100 KmH auch für PKW ?

100 KmH auch für PKW ?  Koenigzucker

Hallo
Ein Wohnwagen hat die 100 KmH Zulassung .
Ein Verkäufer hat gesagt man müsse beim Tüv eine 100 KmH Bescheinigung für den PKW erstellen lassen und mitführen .

Kapiert hab ich das jetzt nicht so ganz .
Wiso braucht der PKW auch so eine Bescheinigung ?
Was brauch ich alles an Unterlagen ?
Was macht der Tüv dan genau ?

100 KmH auch für PKW ?  LowCostDriver

Das ist Altwissen.
Früher war es im Rahmen der ersten Ausnahmeverordnung tatsächlich so, dass der Wohnwagen mit 100er Zulassung an das Zugfahrzeug gebunden war. Da musste der Wohnwagen wie auch der Zugwagen (!) zur eindeutigen Identifikation sogar das 100er Bapperl hinten dran machen, die "Hochzeit" von Hänger und Auto wurde in den Papieren vermerkt.
Inzwischen sind wir bei der 9ten Ausnahmeverordnung angekommen...
Du kannst einen 100er Wohnwagen mit deinem Wohnwagen i.d.R. problemlos mit jedem Zugwagen ziehen, wenn dein Auto:
- über ABS verfügt
- Das Leergewicht des Zugfahrzeugs schwerer ist, als das max. zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens
- Der Zugwagen ist nicht schwerer als 3,5to
Das war´s fürs Auto schon!

Es gibt weitere Auflagen für den Wohnwagen, hier gibt es verschiedene Kombinationen aus Gewichtsfaktor ob mit oder ohne Anti- Schlingerkupplung, ob mit oder ohne Stoßdämpfer, usw.
Genau kannst du dies z.B.: beim TÜV Nord nachlesen: -->Link

Wichtig ist, dass dein Auto die 3 o.g. Kriterien erfüllt.
Mehr muss dein Auto nicht können...

Gruß
Björn

P.S.: Was noch sein kann: Wenn dein Wohnwagen eine sehr sehr alte 100er Zulassung hat, könnte diese noch nach der alten Ausnahmeverordnung für 100km/h zugelassen sein! Ein Blick in die Papiere des Wohnwagens sollte hier helfen!
In diesem Fall muss nicht dein Auto, sondern der Hänger nochmals beim TÜV vorgeführt werden, um die 100er Zulassung auf den aktuellen zugfahrzeugungebundenen Stand zu bringen.

100 KmH auch für PKW ?  Koenigzucker

Hallo Björn
Danke für die Info .

Habe hier einen TÜV Bericht vom 21.5.2002

Hier steht nur :
9.AusnVO Großvers.:Gespann 100 km/h

Sehr geehrter Kunde
Wir haben für Sie die gewünschte Dienstleistung erbracht .

Das Auto verfügt über die Punkte die Du aufgezählt hast und entspricht den Kriterien.

Bleibt die Frage:
Ist der Tüv Bericht nun sehr Alt und muss Auto und Hänger beim Tüv vorgeführt werden ?
Und ,muss das vor der Zulassung des Wohnwagens geschehen .Evtl. braucht die Zulassungsstelle Nachweise / Papiere ?

100 KmH auch für PKW ?  bertel

Hallo,
um die 100km/h Zulassung zu erhalten, mußt du deinen WoWa dem TÜV/Dekra vorführen.
Welcher Pkw den WoWa zur Prüfung zieht ist mittlerweile unerheblich. Es muß nicht dein Pkw sein.
Wenn du deinen WoWa nach erfolgter 100km/h Zulassung mit allerhöchstens :D 100km/h ziehen willst, muß das Zugfahrzeug Bedingungen erfüllen. Dies hat bereits Björn eindeutig beschrieben.

Gruß
Bertel

100 KmH auch für PKW ?  Koenigzucker

Hallo Bertel
Vielleicht hast es überlesen,der Wohnwagen hat bereits die 100 km/H Zulassung.
Die jetzt noch offen Fragen stehen weiter oben.

