Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?

Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?  LowCostDriver

Hallo zusammen,

auf der Fahrt durch den Süden unserer Republik hat mich auf den Autobahnen rund um München ein Schild so richtig gestört! Schaut mal bitte:

Bild

Ich sage ja nichts, wenn das mal für vielleicht 2 oder auch 3 Kilometern aufgestellt ist. Oder vor Steigungen bei 2 Fahrspuren.
Aber 10, 12 oder 15km bei teilweise sogar dreispurigen Strecken ist das echt nervig!
Klar hat es den Hintergrund, dass ich, offiziell mit 80, schön brav auf der rechten Spur mit den LKW bleibe, diese fahren ja offiziell auch 80.
Aber das Schild berücksichtigt m.E. überhaupt gar nicht die Möglichkeiten, die sich mit einer 100er Zulassung bieten!
So hätte ich auf den Geraden problemlos die LKW genauso gut überholen können, wie die Busse, die mit 100 an uns vorbei gefahren sind!
Denn Busse (die auch 100 fahren) sind ja eindeutig bei diesem Überholverbot nicht genannt!

Der Hit war dann allerdings, dass wir mit 90 an einer Steigung auf ein langsames Wohnmobil (Alkoven mit 75 PS von vor 1990, also so eins, wie wir selber mal gefahren haben! :D ) aufgefahren sind, welches nur mit 70 den Berg hochgekommen ist.
Da hab ich mich echt gefragt, ob dieses Schild mit dem Anhänger zwar generell gilt, oder ob es vielleicht irgendwo eine Ausnahmeregelung gibt, die das Überholen mit einer 100er Zulassung bei diesem Überholverbot erlaubt.
Ist jemanden von euch was bekannt?
Oder muss ich hier wirklich die ganze Zeit mit 88 hinter den LKW oder sogar noch langsameren anderen Fahrzeugen hertuckern?

Danke für versierte Infos sowie euren Meinungen.

Gruß
Björn

Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?  Dieter24

Ja so lustige und vollkommen unnötige Schilder gibt es bei uns in Österreich auch. Natürlich Ärgere ich mich auch wenn ich in die Situation komme und vor mir ein Fahrzeug fährt, das ich problemlos Überholen könnte. So Schilder können eigentlich nur so Leute aufstellen, die vom Schreibtisch aus agieren und keine Ahnung von der Marterie haben. Denn das es starke Zugfahreuge gibt die keine Probleme mit div. Anhängern haben ist denen wohl nicht bewußt.
Aber Erklär das mal einen Beamten! :?:
LG Dieter

Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?  spleiss53

Nun ja: wo fängt man an - und - wo hört man auf? Natürlich gibt es Zugfahrzeuge welche Problemlos mit einem Omnibus mithalten können. Es gibt aber auch ganz viele, die können das nicht. Und diese Grenze zu ziehen ist nicht einfach :wink:

Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?  Jack Sparrow

Da gab es schon große Diskussionen mit dem ADAC.
JA leider falle ich auch darunter. Um so Ärgerlicher ist es wenn du die 100 Zulassung nach der alten Verordnung gemacht hast, was richtig Teuer war.
Mit der neuen kostet es einfach weniger und ist leichter zu bekommen.
Leider ist es auf allen Ausfallstraßen richtung süden mittlerweile standart so ein Schild.
Von Karlsruhe bis Basel gilt das Verbot.
Eine Ausnahmeregel gibt es nicht, außer warten bis hinten keiner mehr zu sehen ist und dann Überholen.
Kostet allerdings etwas, wenn man erwischt wird.
Genau so ist es mit dem LKW Überholverbot. Mit einem ZGG von über 3,5t fällt man darunter und darf auch nicht überholen, aber die Busse dürfens.
Der Schwachsinn in der Deutschen Verkehrsordnung setzt sich in allen Bereichen fort.
Genau wie Holländer ganz einfach in Deutschland eine 100 Zulassung bekommen können, usw.usw.usw

Ich meide mittlerweile solche Autobahnen und weiche über andere Autobahnen und Länder(Frankreich) aus.

Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?  bertel

Hallo,
für den einen ist es diskriminierend, für den anderen mehr als sinnvoll.
Ich bin da voll mittendrin.
Als WoWa-Fahrer mit 100er Zulassung ärgert es mich schon sehr, hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug herzuckeln zu müssen.... :cry:
Anderseits habe ich beruflich sehr viel mit Unfällen, vor allem auf diesen Autobahnstrecken zu tun. Da bin ich voll und ganz für diese Regelung. :D
Auf der Holländer-Autobahn A61 gibt es diese Regelung schon seit mindestens 15 Jahren und sie hat sich bewährt. Es konnten die Unfallzahlen durch Einführung von 130km/h mit Überholverbot für LKW und Wohnwagen erheblich reduziert werden. Heutzutage gibt es kaum noch Unfälle zwischen PKW und LKW - oder Gespannen. Die Unfälle beschränken sich auf relativ schwere Unfällen mit übermüdeten LKW-Fahrern. Dies hat aber mit Überholen und Geschwindigkeit nichts zu tun. Klagen der Autofahrer über die Automobilverbände wurden beim Verwaltungsgericht abgeschmettert. Leben und Gesundheit sind wichtiger als ein minimalen Zeitgewinn von einigen Minuten.
Die reglementierten Strecken enden ja auch irgendwann und dann kann brav überholt werden.

Gruß

bertel

Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?  jonathan

Ich versuche, diese Strecken nach Möglichkeit zu meiden (wenn sie mir denn im Voraus bekannt sind). Auf manchen Teilabschnitten ist diese Überholverbot auch eine zeitlichen Regelung unterworfen- dann fahre ich dort nach Möglichkeit in der " Überholverbotfreien Zeit".
Allerdings habe ich auch schon mal hie und da -wenn es mich zusehr genervt hat- überholt. War aber immer irgendwie mau im Bauch nach dem Motto " hoffentlich hats keiner von der Rennleitung gemerkt...... 8)
Werner

Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?  Troll

Moin,
also wenn ich die Wohnblase dran hängen habe, dann habe ich Urlaub. Ob ich da 10 Min. früher ankomme oder nicht ist mir sowas von egal. Früher mit dem Mobil war ich das Hindernis, jetzt sind es andere. Angekommen sind trotzdem immernoch alle. Also, Take it easy.

Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?  LowCostDriver

Sehr interessant, wie eure Meinungen hierüber sind.
Klar kann man es "ruhig" angehen lassen, keine Frage. Es ist ja auch nicht so, als würde man uns mit Wowa am Haken ständig auf der linken Spur antreffen! ;D
Allerdings stört es, wenn du über Kilometer auf die immergleiche Rückwand eines LKW gucken musst. Das nervt mich manchmal: Daher überhole ich spätestens dann, wenn ich die Nummer der Spedition auswendig kann... :D

Die Problematik mit dem Verkehrsfluss würde ich wie folgt regeln, ich hab mal ein Schild "gebaut":

Bild

Vorteile:
- Es sind nur noch 2 Infos aus dem Schild zu entnehmen, nämlich das Überholverbot und die Freigabe für die Fahrzeuge, die mindestens 100 fahren können. Das alte Schild hingegen beinhaltet 3 Informationen, nämlich das Überholtverbot mit der Begrenzung für LKW und für PKW mit Anhänger.
- Busse und PKW mit 100 sind gleichgestellt und können überholen, ohne dass die Piktogramme bunt durchgemischt werden müssen. nicht umsonst gab (und gibt) es ja auch das reine "LKW- Überholverbotsschild", welches nach wie vor verwendet werden kann

Na, was meint ihr?
Kann man eine solche Idee mal an das Bundesverkehrsministerium und an die Verbände vorstellen?
Oder ist das Schild für euch unklar?

Höre gerne von euch.

Gruß
Björn

Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?  nils93

Hi Björn,

Dein Vorhaben einen Änderungsantrag (bzgl. einer Verkehrszeichen-Neukreation) an Verbände oder Ministerien zu schreiben scheint mir ziemlich zwecklos da aussichtslos - es wird sich vermutlich niemand dafür interessieren.
Bei Deiner "Kreation" ist allerdings zu beachten, dass die Zahl im runden blauen Schild nicht die mindestens mögliche Geschwindigkeit des entsprechenden Fahrzeugs (oder der Kombination) bedeutet sondern die mindestens tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit (unter der Voraussetzung entsprechender Sicht- und Straßenverhältnisse)...auch Gespanne mit einer 100 km/h - Zulassung können das nicht an jeder Steigung noch gewährleisten.
Darüber hinaus könnte man "Dein Schild" nur an Autobahnen und Kraftfahrtbundesstraßen oder autobahnähnlich ausgebauten Strecken aufstellen, denn nur dort sind Ausnahmen von der generellen 100 km/h - Beschränkung ausserhalb geschlossener Ortschaften möglich...ansonsten würde es mind. und max. 100 km/h gleichzeitig bedeuten...wäre dann m.E.n. wieder verwirrend.
Bzgl. der allgemeinen Problematik: es darf sich keiner Scheuen entsprechende Anfragen (ähnlich der hier im Forum) an die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu stellen und die aufgeworfenen und tatsächlich auftretenden Probleme bzgl. der Plausibilität einer Beschilderung zu nennen...hier bekommt man regelmäßig eine Antwort. Die zuständige Behörde ist im Internet leicht ausfindig zu machen, meist reicht schon die Information der Widmung als Kreis-, Landes- oder Bundesstraße...wer sich nicht sicher ist, schreibt einfach irgendeiner, die werden sich dann schon melden, wenn eine andere Behörde zuständig ist :D

Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?  campinger

Bei Deiner "Kreation" ist allerdings zu beachten, dass die Zahl im runden blauen Schild nicht die mindestens mögliche Geschwindigkeit des entsprechenden Fahrzeugs (oder der Kombination) bedeutet sondern die mindestens tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit (unter der Voraussetzung entsprechender Sicht- und Straßenverhältnisse)...auch Gespanne mit einer 100 km/h - Zulassung können das nicht an jeder Steigung noch gewährleisten.

