Auflastung Nissan Qashqai EZ 2017

Auflastung Nissan Qashqai EZ 2017  murphyslawyer

Hallo Zusammen,

ich bin soeben diesem Forum beigetreten um eine Info zur Auflastung des Nissan Qashqai zu geben, falls diese noch nicht bekannt ist. Ich selbst bin eher durch Zufall darauf gestoßen. Kurz zu mir: Ich bin 44 Jahre alt und seit 2021 jeden Sommer mit Mietwohnmobilen unterwegs. In 2025 habe ich den Führerschein der Klasse CE abgeschlossen, weshalb mein Interesse zu Wohnwagen hingewandert ist. Für den kommenden Sommerurlaub habe ich bereits einen Wohnwagen gebucht und werde meine erste Reise damit antreten.

Das größte Problem dabei war die technisch zulässige Anhängelast meines Nissan Qashqai 1.6 Dig-T Tekna+ 163 PS EZ 2017, welches mit 1.500 kg gebremst angegeben ist. Da Anfang Januar eh ein Werkstatttermin anstand, kam ich spontan auf die Idee bei Nissan Deutschland anzufragen, was ich denn machen müsste, um die technisch zulässige Anhängelast zu erhöhen (sog. Auflastung). Die freundliche Dame bat mich, meinen KFZ-Schein einzuscannen und ihr zu senden. Nach erfolgreicher Prüfung meldet sie sich wieder bei mir. Wenige Tage später erhielt ich per Email ein Gutachten des TÜV Rheinland, welches eine Auflastung auf 1.800 kg gebremst bei 8 % Steigung ohne technische Veränderung bestätigte. Ich glaubte meinen Augen kaum und so rief ich die Dame nochmals an. Diese bestätigte mir, dass dies Problemlos möglich ist. Ich benötige lediglich einen Stempel eines Nissan-Autohauses samt Unterschrift und könne damit die technisch zulässige Anhängelast eintragen lassen. Ganz so einfach war es dann doch nicht.

Im Rahmen des Kontaktes zum Bürgerbüro kam heraus, dass der Stempel des Autohauses alleine nicht ausreicht. Im Ausstellungsjahr des Gutachtens gab es eine gesetzliche Änderung, die dort noch nicht berücksichtigt wurde. Zusätzlich zum Gutachten des TÜV Rheinland und dem Stempel des Nissan-Autohauses benötigt man noch die Bestätigung einer unabhängigen Prüfstelle (TÜV/DEKRA), dass die Eintragung zulässig ist. Tatsächlich stellte das alles aber überhaupt kein Problem dar. Der TÜV hat sich heute meine Fahrzeugpapiere sowie das vorliegende Gutachten angeschaut und mir daraufhin eine Bestätigung über die Änderung des technisch zulässigen Anhängelast ausgestellt. Diese Bestätigung vom TÜV hat 52,50 Euro gekostet, der neue KFZ-Schein hat mich 22,80 Euro beim Bürgerbüro gekostet.

Nun steht in meinem neuen KFZ-Schein unter 22 (Bemerkungen und Ausnahmen): "zu O1: 1800 kg bis 8% Steigung, *techn. zulässige Gesamtmasse der Zugkombination max. 3.400 kg bis 12 % Steigung oder max, 3.700 kg bis 8 % Steigung"

Bisher waren mir Auflastungen nur in Verbindung mit technischen Veränderungen am Fahrzeug bekannt. Ich bin immer noch überrascht und mega glücklich, dass ich ohne eine technische Veränderung und für nur 75,30 Euro die technisch zulässige Anhängelast gebremst auf 1.800 kg bei 8 % Steigung eintragen konnte.

Da ich nicht weiß, ob diese Möglichkeit bekannt ist, wollte ich das unbedingt mit Euch teilen. In der Schnellsuche habe ich leider kein passendes Thema gefunden, weshalb ich ein neues Thema erstellt habe. Bei Bedarf kann mein Beitrag gern an eine passendere Stelle verschoben werden.

Viele Grüße aus Bayern

murphyslawyer

Auflastung Nissan Qashqai EZ 2017  IGHaff

ja, Solche Auflastungen oder Erhöhungen der Zuglast sind möglich.

Ich hatte auch mal vor einigen Jahren so einen Fall, bei einem meiner Zugfahrzeuge....und es war auch reiner Zufall wie ich darauf kam.

Hatte mein Zugfahrzeug auf der Hebebühne und nebenan, war ein identisches Fahrzeug, wo 2 Jahre jünger war.
Wie das so ist in der Werkstatt, man unterhält sich darüber.