100 KmH auch für PKW ?  jonathan54

Nochmal: Das Auto (Zugwagen) benötigt k e i n e separate Zulassung o.Ä. , um mit Anhänger 100 km/h fahren zu dürfen. Der Fahrer ist selbst verantwortlich, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Da muss auch nix irgendwo vorgeführt werden (wie vor Jahren). Man ist auch nicht mehr an eine besondere Zugwagen/Anhänger Kombination gebunden. Also kann ich meinen Anhänger heute mit diesem, morgen mit jenem Zugwagen mit 100 km/h ziehen- wenn die Vorgaben (s.o.) eingehalten werden.
Werner

100 KmH auch für PKW ?  Koenigzucker

Hallo
Soweit ist das für mich jetzt Verständlich rüber gekommen .

Habe hier einen TÜV Bericht vom 21.5.2002
Hier steht nur :
9.AusnVO Großvers.:Gespann 100 km/h
Sehr geehrter Kunde
Wir haben für Sie die gewünschte Dienstleistung erbracht .

Im KFZ Schein sehe ich nichts das er auf 100 km/H Zugelassen ist .
Giltet hier Aktuell nach wie vor der obige Tüv Bericht ,auch wen da von Gespann die Rede ist ?
Gespann ist doch Auto mit Woni ?

100 KmH auch für PKW ?  LowCostDriver

Das Datum, wann die "Hochzeitspflicht" von PKW und Wowa aufgegeben wurde, hab ich leider nicht da.
Ich würde vorschlagen, dass du morgen die TÜV- Stelle anrufst, die dir das Gutachten ausgestellt hat.
Vielleicht wissen die das noch.

Anyway: Wenn du aber NUR dieses TÜV- Papier hast, in deiner Zulassungsbescheinigung jedoch nichts darüber drinsteht, musst du auf jeden Fall tätig werden!
Der TÜV- Bericht alleine reicht NICHT aus, die Zulassung für 100 MUSS in die Papiere des Wohnwagens eingetragen sein.

So ist es aktuell:
Zusammen mit der Bescheinigung des TÜV bekommst du einen Wisch zur Korrektur der Stammdaten.
Das Teil heißt
"Daten zur Berichtigung der Zulassungsbescheinigung gem. § 13 FZV"
Da stehen dann alle techn. Daten drin, u.a. gibt es ein Kästchen / Feld "22".
Da steht nach erfolgreicher 100er Abnahme beim TÜV (z.B. für unseren Wowa) drin:
"Fzg. ausger. m Stabilisierungseinricht. ; gem 9 AusnVO fuer den Zugbetrieb bis 100 km/h geeignet; erf. Leermasse Zugfzg.: 1500kg*-

Dieses Papier des TÜV legst du bei der Zulassungsstelle vor.
Die tragen dann genau diesen Wortlaut des TÜV in deine Fahrzeugpapiere ein!
Steht in deinen Fahrzeugpapieren zum Wohnwagen (Zulassungsbescheinigung) nicht der o.g. (oder ein ähnlicher) Text drin, fehlt dir noch ein ganz wichtiger Schritt zur vollen 100er Zulassung!
Zusammen mit der 100er Eintragung in die Papiere bekommst du übrigens auch erst auf der Zulassungsstelle den 100er Aufkleber, der hinten an den Wohnwagen dran gehört.
Erst dann (mit Eintrag der 100 in die Papiere und dem 100er Aufkleber am Heck) erfüllt dein Wohnwagen die Voraussetzungen für den 100er Betrieb und du kannst dir Gedanken um dein Zugfahrzeug machen. Das ist aber dann der nächste Schritt. :wink:

Gruß Björn
P.S.: Hast in meiner Antwort mein "P.S." gelesen? Ich vermute im Moment stark, dass du wirklich noch eine alte unzureichende 100er Zulassung hast. Ich gehe weiter davon aus, dass dein Wohnwagen einfach nur nochmals neu vorgeführt werden muss.
Wenn er vorher die Kriterien erfüllt hat, die Reifen nicht älter als 6 Jahre sind, dein Wowa eine Stabilisierungseinrichtung und Stoßdämpfer hat, du sofort eine "normale" 100er Zulassung eingetragen bekommst.

