Wasserschaden Bodenplatte in den Ecken Hobby 450 Easy

Wasserschaden Bodenplatte in den Ecken Hobby 450 Easy  Bosh

Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben uns vor 14 Tagen einen Hobby Wohnwagen aus dem Jahr 2002 gekauft. Der private Verkäufer hat es sehr geschickt angestellt, uns zu täuschen. Den muffigen Geruch im Innenraum haben wir erst zuhause nach dem nächsten Regen festgestellt. Die vier Ecken der Bodenplatte ziehen Wasser und sind bereits aufgeweicht. Das Regenwasser scheint, auch nachdem es aufgehört hat zu regnen, immer noch an der Kederleiste herunterzulaufen und nicht richtig abzulaufen. Die 4 Ecken der Bodenplatte, also am Bug und Heck in den Bereichen der Stützen sind feucht und müffelig. Etwa so groß wie ein diagonal gefaltetes DIN A4-Blatt. In einigen Foren habe ich gelesen, dass es sich um typische Stellen für einen Hobby handelt.
Hat jemand damit auch Erfahrungen gemacht und könnte mir vielleicht beschreiben, wie die Ursache zu beheben ist?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Bosh
Bild

Wasserschaden Bodenplatte in den Ecken Hobby 450 Easy  soul

http://www.wohnwagenforum.de/wasserschaden-hobby-535-t30152.html

ein wenig im forum lesen, aber das ist erstlektüre.

Wasserschaden Bodenplatte in den Ecken Hobby 450 Easy  Nebukad

Erstmal die Leistenfüller, die an den Unterboten angetackert sind losmachen und frei nach unten hängen lassen. Dann läuft das Wasser auch nicht mehr permanent darüber auf die Bodenplatte. Dann mal Prüfen, ob das reicht, wenn die Kantenleisten zu kurz sind läuft das Wasser eventuell trotzdem noch ums Eck, da helfen dann kleine Blechecken zwischen Bodenplatte und Blech.

Danach dann die anderen Schwachstellen prüfen, Griffe, Fensterleisten usw.

Die Ecke auf dem Bild sieht aber nicht wirklich kaputt aus.

Wasserschaden Bodenplatte in den Ecken Hobby 450 Easy  Bosh

Vielen Dank euch beiden.
Das mit den Leistenfüllern habe ich am Bug gereits gemacht. Die Idee mit den Blechen ist gut, das werde ich ebenfalls noch durchführen. Danke.

Wasserschaden Bodenplatte in den Ecken Hobby 450 Easy  bertel

Hallo Bosh,
was hat der Verkäufer denn so geschickt angestellt?
Hat er im Kaufvertrag den erheblichen Mangel (Wasserschaden) beschrieben und erwähnt?
Wenn nicht, war er nicht geschickt.
Rufe den Verkäufer an, schildere ihm unmissverständlich den bereits beim Verkauf vorhandenen, erheblichen Wasserschaden.
Mache ihm klar, dass er dich wissentlich getäuscht hat.
Fordere das Geld zurück und gebe ihm dann den Wohnwagen wieder zurück.
Das ganze untermauerst du bitte mit der Ankündigung, wenn er nicht darauf eingeht, einen Rechtsanwalt einzuschalten,
Erhebliche Mängel fallen nicht unter den Passus: Genommen und gesehen wie besichtigt.
Da ist das Bürgerliche Gesetzbuch klar auf deiner Seite.
Wie Soul schon sagte: Besser hier im Forum vorher informieren, als Schrott kaufen.

Beste Grüße
Bertel

Wasserschaden Bodenplatte in den Ecken Hobby 450 Easy  soul

das "wissentlich" getäuscht muss auch erst bewiesen werden, was so gut wie nie funktioniert.
wenn hier keine reparaturversuche zu erkennen sind, muss der verkäufer gar nichts gewusst haben.
dafür gibts ja feuchtigkeitsmessgeräte, die man sich auch ausleihen kann.
dann wird so eine schaden leicht erkannt, auch wenn mit der handhabung ein wenig erfahrung haben sollte.
aber besser etwas zu entdecken, wo dann nichts ist, als einen morschen boden.

