 40 tonner am Sonntag (der privat ) einen Wohnwagen überführt, kann keiner was  :!:  :!: 
Ihr habt sicher schon viel 40 to . gesehen die Sonntags auf der Autobahn unterwegs waren ,oder  :?: -> Die dürfen ,auch ohne SONDERGENEHMIGUNG  :!: -->> wo das jetzt steht oder auch nicht ist egal , ich habe erst vor kurzen meine 5 Module der BKrFQG und da habe ich es auch einmal angesprochen ..
Das Problem sind nicht die Gesetzmässigkeiten sondern die Unwissenheit der Polizei ...obs bei der BAG unwissende gibt-> weiss ich nicht -> denn eigenartiger Weise gehen solche Erfahrungen wie hier berichtet , nur von der Polizei aus  :!: