Ist das in D zulässig?

Ist das in D zulässig?  Troll

Moin,
bei unserem neuen Zugpferd können wir keinen Fahrradträger an die Hecktür hängen. Nun suchen wir eine neue Lösung. Fahrräder sollen mit dem Auto und mit dem WoWa transportiert werden. Nun habe ich diese Lösung gefunden.
https://www.lidl.de/de/las-umbau-set-fu ... gJgj_D_BwE

Damit könnte ich mir einen Träger für die AHK kaufen und diesen dann auf die WoWa-Deichsel hängen.
ABER, ist das in D zulässig?

Weiß da vielleicht jemand etwas?

Ist das in D zulässig?  Trollo

Moin

Ich denke schon, dass es zulässig ist.
Könnte allerdings sein, dass Du mit der Stützlast Probleme bekommst.

Gruß

Michael

Ist das in D zulässig?  soul

nicht nur stützlast, auch auf die deichsellast achten - und noch etwas kommt dazu - möglicherweise reduzierter lenkwinkel, da die räder anstehen können.

Ist das in D zulässig?  turbokurtla

Irre ich mich oder ist das totaler Quatsch. :eek:
Einen Kugelkopf auf die Deichsel, darauf nen AHK Radträger und darauf Räder ???
Mach dir halt gleich Schienen auf die Deichsel.
Gruß Kurt

Ist das in D zulässig?  bertel

Hallo,
genau sowas habe ich bei mir eingebaut.
Dann kann ich den Kupplungsfahrradträger ohne Wohnwagen am PKW und mit Wohnwagen auf der Deichsel nutzen.
Absolut klasse, hält spitzenmäßig. Natürlich sind die Deichsellasten etc. zu beachten. Bei E-Bikes wird es wegen dem Gewicht zudem problematisch werden.
Für 2 normale Fahrräder, wie bei mir, überhaupt kein Problem.
Gruß

Bertel

Ist das in D zulässig?  Troll

Hallo bertel,
genau das ist auch unser Problem. Beim Opel Zafira hatten wir einen Träger für die Heckklappe aber jetzt fahren wir einen Grand Vitara und da passt kein Träger auf die Heckklappe. 2 Fahrradträger wollen wir nicht kaufen.
Mit der Deichsellast kommen wir hin wenn ich unsere Getränke ins Heck des WoWa räume. Ist machbar da der WoWa eh nur 5,70 m Gesamtlänge misst. War nur unsicher ob die Rennleitung da mitspielt.

Ist das in D zulässig?  turbokurtla

Troll hat geschrieben:Mit der Deichsellast kommen wir hin wenn ich unsere Getränke ins Heck des WoWa räume. Ist machbar da der WoWa eh nur 5,70 m Gesamtlänge misst.

Sorry Leute,
aber genau das sollte man ja nicht machen.
Also schwere Sachen ganz vorn und ganz hinten.
Muss aber natürlich jeder für sich und sein Gespann selbst entscheiden.
Gruß Kurt

Ist das in D zulässig?  bertel

Da hast du Recht mein lieber turbokurtla.
Natürlich muss die Beladung des Caravan tadellos sein und die Achslast nicht durch eine gefährliche, höhere, hintere Beladung des Caravan ausgeglichen werden.
Die von mir geschilderte Ausführung ist nur für Caravan geeignet, die von sich aus eine geringe Deichsellast haben und die zusätzliche Belastung von etwa 35kg locker vertragen.


Gruß

Bertel

Ist das in D zulässig?  LowCostDriver

Diese Teile sind besonders in Holland sehr häufig im Einsatz. Oft sind sie sogar noch montiert, wenn die Wagen für den Export nach Deutschland fertig gemacht werden. Der Vorteil liegt auf der Hand (darum nutzen gerade die Holländer diese Träger so gerne): Man kann seine Fahrräder auf dem Wohnwagen mitnehmen, den Wohnwagen am Zielort abkuppeln und dann die Räder auf dem Haken des Autos wieder aufsetzen, um mit dem Auto auch mal weiter entfernte Radtouren zu starten. Ein Fahrradträger für zwei Fahrzeuge.
Klar, Stützlast muss man im Auge behalten. Ich glaube aber nicht, dass dies ein sehr großes Problem ist. Dieses System ist gerade bei den kleinen Wohnwagen in NL in der 1000-1200er Klasse sehr beliebt und wenn ich mir unseren Dreier- Fahrradträger so anschaue, so schwer ist der nicht! Den kann ich problemlos mit einer Hand tragen. Ein einfacher Zweier- Träger (mehr passt ja kaum auf die Deichsel) dürfte noch leichter und wohl kaum mehr als 10, 12 Kilo schwer sein.
Wenn man mit der Stützlast Probleme bekommt, dann wohl eher wegen der Fahrräder selbst.

Gruß
Björn

Ist das in D zulässig?  MitsuPaule

Also für zwei Räder kommen schon mal schnell 40-50 KG zusammen mit dem Fahrradträger.
Leichter Träger haben schon 13kg pro Fahrrad ca 13/15 und dann noch der „Adapter“

Aber Vorteile hätte das System ganz sicher ;D

Ist das in D zulässig?  basteljoscha

Hallo, wenn die Kupplung ein prüfzeichen hat ist es genau so zulässig wie ein normaler Fahrradträger auf der Deichsel. Ich gebe aber aus leidvoller Erfahrung den Rat, den Lenkradius immer gut im Auge zu behalten. Hab mir leidet schon Macken in die Stoßstange des Wagens gefahren.
Gruß Lothar




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