Rückholprobleme des Wohnwagens

Rückholprobleme des Wohnwagens  Damyan

Hallole Allerseits -

ich hätte da mal ein kleines Problem zu dem ich mir hier hilfe erhoffe.
Wir haben einen Wohnwagen in Spanien stehen. Diesen haben wir vor 4 Jahren mit TÜV dorthin gebracht.
Nun ist seitens der Familie keine Zeit mehr regelmäßig unseren Spanienurlaub im Caravan zu verbringen.
Daher möchten wir den Wohnwagen nun zurück holen. Das Problem ist nun folgendes:

Der TÜV ist abgelaufen. Wir haben bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen beantragt um den Wohnwagen nach Deutschland zurück bringen zu können. Dieses wurde abgelehnt weil Frankreich und Spanien dieses wohl nicht akzeptieren. TÜV in Spanien würde uns auch nicht viel nützen da er nicht in Deutschland anerkannt wird. Die Dame bei der Zulassunsgstelle behauptet in Spanien könne man ebenfalls Kurzzeitkennzeichen beantragen was mir durch einen Anruf bei einem Bekannten in Spanien jedoch nicht bestätigt wurde. Meine Versicherung teilte mit - das es wohl sowas wie eine Grenzpolice geben würde - mit der wir durch Spanien und Frankreich fahren dürften.
Nun würden wir gerne ein Kurzzeitkennzeichen holen das für Deutschland gilt und das jeweil an den Grenzen mit diesen Policen ergänzen.

Kennt sich vielleicht jemand damit aus und weiss was sowas ungefähr kosten würde ?

Bin für Antworten oder andere Vorschläge wie wir nun unseren Caravan wieder zu humanan kosten nach Hause bekommen dankbar

Liebe Grüße
Damyan

Rückholprobleme des Wohnwagens  Ingo.L

Trete deinen Strassenverkehrsamt mal ordentlich auf die Füße.

Das Kurzzeitkennzeichen gilt auch in Spanien und Frankreich - da EU.



[quote:e5f9559ca7] die Europäische Kommission hat in ihrer „Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfah-ren für Kraftfahrzeuge - die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“ - (vom 14.02.2007 - veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 68/15 vom 24.03.2007) deutlich zum Ausdruck gebracht - dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzei-chen wie z. B. dem Händler- oder Kurzzeitkennzeichen die Teilnahme am grenzüberschrei-tenden öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zu gestatten ist. Sie hat im 4. Abschnitt ihrer Mitteilung die Voraussetzungen für die „Anerkennung“ derartiger Kennzeichen beschrieben. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen erfüllt diese Voraussetzungen.[/quote:e5f9559ca7]

Quelle: Stadt Jena // Bundesministerium für Verkehr http://www.jena.de/fm/41/Freigabe%20Kur ... b%20EU.pdf

Ausdrucken und deinem Strassenverkehrsamt mal vorlegen :-)

Noch ne Info: http://www.eu-info.de/auto-fuehrerschei ... 5892/5562/

Rückholprobleme des Wohnwagens  canter

Du kannst mit dem normalen Kurzzeitkennzeichen ganz normal innerhalb aller EU Staaten fahren. Da ist deine Versicherung wohl nicht auf dem aktuellen Stand.

Link:http://www.jena.de/sixcms/detail.php?id=17144&_nav_id1=11217&_nav_id2=11327&_nav_id3=11101&_lang=de

Du musst nur darauf achten das die Versicherung selber keine Einschränkung hat - das Kennzeichen gilt.

Rückholprobleme des Wohnwagens  Ingo.L

Sollte der Wohnwagen sogar noch angemeldet sein - kannst du dir das alles sparen.

Dann gehtst du ihn holen und musst dann aber direkt die erste TÜV Station nach der Grenze anfahren. Wenn der Wohnwagen dann keinen TÜV bekommt - ist es nicht so schlimm - du bekommst ja dann einen Wiedervorführtzettel. Mit dem in der Tasche kannst du dann unangetastet heimfahren.

Es sein denn der Wohnwagen ist so desolat - das der TÜV die Weiterfahrt untersagt. Aber dann würde ich ihn erst gar nicht holen :D

Rückholprobleme des Wohnwagens  canter

Da hat Ingo absolut recht und schneller war er auch noch beim googlen.

Rückholprobleme des Wohnwagens  Ingo.L

[quote:af00194c70="canter"]Da hat Ingo absolut recht und schneller war er auch noch beim googlen.[/quote:af00194c70]


Neue Extremsportart:

Speedgooglen :D

Rückholprobleme des Wohnwagens  Damyan

Hallo Ingo hallo Canter -

recht herzlichen Dank an Euch beide für die Unterstützung und die Formulare die Eure Aussagen stützen. Ich werde dann mal nächste Woche der Dame von der Zulassungsstelle diese Unterlagen vorlegen (natürlich mit verschleiertem Empfänger =) und höre mal was Sie dazu sagt =)

Mit sonnigen Grüßen vom Bodensee
Damyan

Rückholprobleme des Wohnwagens  Ingo.L

Selbst wenn sie uneinsichtig ist. Egal.

Sie soll dir Kurzzeitkennzeichen geben und fertig. Was du damit machst - ist dein Problem - nicht ihres.

Kläre es nur mit deiner Versicherung ab. Am Besten mit schriftlicher Deckungszusage für den von dir beabsichtigten Verwendungszweck.




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