Überladung - Zusammenhang Stützlast, max. Anhängelast

Überladung - Zusammenhang Stützlast, max. Anhängelast  primo

Hallo Zusammen,

beim Kauf unseres PKW hatte ich letztes Jahr lediglich im Blick, dass wir einen Wagen brauchen, der später einen "großzügigen" Wohnwagen ziehen kann. Wir hatten einen mittelgroßen US-Van und ich dachte daran einen vergleichbaren Nachfolger oder mindestens großen Kombi zu kaufen. Eher zufällig fiel mein Blick auf einen SUV (groß, protzig, also genau das richtige Männerspielzeug :D). Aber im Ernst, Diesel, 170 PS mit Automatik erschien mir gar nicht so verkehrt und im Internet stand dazu die max. Anhängelast 3.500 kg - reicht!

Über -->Link konnte ich erfahren, dass man mit dem Wagen in den meisten Fällen gut bis sehr gut ausgestattet ist. Als Orientierungshilfe ist die Website gut geeignet. Nachdem wir zuletzt div. Einrichtungsgegenstände für den WoWa gekauft hatten, fand ich heraus, dass wir mit all den Dingen wohl ziemlich überladen fahren würden.
Aus Sicht der Zuglast ist es zwar kein Problem, aber die Achslast für den WoWa war zu hoch. Im Internet gibt es hierzu leider zig unklare und unverständliche Aussagen. Meine Nachfragen bei WoWa-Verkäufern und erfahrenen Campern konnten meinen Zweifel nicht vollends beseitigen. Daher habe ich den ADAC angerufen und bekam den Rückruf eines ADAC-Juristen mit folgendem Hinweis auf die Seiten des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz §42 Abs.2. Darin befindet sich der folgende Gesetzestext: -->Link

Hieraus lässt sich ableiten: im beladenen Zustand darf dem Anhänger die Stützlast hinzuggerechnet werden, sofern durch das Abziehen der Stützlast vom max. Gewicht des Fahrzeugs im vollbeladenen Zustand nicht zur Überladung des PKW führt. Voraussetzung ist natürlich, dass die max. Anhängelast für den PKW ebenfalls nicht überschritten wird.

Beispiel:
Leergewicht PKW 2.170 kg, max. Last 2.670 kg. => Zuladung 500 kg, Anhängelast max. 3.500 kg
Leergewicht WoWa 1.500 kg, max. Last 1.700 kg => Zuladung 200 kg

Im angehängten Zustand haben wir aber folgende Situation:

Stützlast z. B. 100 kg, d. h. der Wagen bekommt ohne weitere Zuladung zunächst 100kg aufgelastet und kann damit nur noch 400kg dazu laden (bspw. 4 Personen ca. 300 kg, zzgl. Gepäck + kl. Reserve). Beim WoWa werden damit im angehängten Zustand von den 1.700 kg nun 100kg an den Zugwagen abgegeben. Damit ergibt sich eine Ladungsreserve von 100kg für den WoWa. Anders gesagt, die Zuladung ist dann anstatt 200kg auf 300kg begrenzt. Die Wiegung der Fahrzeuge erfolgt immer im angehängten Zustand. Für sich stehend wäre das also im Beispiel 1.800 kg.

Problem: die Stützlast genau bestimmen. Ist der Wert bspw. nur 75kg, darf man den WoWa auch nur 75kg mehr beladen. Beachtet man dies nicht, kann es im Ausland (AT, CH) zu empfindlichen Strafen kommen. In Deutschland sind geringere Überladungen nicht "ganz so" problematisch - zumindest nicht aus finanzieller Sicht. Mehrfach war 2% als untere Angabe für eine Überladung zu finden. Bei 1.500kg sind das 30kg!!!

Schwierig daran ist die Tatsache, dass die Angaben der Leergewichte von WoWa mit gewissen Spielräumen seitens der Hersteller versehen sind (Aussage eines WoWa-Anbieters). Bedingt ist dies u. a. durch das verarbeitete Holz im Wagen (Dichte, Feuchtigkeit etc.). Auch werden zusätzliche Aufbauten z. T. nicht präzise benannt oder nachträglich erfolgte Anbauten nicht in die Papiere eingetragen. Für Käufer gebrauchter Fahrzeuge ist das problematisch. Bspw. in unseren WoWa-Papieren steht 1.401 kg. Leergewicht (ohne gefüllten Wassertank, ohne Gasflaschen), tatsächlich ist es aber nach Messung ca. 1.516 kg. Leergewicht => hier Mover (Gestänge, Motoren), Batterie und anderes (?).

