Hallo Zusammen,
ich bin soeben diesem Forum beigetreten um eine Info zur Auflastung des Nissan Qashqai zu geben, falls diese noch nicht bekannt ist. Ich selbst bin eher durch Zufall darauf gestoßen. Kurz zu mir: Ich bin 44 Jahre alt und seit 2021 jeden Sommer mit Mietwohnmobilen unterwegs. In 2025 habe ich den Führerschein der Klasse CE abgeschlossen, weshalb mein Interesse zu Wohnwagen hingewandert ist. Für den kommenden Sommerurlaub habe ich bereits einen Wohnwagen gebucht und werde meine erste Reise damit antreten.
Das größte Problem dabei war die technisch zulässige Anhängelast meines Nissan Qashqai 1.6 Dig-T Tekna+ 163 PS EZ 2017, welches mit 1.500 kg gebremst angegeben ist. Da Anfang Januar eh ein Werkstatttermin anstand, kam ich spontan auf die Idee bei Nissan Deutschland anzufragen, was ich denn machen müsste, um die technisch zulässige Anhängelast zu erhöhen (sog. Auflastung). Die freundliche Dame bat mich, meinen KFZ-Schein einzuscannen und ihr zu senden. Nach erfolgreicher Prüfung meldet sie sich wieder bei mir. Wenige Tage später erhielt ich per Email ein Gutachten des TÜV Rheinland, welches eine Auflastung auf 1.800 kg gebremst bei 8 % Steigung ohne technische Veränderung bestätigte. Ich glaubte meinen Augen kaum und so rief ich die Dame nochmals an. Diese bestätigte mir, dass dies Problemlos möglich ist. Ich benötige lediglich einen Stempel eines Nissan-Autohauses samt Unterschrift und könne damit die technisch zulässige Anhängelast eintragen lassen. Ganz so einfach war es dann doch nicht.
Im Rahmen des Kontaktes zum Bürgerbüro kam heraus, dass der Stempel des Autohauses alleine nicht ausreicht. Im Ausstellungsjahr des Gutachtens gab es eine gesetzliche Änderung, die dort noch nicht berücksichtigt wurde. Zusätzlich zum Gutachten des TÜV Rheinland und dem Stempel des Nissan-Autohauses benötigt man noch die Bestätigung einer unabhängigen Prüfstelle (TÜV/DEKRA), dass die Eintragung zulässig ist. Tatsächlich stellte das alles aber überhaupt kein Problem dar. Der TÜV hat sich heute meine Fahrzeugpapiere sowie das vorliegende Gutachten angeschaut und mir daraufhin eine Bestätigung über die Änderung des technisch zulässigen Anhängelast ausgestellt. Diese Bestätigung vom TÜV hat 52,50 Euro gekostet, der neue KFZ-Schein hat mich 22,80 Euro beim Bürgerbüro gekostet.
Nun steht in meinem neuen KFZ-Schein unter 22 (Bemerkungen und Ausnahmen): "zu O1: 1800 kg bis 8% Steigung, *techn. zulässige Gesamtmasse der Zugkombination max. 3.400 kg bis 12 % Steigung oder max, 3.700 kg bis 8 % Steigung"
Bisher waren mir Auflastungen nur in Verbindung mit technischen Veränderungen am Fahrzeug bekannt. Ich bin immer noch überrascht und mega glücklich, dass ich ohne eine technische Veränderung und für nur 75,30 Euro die technisch zulässige Anhängelast gebremst auf 1.800 kg bei 8 % Steigung eintragen konnte.
Da ich nicht weiß, ob diese Möglichkeit bekannt ist, wollte ich das unbedingt mit Euch teilen. In der Schnellsuche habe ich leider kein passendes Thema gefunden, weshalb ich ein neues Thema erstellt habe. Bei Bedarf kann mein Beitrag gern an eine passendere Stelle verschoben werden.
Viele Grüße aus Bayern
murphyslawyer