Da viel auch mir auf das, dass Fahrzeug auf der anderen Hebebühne, vom Fahrwerk, Bremsen, Federung etc. identisch zu meinem war.
Also haben wir die Fahrzeugscheine verglichen, da mein Fahrzeug weniger ziehen durfte und die Beladungsangaben auch geringer waren.

Der andere Fahrzeugbesitzer erlaubte mir dann sein Fahrzeugschein zu kopieren.

dann war es ähnlich wie bei dir....
Fahrzeughersteller angeschrieben.
Nach paar Tagen kam die positive Nachricht, das es ohne baulichen Veränderungen machbar ist. Also nur die höheren Werte eintragen zu lassen, incl. Begutachtung durch einen Prüfer.

Um alles abzusichern für die Zulassungsstelle (Eintragung/Umschreibung) habe ich dann noch das KBA angeschrieben, auch hier nach paar Tagen, eine positive Nachricht.

dann ging alles seinen Lauf...
- TÜV Begutachtung anhand den Unterlagen Hersteller u. KBA. War in 15 min erledigt.
- zur Zulassungsstelle mit allen Unterlagen....... und was soll ich sagen, es wurde anstandslos umgeschrieben
- die behördlichen und TÜV-relevanten Gebühren bezahlt, bißchen Zeit investiert, dann war die Sache erledigt.

bin heute froh das ich es damals gemacht habe :ja:

Auflastung Nissan Qashqai EZ 2017  murphyslawyer

Freut mich, dass Du ähnliche Erfahrungen gemacht hast. Da ich vorher noch nie von dieser Möglichkeit gehört habe, war ich wirklich überrascht und glücklich über diesen Umstand. Genau deshalb wollte ich meine Erfahrungen hier teilen. Vielleicht profitiert ja mal jemand anderes davon.

Auflastung Nissan Qashqai EZ 2017  IGHaff

murphyslawyer hat geschrieben:Freut mich, dass Du ähnliche Erfahrungen gemacht hast. Da ich vorher noch nie von dieser Möglichkeit gehört habe, war ich wirklich überrascht und glücklich über diesen Umstand. Genau deshalb wollte ich meine Erfahrungen hier teilen. Vielleicht profitiert ja mal jemand anderes davon.


ja, ich kann anderen Campern auch immer nur sagen, schaut in eure Fahrzeugscheine....manchmal bzw. oft ist es so, das die gleichen Modelle in späteren Baujahren einige Neuerungen erhalten. Oft ist es ja so, das die technischen Inhalte zum Zeitpunkt der Zulassung erfolgen.

Sollten später Neuerungen sein, man(n) das gar nicht mehr mitbekommt.

Ich hatte sogar noch so eine Neuerung, wo auch nur durch Zufall und Anschreiben an den Hersteller rauskam.

- KFZ Steuer/Abgas Norm Einstufung.

Hatte wegen 2-3 Punkten auch ganz formlos den Hersteller angeschrieben, wegen einem technischen Nachweis. Brauchte ich wegen einer Einzelabnahme bzw. Festigkeitsnachweis in der Radaufnahme.. Nach 2-3 Tagen war die positive Antwort da. Was ich nicht glauben konnte stand dann etwas weiter unten, fett gedruckt.

Mein Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Erstzulassung Euro 2. Was Stand der damaligen Technik war...so war es auch im Fahrzeugschein eingetragen. Also immer schön und brav die Kfz-Steuer für Euro 2 bezahlt.

Es gab damals nur noch Euro 3...

Der Hersteller bescheinigte mir, unabhängig meiner Anfrage auch gleich, das mein Fahrzeug auch die Euro 3 bestanden hat. Bei den Nachprüfungen/neue Einstufung Abgas-Norm, paar Jahre später. Da stand damals ein "Facelift" der kompletten Modellpalette an, daher mußte der Hersteller alles nochmal prüfen lassen bzw. angleichen.

Ich zur Zulassungsstelle, die Bestätigung durch den Fahrzeughersteller vorgelegt. Und nach ein paar Wochen gab es rückwirkend die zuviel bezahlte KFZ-Steuer zurück. Fahrzeug war dann auch gleich in der günstigeren Euro 3 Klasse eingestuft. Hat nichts gekostet.

von daher, ich kann nur jedem Fahrzeugbesitzer raten, immer mal ein "Auge" auf so Dinge zu richten. Gerade was ältere Fahrzeuge/Zufahrzeuge betrifft :ja:




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