100 KmH auch für PKW ?  schlobra

Es gibt auch bei einer früher erteilten Genehmigung keine Probleme.
Wenn der Wohnwagen für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen ist, trägt der Fahrzeugführer dafür die Verantwortung, dass sein Zugfahrzeug die dazu gesetzlich festgelegten Kriterien erfüllt. Dabei ist unerheblich, wann diese Zulassung für den Wohnwagen erfolgte.
Die Zulassung gilt z.B. als erloschen, wenn am Wohnwagen beeinträchtigende Veränderungen vorgenommen wurden wie, Demontage ASK, Ausbau Schwingungsdämpfer, zu alte Bereifung....

Eberhard

100 KmH auch für PKW ?  Koenigzucker

Also,es gibt Neuigkeiten.
Frau hat heute den Wohnwagen zugelassen und die Tüv Bescheinigung des Vorbesitzers vorgezeigt .
Der 100 km/H Aufkleber behält seine Gültigkeit auch / obwohl er einen Stempel eines anderen Landratsamtes trägt .
Zwei Angestelle der Zulassungsstelle haben das meiner Frau bestätigt .

Ich darf quasi den 100 km/H Aufkleber ,mit Stempel eines anderen Landkreises ,weiter benutzen .

Und Nebenbei,der Tüv hat bisher nicht auf meine Mail geantwortet .

Auf die Tipps hier ,mein Auto ist geeignet .

100 KmH auch für PKW ?  visp42

Geht doch. Auch die Aemter sind manchmal menschlich.

8-ung falls Du mal zu uns in die Schweiz kommst. Hier gilt trotz der 100er zulassung 80 km/h

und oft auch in anderen Ländern
Gruss aus dem sonnigen Wallis

chrigel

100 KmH auch für PKW ?  bertel

Und fallst du mal nach Frankreich kommst nützt dir das 100km/h-Schild auch nichts. :eek:
Da darfst du unter bestimmten Umständen 130km/h fahren....... :D

Gruß
Bertel

100 KmH auch für PKW ?  bertel

Ach ja,
hier findet ihr einen entsprechenden -->Link
für alle europäischen Länder.

Gruß
Bertel

100 KmH auch für PKW ?  Koenigzucker

Interessant .
So von Vorteil sind die 100 kmH dan auch nicht .

100 KmH auch für PKW ?  Koenigzucker

Hallo
Kurze Frage am Rande zu den Reifen am Wohnwagen .
Eingetragen ist 205/65 R15 94 ( Q ? )
Die 94 stehen ja für Tragfähigkeit ,in dem Fall 670 Kg.
Geschwindigkeitindex ist eingetragen Q und das wären 160 km/h.
Würe da nicht L ausreichen mit 120 km/h ?
Denke mal die Bezeichnung 205/65 R15 94 ist auch für Wohnwagen ,auch wen diese als Autoreifen angepriessen werden .

Bevor jetzt wieder ein unbrauchbarer IQ Kommentar kommt,würde ich es wissen würde ich nicht fragen .

100 KmH auch für PKW ?  visp42

Hallo Königszucker

Ja, L Reifen könnten zulässig sein. Habe in dieser Dimension aber keine L-Reifen gefunden.

Der Hersteller schreibt vor welche Reifendimensionen auf deinen Wohnwagen zugelassen sind. Typenschein oder Nachfragen. Habe nach fast 20 Jahren von Knaus sehr schnell eine Antwort auf mein Mail erhalten.

Meine Devise: auf meine Fahrzeuge kommen nur die besten Reifen - Die Sicherheit sind mir die Franken wert.

Beim Knaus habe ich dann die C-Reifen (Lieferwagen) montiert und siehe das Gespann ist viel ruhiger und stabier gelaufen.
Beim neuen Bürstner sind auch C-Reifen montiert und die haben sich in den ersten 2000 km tiptop bewährt.

Gruss chrigel

PS Billigreifen: Hatte am Explorer Firestone M S die sind 50000 km gelaufen, habe dann billigreifen gekauft 20000 km dann waren sie durch..........




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