Da hilft also nur vorsorgliches Wiegen (LKW-Waage z. B. bei Sand- und Kiesgruben, Kosten ca. 10€ + MWST). Das Gewicht der zugeladenen Gegenstände bekommt man mit einer guten Kofferwaage heraus z. B. "Burg-Wächter Handwaage". Die Einzelgewichte nur leicht aufrunden und man sollte danach immer auf der sicheren Seite sein, wenn man sich der oberen Zuladungsgrenze annähert - und das passiert bei Familien mit Kinder ziemlich schnell :D :D :D

LG
Primo

Überladung - Zusammenhang Stützlast, max. Anhängelast  Nebukad

Stützlast z. B. 100 kg, d. h. der Wagen bekommt ohne weitere Zuladung zunächst 100kg aufgelastet und kann damit nur noch 400kg dazu laden (bspw. 4 Personen ca. 300 kg, zzgl. Gepäck + kl. Reserve). Beim WoWa werden damit im angehängten Zustand von den 1.700 kg nun 100kg an den Zugwagen abgegeben. Damit ergibt sich eine Ladungsreserve von 100kg für den WoWa. Anders gesagt, die Zuladung ist dann anstatt 200kg auf 300kg begrenzt. Die Wiegung der Fahrzeuge erfolgt immer im angehängten Zustand. Für sich stehend wäre das also im Beispiel 1.800 kg.


Vorsicht! Die Stützlast darf definitiv bei der Berechnung der tatsächlichen Anhängelast vom Anhänger abgezogen werden und dem Zugfahrzeug zugeschlagen werden. Das ist rechtlich klar und wird auch bei angekuppeltem Anhänger gewogen! Das kommt insbesondere dann vorteilhaft zum Tragen, wenn die zulässige Anhängelast vom Zugfahrzeug kleiner als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist.

Ob die Stützlast bei der Ermittlung des zulässgen Gesamtgewicht des Anhängers abgezogen werden darf ist scheinbar eine Grauzone, die StVZO ist hier nicht eindeutig. Bei vielen Polizeikontrollen wird definitv das Gesamtgewicht des Anhängers bei abgekuppeltem Anhänger ermittelt. Früher hatten ungebremste Anhänger z.B. ein zulässiges Gesamtgewicht von 800kg bei 750kg Achslast und 50kg Stützlast was eher für den Abzug der Stüttzlast spricht, da ein ungebremster Anhänger nicht schwerer als 750kg sein darf , heute ist die Achslast aber gleich des zulässigen Gesamtgewichts, was dagegen spricht.

Überladung - Zusammenhang Stützlast, max. Anhängelast  landsegler

Und zu dieser Betrachtung ist weiterhin zu beachten: Im Falle einer 100 km/h-Zulassung für den Anhänger müssen auch die Bedingungen für die Leergewichte der Zugmaschinen im Verhältnis zu realen Anhängermassen (Massenverhältnis!) im Auge behalten werden! Das liegt nun in der Verantwortung der Halter/Fahrer.

Überladung - Zusammenhang Stützlast, max. Anhängelast  volley97

Kann das so bestätigen, da ich gerade meinen WW ausgeschrieben habe und ein Interessent fragte, wegen Leergewicht und Ablastung des WW :eek:
Haber Ihm darauf geantwortet, dass, wenn er 2 Motorräder in einen WW stellt, dies sicher nicht unter 2000 kg funktionieren wird, daher ja auch das höhere Gesamtgewicht.
Eher anderes Fahrzeug suchen, um mit der Zuladung / Achslasten keine Probleme zu bekommen.

Überladung - Zusammenhang Stützlast, max. Anhängelast  primo

Hallo Zusammen,

da sind wieder die tollen Begriffe: Anhängelast, Stützlast, Achslast und zulässiges Gesamtgewicht.

Das zulässige Gesamtgewicht bezieht sich auf die Einträge in den Papieren. Da steht bei meinem Wagen 1.700 kg. Wenn ich mit einer Stützlast von 100kg fahre, "stützt" das Zugfahrzeug und übernimmt Gewicht. Das Wiegen im "ab"-gehängten Zustand ergibt für mich wenig Sinn, da der WoWa in diesem Zustand schließlich nicht fährt - der Wagen ist ja auch überladen, wenn ich im abgehängten Zustand einsteige :roll:

Aber davon abesehen, der Gesetzestext lautet:

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.


