Reisedokumente

Reisedokumente  Frank Henf

Hallo,

jetzt bin ich wieder etwas verunsichert.Wenn ich in die Bestimmungen über die Einreise nach Slowenien,Kroatien und Bosnien lese, dann sind mir einige sachen doch nicht ganz klar.Was ist für das Auto bzw. den WOWA die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ? Was bedeutet grüne Versicherungskarte mit Vermerk BIH ? Und was in meinem Fall greift,das Zugfahrzeug ist auf meinen Vater zugelassen,ich habe da was gelesen dass man eine Bestätigung brauch von der Person auf die das Fahrzeug zugelassen ist???????
Kennt sich da jemand aus ?
MFG
Frank

Reisedokumente  bertel

Hallo Frak,
hier kann dir auch geholfen werden.... :D
Zulassungsbescheinigung I ist der alte Kraftfahrzeugschein.
Zulassungsbescheinigung II ist der Brief. Den aber bitte zu Hause lassen!

Vom Vater (Halter) eine Bescheinigung ausstellen lassen, in der du berechtigt bist, den WoWa zu benutzen.
Etwa so:
Hiermit bestätige ich, ( Personalien des Vaters mit Adresse), dass mein Sohn ( Personalien von dir mit Adresse ) berechtigt ist, den Wohnwagen ( Kennzeichen und Typ ) im Zeitraum von / bis (Datum) zu führen.
Datum und Unterschrift deines Vaters
TiPP:
Geh in Google und laß dir den Text auf bosnisch im Übersetzer übersetzen. Auch diesen Text auf bosnisch bitte vom Daddy unterschreiben lassen.

Die grüne Versicherungskarte für den Bereich Bosnien gibt es bei deiner WoWa/ud Auto-Versicherung.
Bis dann auf Palme..... :razz:
Falls du noch spezielle Fragen hast, schick mir eine Kurznachricht.
Bertel

Reisedokumente  Frank Henf

Hi,
und danke.Ja für das Auto,habe ich eine grüne Versicherungskarte.Für den WOWA jedoch nicht.Der hat auch nur Haftpflichtversicherung.Brauch man für WOWA mit nur Haftpflicht eine grüne Karte?

Gruß

Reisedokumente  LowCostDriver

Die grüne Karte bestätigt deinen Versicherungsschutz auch im Ausland, die entsprechenden Länder sind auf der Karte eingetragen. Da die Versicherung in der Regel mindestens den Schaden bezahlt, den du Dritten zugefügt hast, ist die Karte selbstverständlich ab einer gültigen Haftpflichtversicherung zu bekommen. Klar eigentlich, denn deine Haftpflicht zahlt ja den Schaden der Gegenseite. Egal, ob im Ausland, oder zuhause. Ob du eine TK oder VK hast, kümmert deinen Schadenspartner oder auch die Behörden herzlich wenig. :wink:

Die grüne Karte sollte in der Regel kostenlos vom Versicherer überstellt werden, einfach anfordern. Viele Versicherer machen das nicht automatisch und sträuben sich ein wenig. Keine Ahnung, warum das so ist. Vielleicht wollen sie Auslandsreisen erschweren, vielleicht müssen sie auch für eine ausgestellte grüne Karte an einen Versicherungsverbund zahlen. Keine Ahnung. Fordert man die Karte aber explizit an, bekommt man diese auch.
Wir haben zu allen Fahrzeugen die grüne Karte immer an Bord. So müssen wir spontan vor einer Reise nicht lange überlegen.

Der Eintrag "BIH" ist übigens das Länderkürzel für Bosnien- Herzegowina. Einige Versicherer "x"- en das BIH aus, andere machen Einschränkungen wie "Nur gültig in den von den Behörden offiziell kontrollierten Gebieten".
Anyway: Sofern du nicht vor hast durch Bosnien- Herzegowina zu fahren, brauchst du auch keine BIH- Freimachung.

Gruß
Björn

Reisedokumente  schlobra

Brauch man für WOWA mit nur Haftpflicht eine grüne Karte?


Zu jedem Fahrzeug, welches zugelassen ist, gehört neben der Haftpflichtversicherung auch die in der Gültigkeit begrenzte grüne Karte!
Unbegreiflich, wenn diese durch die Versicherung nicht automatisch ausgestellt wird, ich bekomme sogar rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit eine neue von meiner Versicherung zugestellt!

Eberhard

Reisedokumente  Rento1

Was auch unter Reisedokumente zu verstehen wäre :Die Impfkarten der Familie !!
Waren vor Jahren in Marhofen im Zillertal - mit 3 unserer Kinder- alles ging Bestens und alle waren Gesund und Munter
Da kam eines Tages kurz vor schwerem Gewitter eine Förstersfamilie aus dem Allgäu - halfen denen noch schnell vor erstem Blitz und Regen das Zelt aufzustellan
3 Tage später mal, als die Familie in Hintertux in einem Tobel unten waren und die Jungen im Bach spielten rief der Vater dann runter :" ist Zeit - alle Raufkommen - Fahren zurück auf CP . Der ältere der Buben sass auf einem grossen Stein und rief nach Oben : kann nicht mehr Laufen Papa .........
Am CP angelangt gings gleich zum Arzt - der war Vorsichtig und fragte nach den Impfungen etc - die der Sohn schon alle bekommen hat: Da war guter Rat teuer - denn alle Dokumente der Familie war zu Hause in einem Schrank. Da die Familie einer Nachbarin alle Schlüssel anvertraut hatte wurde vom Arzt aus angerufen ( gab noch keine Handys damals ) - die Unterlagen wurden gefunden und alles tel abgeklärt:
Aussage des Arztes : " hätte ich nicht nach den Impfpapieren gefragt - und dem Jungen Gespritzt was ich erst im Sinn hatte - wäre es zu gesundheitlichen Komplikationen gekommen bei ihm............
Das war uns bis Heute eine Lehre : alle Papiere immer bei sich ( Kopien ) sei es von Jungen ( Enkeln )- oder von Frau und mir !!!!
immer gute Reise und gesundes Ankommen , am Ferienort - oder zu Hause Rento

Reisedokumente  schlobra

Neben den von einzelnen Ländern geforderten Unterlagen gehören auch noch andere unbedingt zur Reise.
Gerade wenn man älter ist, werden häufig einige Medikamente vom Arzt verordnet und bei einigen Wochen unterwegs muss oft ein ganz schöner Vorrat an Tabletten u.ä. mitgenommen werden. Nach schlechten Erfahrungen bei einem Grenzübergang haben wir nun ständig eine vom Arzt bestätigte Medikamentenverordnung dabei! Nur ein Blatt Papier, es hätte mir vor ein paar Jahren mehrere Stunden ärgerlichen Aufenthalt im Büro einer Zollstation erspart, die konnte ich einmal nur mit Hilfe der Botschaft verlassen!
Impfausweis oder der "Erste Hilfe-Pass" mit Blutgruppeneintrag und Nachweis der Tetanus-Impfung gehört eigentlich zu jeder Fahrt, nicht nur im Ausland!
Wer einen Herzschrittmacher hat wird seinen roten Ausweis immer dabei haben.
Das nur als ergänzenden Hinweis...
Übrigens, ein Muster zur Benutzung eines fremden Fahrzeugs findest Du hier:

-->Link

Eberhard


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