gelegentlich fortbewegter Wohnwagen

gelegentlich fortbewegter Wohnwagen  Ahnungslos

Hallo,

ich bin neu hier.
Ich habe die Frage was das bedeutet "Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden."

Es geht um die Zweitwohnsteuer und das Melderecht.

Danke

gelegentlich fortbewegter Wohnwagen  Dirk

Hallo,

im Sinne der Zweitwohnungssteuer soll mit dieser Formulierung der Masche, den Wohnwagen alle 4 Wochen einen Meter vor- oder zurück zu rollen, zuvorgekommen werden.
Für einen normal benutzten Wohnwagen wird keine Zweitwohnungssteuer fällig. Wenn der aber übers Jahr irgendwo steht (Dauercamper) wird die Steuer fällig.

gelegentlich fortbewegter Wohnwagen  Ahnungslos

Hallo Dirk,

danke aber das hilft mir nicht weiter.
ich muß immer noch wissen was die formulierung "Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden." im Juristischen Sinne bedeuten.

Was ist also ein gelegentlich fortbewegter Wohnwagen ? 1x im Monat vom Grundstück entfernt , 1x im Halben Jahr usw.
Steht pro Monat nur 2 Wochen auf dem Grundstück , steht länger als 185 Tage im Jahr auf dem Grundstück, usw.

gelegentlich fortbewegter Wohnwagen  Dirk

Da wirst Du nur gucken können, ob es von dem, für dich zuständigen OLG schon ein Urteil dazu gibt.
Wenn nicht, dann gibt es sicher auch keine zuverlässige Auslegung dazu. Unter diesen Umständen
wird Deine Gemeinde die Zweitwohnungssteuer an Hand eigener Auslegung des Gesetzes einfordern
und wenn Dir das nicht passt, mußt Du dagegen klagen. Eine Festlegung innerhalb eines Gesetzestextes,
ob 3m pro Woche, oder 1km pro Monat genug sind - wirst Du vergebens suchen.....

gelegentlich fortbewegter Wohnwagen  Ahnungslos

Hallo,

das bayrische OLG hat 185 Tage mindestens ausgeführt.
Bei mir ist der Hintergrund wie folgt.

Ich wohne in meinem Wohnmobile mit angehängten Wohnwagen.Das Gespann ist immer auf Achse.
Ich habe mir in dem Ort wo meine Freundin wohnt einen recht großen stellplatz gemietet wo ich dann immer wenn ich Sie besuche das Gespann abstellen kann.
Ich wohne wirklich darin!
Nun will das Ortnungsamt immer daraus einen ersten Wohnsitz basteln. Das gibt aber die Rechtsmaterie überhaupt nicht her da das Gespann permanent bewegt wird.
Und ich rede jetzt nicht von hin und herschieben.
Ich finde es einfach angenehm im Womo mit einem Wowa drann.Mann hat einfach alles dabei und wenn ich zum beispiel beruflich einige Monate nach Rom mußte dann konnte ich auf dem Rückweg gleich ein paar Wochen in den Alpen und Dolomiten zum Klettern bleiben.
Das Kletterzeug und die Seile hat mann ja praktischerweise immer gleich mit.
Selbst ein Faltboot läßt sich gut im Womo verstauen.
Da hat halt jeder eine andere Vorstellung von Freiheit. Das passt aber in keine Schablone.




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