Was ist aber nun mit Achslast gemeint? Ist es das zulässige Gesamtgewicht?
Wiegt man den Wagen in angehängten Zustand, liegt das Gewicht auf zwei Punkten - darum interpretiere ich, dass ich insg. 100kg mehr in den WoWa laden darf, wenn ich auch tatsächlich 100kg Stützlast habe.

Wenn ich allerdings 100kg überladen wäre, sprechen wir von 5,5% => wenn es sich auf die Überladung des WoWa bezieht, ansonsten bleibt es bei ca. 2% bzgl. des Gespanns ... in AT kann das ziemlich teuer werden (Was bedeutet eigentlich 36-2180€?)

Man möge mich aufklären :oops:

LG
Primo

Überladung - Zusammenhang Stützlast, max. Anhängelast  visp42

Hallo Primo

bei uns in der CH ist es zum Glück nicht ganz so kompliziert.

Da interessieren die Gesamtgewichte, des WW und des Zugfahrzeuges, Stützlast wird nicht abgezogen sondern höchstens überprüft. Ist mir in 20 Jahren noch nie passiert. Und natürlich ob der WW an das Zugfahrzeug passt.

Die Achslast ist definiert wieviel eine Achse tragen kann/muss. Es gibt 1, 2, 3 oder nochmehr Achsige Anhänger zB Tieflader mit 7 Achsen. Wenn dieser 35 t gesamtgewicht hat ist die Traglast pro achse minimum 5 t.

Alles Unklar;-)

Gruss chrigel

Überladung - Zusammenhang Stützlast, max. Anhängelast  Espi

Was ist aber nun mit Achslast gemeint? Ist es das zulässige Gesamtgewicht?


Achslast und Gesamtgewicht sind meines Wissens nach das Gleiche. Deshalb gibts dafür auch unterschiedliche Bußgeldkataloge, siehe auch http://www.bussgeldkatalog.net/ueberladung/.

In § 34 Stvzo heißt es aber auch: Die Achslast ist die Gesamtlast, die von den Rädern einer Achse oder einer Achsgruppe auf die Fahrbahn übertragen wird https://www.jurion.de/Gesetze/StVZO-1/34

Daher denke ich, ist die Gesamtlast mit der Achslast gleichzusetzen.

Überladung - Zusammenhang Stützlast, max. Anhängelast  visp42

Espi hat geschrieben:

Daher denke ich, ist die Gesamtlast mit der Achslast gleichzusetzen.



Wenn Du 1(eine) Achse hast stimmt das, hast Du zwei oder mehrere stimmts nicht mehr

Siehe oben

Überladung - Zusammenhang Stützlast, max. Anhängelast  landsegler

visp42 hat geschrieben:
Espi hat geschrieben:

Daher denke ich, ist die Gesamtlast mit der Achslast gleichzusetzen.



Wenn Du 1(eine) Achse hast stimmt das, hast Du zwei oder mehrere stimmts nicht mehr

Siehe oben


In den meisten Fällen ist das wohl so, weil die Hersteller das so machen. Es muss aber nicht der Realität entsprechen, wie z.B. an unserem Anhänger. Auch wenn unser Anhänger ein 2-Achser ist, so ist es auch an einem 1-Achser möglich und denkbar, dass die Achslast höher ausgelegt ist als das zul. Gesamtgewicht; das kommt besonders auch bei Ablastungen vor, wenn die Originalachse verbleibt. In unserem Fall ist die Summe der (2) Achslasten 3600kg, das zul Ges.-Gew. aber bei 3000 kg geblieben. Der Grund: Der Anhänger läuft auf unebenen Grund deutlich ruhiger weil er auf welligen Straßen nicht zum "Durchschlagen" der Federung neigt. Nach schlechten Erfahrungen mit der Fahrdynamik (ohne Überladen zu sein!) haben wir die (2) Achsen ausgetauscht; vorher je Achse (alt) 1500kg, nun (neu) je Achse 1800 kg an einem 3000kg-Anhänger, der dann aber nicht aufgelastet wurde.

Überladung - Zusammenhang Stützlast, max. Anhängelast  visp42

Landsegler hat natürlich recht.

Es gibt zB Oestereich, Schweiz , Deutschland wêiss ich nicht. Passagen (zB Brücken) da darf eine gewisse Achlast nicht überschritten werden.

zB Schild Achslast 3.5t dann darfst Du mit einem zweiachsigen fünftonner darüberfahren. Mit einem Einachsigen 4 tonner nicht.