Wasserschaden Bodenplatte in den Ecken Hobby 450 Easy  turbokurtla

Bosh hat geschrieben: In einigen Foren habe ich gelesen, dass es sich um typische Stellen für einen Hobby handelt.

Nee, das ist bei allen Wowas so.

Servus
Falls du den von Soul verlinkten Fred von mir gelesen hast, mach es so.
Der angetackterte Leistenfüller ist in den seltensten Fällen Schuld daran.
Fensterleisten vorne und hinten undicht, da läuft Wasser rein und am Rahmen entlang nach unten.
Da in den Ecken beginnt es als erstes zu faulen.
Gruß Kurt

Wasserschaden Bodenplatte in den Ecken Hobby 450 Easy  Bosh

Guten Abend zusammen,
erst einmal bin ich euch echt dankbar für eure Hinweise. Ich finde es toll, wie ihr einem neuen Mitglied hier helft. Vielen Dank. Vielen Dank auch an Kurt. Ich habe hier viele deiner Beiträge gelesen. Ich ziehe den Hut vor deiner Erfahrung, deinem Können und deinem Fachwissen. Bei der Ursache für den Wasserschaden bin ich ganz bei Kurt. Wenn es wirklich nur die angetackerten Leistenfüller wären, an denen das Wasser nicht abtropfen kann, was definitiv ein Konstruktionsfehler ist, dann würde es nicht 17 Jahre dauern, bis ein Schaden entsteht. So ist zumindest mein Verständnis davon.
Nun, meine Frau und ich hatten zwar bereits einen Wohnwagen von 2003 bis 2007, das war aber damals ein Jahreswagen. Da war alles dicht. Und, ob ihr es glaubt oder nicht, ich habe vorher mit einem Holzfeuchtemessgerät unter dem Ww gelegen und alles gecheckt. Der Ww stand aber unter einem Carport, und das wahrscheinlich schon seit dem Sommer. Also war alles trocken. Zum Geruch: Der Verkäufer hat uns bei der Erstbesichtigung sofort die Toilette gezeigt und gesagt: "Wenn mal einer ein Häufi machen muss, haben wir hier an der Wand einen Duftspender." Und da hat er dann sofort draufgedrückt. Geschickt, oder? Da war nichts mehr mit Riechen. Alles roch nach Lavendel. Der Ww ist sonst in einem top Zustand. Das hat uns geblendet.
Nach einer anwaltlichen Beratung gibt es aber Licht am Ende des Tunnels. Kennt ihr einen ADAC-Kaufvertrag über Caravans? Da wird zwar die Sachmängelhaftung aufgehoben, aber es wird auch explizit angekreuzt, ob der Ww einen bzw. keinen Hagelschaden, Unfall oder Wasser- bzw. Feuchtigkeitsschaden hat. Das alles wurde vom Verkäufer angekreuzt. Dabei handelt es sich um eine "zugesicherte Eigenschaft" ( müsst ihr mal googeln - sehr interessant ). Wenn diese Eigenschaften nicht erfüllt werden, hängt er in der Gewährleistungspflicht. Ich fordere nun die vollen Reparaturkosten und die Kosten für Polster und Matratze vom Verkäufer. Es müffelt alles. Oder ich gebe ihm den ww zurück. Aus diesem Grund kann ich an dem Ww nicht weiterarbeiten. Ich muss jetzt abwarten, wie sich alles entwickelt. Ich habe eine Rechtschutzversicherung und werde mit diesem Fall bis vors Gericht gehen. Ich bin überzeugt davon, dass der Verkäufer von dem Schaden gewusst hat. Wobei es gar nicht darum geht ob er es gewusst hat oder nicht. Arglistige Täuschung werde ich ihm nicht beweisen können. Das ist aber kein Kavaliersdelikt, das ist Betrug. Und Betrügern muss man das Handwerk legen.
Ich berichte hier gerne (hoffentlich gerne) weiter, wie sich alles weiterentwickelt.
Bis dahin....Gruß Bosh




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