Hallo,
ich habe da mal eine Frage zum Kupplungskopf:
Bestehenm irgendwelche besondere Vorschriften der AHK im Zusammenhang mit dem
Betrieb Wohnwagen und Antischlingerkupplung. Kopfdurchmesser - Abrieb.
Vielen Dank,
Grüße
Rainer
campinger hat geschrieben:Die Anhängerkupplung des Zugwagens kann verscheißen.
trikefahrer hat geschrieben:Am PKW habe ich es auch noch nicht erlebt, bei LKW haben die Prüfer aber eine Schablone, mit der sie alle 6 Monate den Bolzen in der Kupplung messen.
campinger hat geschrieben:Die Anhängerkupplung des Zugwagens kann verscheißen. Der Kupplungskopf darf an keiner Stelle 49mm unterschreiten. Steht in fast jeder ABE oder Anbauanweisung.
Niki2000 hat geschrieben:campinger hat geschrieben:Die Anhängerkupplung des Zugwagens kann verscheißen. Der Kupplungskopf darf an keiner Stelle 49mm unterschreiten. Steht in fast jeder ABE oder Anbauanweisung.
unser TÜV hat ein Prüfteil sieht aus wie ein Hufeisen und wenn dieses über die Kugel geht must du diese Kupplung auswechseln
Plumper68 hat geschrieben: wenn Du etwas Glück hast ist nicht´s passiert.
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