Überladung - Zusammenhang Stützlast, max. Anhängelast  primo

Hallo Zusammen,

tja, das ist genau der Effekt ... vielen Meinungen, keine belastbare Aussage, Interpretationen der Gesetzestext durch juristische Laien. Ich habe jetzt genausoviele "Meinungen" dafür wie dagegen gehört. :|

=> Was ist gestern und heute noch so passiert ... :?

Bei Camping K. in M. habe ich einfach mal so gefragt, was von §42 zu halten ist. Schließlich müssten die Leute es ja wissen, wenn so viele Fahrzeuge verkauft werden. Leider Fehlanzeige - mein Ansprechpartner kannte "das Schreiben" nicht. Sein Techniker meinte, dass nur der Wert in den Papieren zählt. Eine Erklärung zum Text gab es nicht. Interessant: es war die exakt gegenteilige Aussage eines andern Anbieters im gleichen Ort.
Bei der Polizei hat man mir die Rufnummer der entsprechenden Abteilung "für dieses Thema" im Präsidium genannt. Freitag um 14:30 Uhr war dort leider niemand zu erreichen. Ein Anhängerverleih in der Nähe meinte nur, dass "der TÜV" das zulässige Gesamtgewicht als Grenzwert sieht. Auf meine Nachfrage bzgl. der Klammer im Paragraphen "... tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) ..." war erneut keine belastbare Aussage zu bekommen.

Also - erneuter Anruf beim ADAC mit dem Hinweis auf die "unterschiedlichen" Ansichten.

Antwort: zum Paragraphen "kann es keine zwei Meinungen geben". Der Gesetzgeber hat bewusst diese Formulierung gewählt. Wäre es anders, würde dort so etwas stehen wie " ... Der Anhänger darf ohne Berücksichtigung der Stützlast nur genau soviel laden, bis das zulässige Gesamtgewicht (aus Fahrzeugschein) erreicht wird ..." . Hier wird aber bewusst der Begriff Achslast verwendet - beim Einachser als das zGG.

Die Messungen erfolgen typischerweise so, dass man mit der "Achse" auf eine Waage fährt. Damit steht also der WoWa entweder mit seinem Stützrad frei oder ist am PKW aufgestützt. Im Rahmen von Massenkontrollen wird auch nicht abgehängt - nur im Zweifelsfall. Würde der WoWa vollständig auf einer Waage stehen, entspricht das ja nicht dem Betriebsmodus während der Fahrt. So kann man bspw. das Leergewicht ermitteln - oder man fährt den Wagen nur mit der Achse auf die Waage und lässt das Stützrad außerhalb der Waage.
Es ergibt auch Sinn, denn würde man es anders sehen, stellt sich doch die Frage, aus welchem Grund man die Stützlast zur PKW-Ladung addiert - anders gefragt: Woher kommt die Stützlast, wenn nicht vom WoWa?

Ich werde darum definitiv jetzt mit 100kg mehr fahren (= Stützlast). Die Gesetzestexte kann ich im Zweifel vorlegen und den Namen meines Ansprechpartners beim ADAC nennen - er meinte, dass er sich diesbzgl. jeder Diskussion stellt. Heißt zwar im Zweifel auch nicht viel, wenn man in AT von der Polizei angehalten wird, ich habe jetzt genügend Argumente, um zu diskutieren. Ach ja, der ADAC meinte auch, dass diese Regelung EU-weit gilt.

Ich denke ohnehin, dass es mehr um die Leute geht, die gnadenlos überladene und falsch beladene Fahrzeuge durch die Gegend fahren. Da spielt die Stützlast auch keine Rolle mehr, wenn man den WoWa 500kg überlädt 8)

Ciao
Primo

Überladung - Zusammenhang Stützlast, max. Anhängelast  flyingpenguin

Beispiel:
Leergewicht PKW 2.170 kg, max. Last 2.670 kg. => Zuladung 500 kg, Anhängelast max. 3.500 kg
Leergewicht WoWa 1.500 kg, max. Last 1.700 kg => Zuladung 200 kg


Ok man kann das Kilo für Kilo hin und her rechnen. Schlußendlich bleiben aus meiner Sicht zwei Fragen:
a) will ich permanent mit einer 100% ausgelasteten Achse durch die Gegend fahren? Ohne Reserve? Traue ich der Konstruktion das zu?
b) reichen insgesamt 700kg Zuladung für 4 Personen aus? Wieviel Zuladung ist mindestens nötig? Wieviel ist realistisch? Wie lange bleibt es bei 700kg?

