Bedingungen bei Wohnwagenteilkasko

Bedingungen bei Wohnwagenteilkasko  woelfleg

Hallo Camperfreunde

nach 30 Jahren WoMo habe ich mir nun einen neuen Wohnwagen gekauft. Ich wollte ihn eigentlich da abstellen, wo auch mein WoMo die letzten 15 Jahre abgestellt war. Es ist dies ein überdachter , jedoch nicht eingezäunter Abstellplatz, für den ich auch monatlich Miete bezahle.

Mein Versicherer meite nun, seines Wissens zahlt die Teilkasko-Versicherung nur, wenn der Wagen in einem eingefriedetem, also eingezäumten Bereich, der nicht für jedermann zugänglich ist, abgestellt ist.

Hat er damit recht. Wie ist die Meinung der erfahrenen Camperprofis?

Gruß aus Waldkirch

Gerhard

Bedingungen bei Wohnwagenteilkasko  UweS59

Gute Frage. Steht bei uns in absehbarer Zeit auch an. Bin auf die Antworten gespannt.4

Bedingungen bei Wohnwagenteilkasko  vauxhall

Moin,

das lässt sich pauschal nicht sagen, es kommt immer auf die Bedingungen der abgeschlossenen Police an. Viele Versicherer bieten heutzutage beim Abschluss zahlreiche Optionen an (Beruf des Halters, Art des Stellplatzes, Wohneigentum vorhanden u.s.w.), die Einfluss auf die Konditionen haben. Mit Sicherheit hat die Art des Stellplatzes Einfluss auf die Höhe des Beitrags, aber das eine Teilkasko ausgeschlossen bzw. verweigert wird, wenn der Wagen nicht abgeschlossen bzw. umfriedet steht, kann ich mir nicht vorstellen (wenn es nicht vertraglich vereinbart wurde!).

Gruß
Tom




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