100 er Zulassung

100 er Zulassung  Knausi1million

Seit 1 Woche sind wir stolze Besitzer von: Knaus Eurostar 650 TK, Baujahr 2001, mit Klimaanlage Truma Frostair und Mover Truma Euro. In einem Bericht aus dem Jahr 2001 von Camping, Cars und Caravan steht als Leermasse 1.570 KG. Mit den genannten Extras kommt er wohl auf knapp 1.700 KG. Als zul.Gesamtmasse steht 2.500 KG in dem alten Fahrzeugbrief. Toll, so eine Zuladung schaffen wir eh nie. Nun möchte ich eine 100 er Zulassung beantragen.
Die Bedingungen für den WoWa selber kenn ich alle. Aber mir geht es ums "Zugpferd" Das ist ein Tiguan Track & Field 4Motion 2.0 TDI mit 6-Gang Automatic mit Tiptronic. Im Schein steht : Geländefahrzeug Pers. Bef., bei Punkt G 1.679 KG, Anhängelast gebremst 2.000 KG ,Weiter unten im Text: "bis 8% Steigung 2.200 KG , aber zul.Ges.-Gewicht des Zuges max. 4.260 KG." Dann weiter unter im Text:"FZ ist mit werkseitig montierter AHK m.spez.Fahrdyn.Stabi.Syst für Anh.Betr. f. Tempo 100 km/h gem.3 AEND.VO.Z.9 Ausn.Vo.Z.STVO *WW AHK lt.EGTG". So und seit einer Stunde lese ich nun diese 9. Ausnahmegenehmigung und weiss nicht ob wir eine 100 Zulassung bekommen ohne Ablastung des Knaus. Unser Faktor ist vermutlich 1,2 das wäre 1.679 plus 2 x 75 kg Menschen =
2.194 KG. Oder dürfen wir aufgrund der Fahrdyn. Stabi jeden Anhänger mit 100 fahren ? Sorry wegen der erneuten Frage für 100 Zulassung, jedes Forum beschäfigt sich mit der Frage, aber meine ist ganz speziell. Vielen Dank für die Antworten.

100 er Zulassung  spleiss53

Als erstes mußt du dir ein Hunderter Schild für den Wohnwagen holen. Weil - auch wenn die Bedingungen stimmen - das Hunderter Schild brauchst du. Nur mit dem Gewicht kannst du den WOWA nicht an dein Zugfahrzeug anhängen. Da stimmt das Verhältnis nicht. Den mußt du ablasten.

100 er Zulassung  wohnwagen-otto

Knausi1million hat geschrieben:...Dann weiter unter im Text:"FZ ist mit werkseitig montierter AHK m.spez.Fahrdyn.Stabi.Syst für Anh.Betr. f. Tempo 100 km/h gem.3 AEND.VO.Z.9 Ausn.Vo.Z.STVO *WW AHK lt.EGTG". ...


Damit gilt 1:1 (Leergewicht Zugfahrzeug: ZGG WW), Schlingerkupplung wäre trotzdem sinnvoll.

Fahre mit WW und Zugfahrzeug auf eine Waage und lasse beide einzeln, abgekuppelt wiegen.
Mit den realen Gewichten kann man dann weiterarbeiten/ -sehen.
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Lass Dich vom TÜV/ DEKRA beraten.
Der TÜV bescheinigt nur noch, daß der WW für 100km/h geeignet ist.
Für die Einhaltung der Gewichtsverhältnisse ist der Fahrer zuständig!

Evtl. ist dieses Konstrukt möglich:
WW mit 100er Zulassung + ZGG auf 2200kg (8%)
Du bist dann dafür verantwortlich, daß der WW nur bis 2000kg (12%), bzw. 2100kg (10% = Autobahn) beladen wird.
Aber kläre das vorher mit dem TÜV-Ingenieur. Und vorher wiegen!




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