Ich denke ohnehin, dass es mehr um die Leute geht, die gnadenlos überladene und falsch beladene Fahrzeuge durch die Gegend fahren. Da spielt die Stützlast auch keine Rolle mehr, wenn man den WoWa 500kg überlädt 8)


Je nachdem, wie man a) und b) beantwortet, kann ich für mich die Stützlast als Argument heranziehen, um einen ungesunden Zustand zu beenden.

Alles Beste,
Hendrik

Überladung - Zusammenhang Stützlast, max. Anhängelast  Subi

Meiner Meinung nach geht es doch um Gesamtgewicht auf der einen Seite und max. zulässige Anhängelastauf der anderen.

Unbestritten ist doch sicher, dass das Gewicht das ist, was der Ww insgesamt wiegt, also was auf der Fahrachse und dem Buglaufrad lastet. Da lässt sich mit Stützlast nichts mehr manipulieren, die gehört dazu! Das Gewicht ist ein Wert aus der Anhängerzulassung.

Anders bei der Anhängelast. Die Last der Lauf- oder Fahrachse wird als Anhängelast gezogen, die Stützlast wird vom Auto "getragen".
Das ist dann interessant, wenn der Ww schwerer ist, als die zulässige Anhängelast. Dann kan ich mit der Stützlast zugunsten der Anhängelat manipulieren. Die Anhängelast ist eine Größe aus den Zulassungspapieren des Autos, hat also für den Ww an sich keine Bedeutung.

Wie schon gesagt wurde, wird bei Kontrollen unterwegs im angehängten Zustand gewogen, d.h. zunächst wird die Anhängelast geprüft.
Wenn der Prüfer nun noch ca. 80kg hinzu rechnet, kennt er ungefähr das Gewicht des Wohnwagens und kann entscheiden, ob er an dieser Stelle genau hinsehen muss. Dann mus abgehängt werden, um das Gewicht zu prüfen. Ist aber allem Anschein nach genügend Reserve erkennbar, kann das unterbleiben.

Bei all dem darf natürlich das zul. Gesamtgewicht des Zugwagens nicht unberücksichtigt bleiben, der ja die Stützlast zusätzlich zu dem, was sich im Auto befindet, zu tragen hat und natürlich auch nicht die niedrigere der beiden Angaben zur Stützlast (vom Auto und vom Ww).

Wenn alle dieser fünf Werte kleiner/gleich den Angaben der Zulassungsbescheinigungen sind, braucht man keine Angst vor einer Kontrolle zu haben. Aber um das zu wissen, muss man halt mal auf eine Waage fahren.

Am Besten natürlich, wenn man überall ein wenig Reserve hat, denn auf der "letzten Rille" zu fahren, ist nicht schön, zumal auch Waagen Ungenauigkeiten aufweisen.

Gruß Subi

Überladung - Zusammenhang Stützlast, max. Anhängelast  volley97

ich denke, dass die meisten überladen und falsch beladen sind, daher kommt es immer mehr zu schweren Unfällen.
Vermutlich, so habe ich aus internen Kreisen gehört, wird es daher deutlich mehr Kontrollen mit mobilen Waagen geben.

Bei uns in der Gegend gab es in den letzten 6 Wochen, 4 schwere Anhängerunfälle - 3x normal und 1 WW - dies Häufung ist schon erschreckend.

Ist ein ähnliches Thema, wie die maximalen Geschwindigkeiten der großen Transporten (z.B. Sprinter), wenn die Kurierfahrer mit 180 durch die Gegend,
brettern, genau so lange, bis die Drosselung per Gesetz kommt..... :roll:

Überladung - Zusammenhang Stützlast, max. Anhängelast  saxe57

a) will ich permanent mit einer 100% ausgelasteten Achse durch die Gegend fahren? Ohne Reserve? Traue ich der Konstruktion das zu?
b) reichen insgesamt 700kg Zuladung für 4 Personen aus? Wieviel Zuladung ist mindestens nötig? Wieviel ist realistisch? Wie lange bleibt es bei 700kg?

Und die Traglast der Reifen nicht vergessen.....bei 1800kg anhänger gibt es für einen einachser keine Reifen die viel Sicherheit nach oben zulassen.

SAXE




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