Genau richtig, wer die 100km/h nicht schafft, hat auf der linken Seite nichts verloren.
Ein toller Ansatz. Im Grunde bräuchte man kein Überholverbot, sondern besser eine Mindestgeschwindigkeit auf von 100km/h auf der zweiten Spur . :bindafür:

Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?  bigpit

Auf unserer A61 herrscht tagsüber ebenfalls Überholverbot für LKW und PKW mit Anhänger. Das zieht sich vom Meckenheimer Kreuz runter bis hinter Alzey.
Da nutzt mich die Tempo 100 Zulassung meiner Gespanne (die ich mal hatte) garnixmehr. Also habe ich das tempo 100 Gfrett erst garnicht mehr beantragt. Ich häng mich hinter einen flotten LKW und fahre eben mit 88kmh hinterher. Ruhig, entspannt und mit einem richtig schönen LMAA Gefühl.
An freien Strecken und wo überholen erlaubt ist, lasse ich es dann auch mit 100kmh laufen. Sollte ich mal angehalten werden (bin es jetzt schon über 10 Jahre nimmer) dann ist es eben so. Die paar Euro überlebe ich auch noch.

Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?  Matthias_S

In Norwegen darf man mit dem Gespann nur 60km/h fahren. Was sollen die denn sagen? :eek:
Ich lass es eh gemächlich angehen (trotz 100 zulassung) und tuckel meist mit 80 durch die Gegend. Schon im Windschatten des LKW's und Sprit sparen :D

Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?  bigpit

Matthias_S hat geschrieben:In Norwegen darf man mit dem Gespann nur 60km/h fahren. Was sollen die denn sagen? :eek:
Ich lass es eh gemächlich angehen (trotz 100 zulassung) und tuckel meist mit 80 durch die Gegend. Schon im Windschatten des LKW's und Sprit sparen :D



Matthias, jetzt hast Du mich geschockt. Aber ich habe mal nach gegooglet und finde die Beschränkung auf Tempo 60kmh in Norwegen nicht.
Das wäre sonst wirklich ein Grund für den geplanten Norwegenurlaub vom WoWa auf WoMo umzusatteln.

Hier die nachfolgende Übersicht ist simlich empfehlenswert.

-->Link

Abgesehen davon machen wir es wie Du. Wir lassen es auch ruhig angehen. Man ist ja schließlich in Urlaub und nicht auf der Flucht. Aber wenn man mal wirklich "Strecke machen will" dann wäre Tempo 60 als MUSS nervig.

Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?  vauxhall

Moin,

die 60 in N gelten wohl nur für ungebremste Hänger über 300 kg Gewicht. Hier -->Link kann man auch nochmal nachlesen.

Gruß
Tom

Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?  bigpit

Ahso. Ok Danke. Das beruhigt mich ungemein.

Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?  Matthias_S

Das seh ich etwas anders:
Schau mal hier: http://www.autokiste.de/verkehrsrecht/tempolimits.htm#n
Ich kann natürlich keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Aussage übernehmen

Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?  Matthias_S

Beim AVD wird tatsächlich von ungebremsten Anhängern gesprochen.
Fahr mal hin bigpit. Ich warte auf deinen Reisebericht. Ist auch unser Ziel im nächsten Jahr :D

Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?  vauxhall

Matthias_S hat geschrieben:Das seh ich etwas anders: ...


Macht nix, hier ein Auszug aus der norwegischen Straßenverkehrsordnung (Trafikkreglene):

§ 13. Særlige bestemmelser om kjørefarten

...
5. Motorvogn som har tilhenger uten bremser, må ikke kjøres fortere enn 60 km i timen når tilhengeren har aktuell totalvekt 300 kg eller mer.
...

Quelle: -->Link

Auf Englisch:

5. Motor vehicles with a trailer without brakes must not drive at speeds greater than 60 kph if the actual total weight of the trailer is 300 kg or more.

Deutsch spar ich mir jetzt, wir sind ja ein polyglotter Haufen :wink:

Schönen Gruß
Tom

Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?  Matthias_S

ja, mein Fehler. Auf der von mir verlinkten Seite war das nicht explizit erwähnt
Gespanne dürfen außerorts und auf Autobahnen nur 60 km/h fahren, wenn das aktuelle Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 300 kg beträgt - also meistens. Für Motorräder mit Anhänger gilt in Norwegen ein Tempolimit von 80 km/h

Diskriminierendes Schild, oder? Ausnahmeregelung?  DerSchorschi

Mal was dazu. Das Schild bedeutet Überholverbot für Personenkraftwagen mit Anhänger und Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen ausgenommen Fahrzeuge zur Personenbeförderung und Busse.
Mein Wohnmobil ist ein Fahrzeug zur Personenbeförderung Klasse M. Eigentlich müsste mir diese Beschilderung irgendwie vorbei gehen. Oder? Hab doch einen Personenwagen. Oder?
Gruß Gerd

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